Mittwoch, 21.06.2006, 08:11 Uhr
Die Eon Ruhrgas muss der Verfügung, mit der das Bundeskartellamt dem Unternehmen im Januar langfristige Gaslieferverträge mit Stadtwerken untersagt hat, sofort Folge leisten, entschied gestern das Oberlandesgericht Düsseldorf.