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Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. Es geht nun an den Bundesrat.
Mit dem Gesetz will die Regierung die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung (WPG) schaffen. Es ergänzt die im September beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und soll wie dieses am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auch die beschlossene Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Ziel ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen, damit die deutschen Klimaschutzziele bis 2045 erreicht werden können. Die SPD nannte es einen „großen Fortschritt“, dass mit dem Gesetz die Klimaziele in praktische Politik umgesetzt würden. Das Gesetz sei von den Kommunen gewollt und die Finanzierung geregelt, so die Fraktion unter Hinweis auf Einwände der Opposition.
Die Grünen betonten, mit dem Gesetz werde Planungs- und Investitionssicherheit für die Kommunen geschaffen. Wichtig sei, dass die Klimaverpflichtungen eingehalten und die Kommunen nicht überfordert werden. Die FDP wies darauf hin, dass die Länder verpflichtet werden, Verordnungen für die Kommunen zu erlassen. Der Bund könne nicht jeder Kommune die gesamten Kosten für Fern- und Nahwärme abnehmen. Das Zeitalter fossiler Energieträger sei vorbei, man müsse sich jetzt „auf den Weg machen“.
Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak kritisierte: „Bis heute ist unklar, welche konkrete Unterstützung die Menschen beim Heizungstausch bekommen werden.“ Die soziale Flanke der Heizwende sei offen und ungeklärt. Auch die Finanzierung für die Kommunen sei noch unklar, mahnte die Opposition.
Inhalt des Gesetzes
Konkret werden die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.
Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Bis Ende 2044 muss jedes Wärmenetz vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination daraus gespeist werden.
Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Baugesetzbuches vor. Die energetische Nutzung von Biomasse soll im baulichen Außenbereich planungsrechtlich erleichtert werden. Privilegiert werden sollen Vorhaben, die der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan dienen oder die mit bestimmten Vorgaben als Blockheizkraftwerk Strom oder Wärme erzeugen.
Freitag, 17.11.2023, 13:56 Uhr
Susanne Harmsen
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