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Energie & Management > Windkraft Offshore - Verdoppelte Flächenkulisse ist da
Quelle: Shutterstock
Windkraft Offshore

Verdoppelte Flächenkulisse ist da

Die Flächen für den künftigen Offshore-Windenergieausbau sind definiert: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie legte seinen fortgeschriebenen Flächenentwicklungsplan vor.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat festgelegt, auf welchen Flächen in der Außenwirtschaftszone (AWZ) innerhalb der deutschen Nord- und Ostsee Windparks errichtet werden. Die Behörde veröffentlichte am 20. Januar den Flächenentwicklungsplan (FEP) 2023 zusammen mit den Umweltberichten.

Für die Änderung gab es zwei Anlässe:
  • Der eine war das Inkrafttreten des Wind-auf-See-Gesetzes 20 Tage vorher. Es legt unter anderem fest, dass das Ausbauziel der Offshore-Windkraft für 2030 auf mindestens 30.000 MW verdoppelt wird. Derzeit sind 8.100 MW erreicht. Mit dem FEP 2023 ist nun definiert, auf welchen Flächen die künftigen Windparks und die eine Wasserstoff-Produktionszone ("Sonderenergienutzungsgebiet") entstehen. Dabei sind nicht einfach nur neue Flächen hinzugekommen, sondern es wurde auch die Leistung auf vorhandenen Flächen durch mehr Windräder verdichtet − in Summe bis zu 36.500 MW. Bisher erreicht ist eine installierte Leistung von 8.100 MW. Bereits jetzt zeigt der FEP auf, wie das Zwischenziel von 40.000 MW für 2035 um 10.000 MW übertreffen lässt. Er ersetzt eine vier Jahre alte FEP-Fassung.
  • Der andere Anlass war die Vereinbarung von Bund, Ländern und Übertragungsnetzbetreibern vom November 2022, in der die ÜNB einen ambitionierten Zeitplan für die Netzanschlüsse zusagen, um genau das Zwischenziel für 2035 zu überbieten (wir berichteten).
Nur 20 Tage nach Inkrafttreten der Gesetzesgrundlage

„Mit der frühzeitig begonnenen Umsetzung der erhöhten Offshore-Ausbauziele im Flächenentwicklungsplan leistet das BSH einen wichtigen Beitrag für die beschleunigte Energiewende. Die Fortschreibung sichert gleichzeitig den anstehenden ambitionierten Ausbau der Windenergie auf See und die notwendige Abstimmung mit der Netzanbindung,“ so der BSH-Abteilungsleiter „Ordnung des Meeres“ des BSH, Nico Nolte.
 
Die Nordsee-Karte aus dem fortgeschriebenen Flächenentwicklungsplan Außenwirtschaftszone vom 20. Januar 2023. In der violetten Fläche
soll grüner Windwasserstoff produziert werden
Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken
Quelle: BSH

Das BSH legt im FEP neben den Offshore-Flächen selbst auch fest,
  • wie und wann sie ausgeschrieben werden sollen und
  • wann die Windparks an das landseitige Stromnetz angebunden werden.
  • Und es regelt technische Grundsätze für die Anbindungsleitungen.
Das Fortschreibungsverfahren unter Aufnahme des im Osterpaket 2022 beschlossenen Ausbauziels dauerte seit April 2022 und umfasste zwei Entwürfe sowie vier Konsultationsrunden, Öffentlichkeitsbeteiligung und Strategische Umweltprüfung. Der Plan mit allen Verfahrensständen und Stellungnahmen ist auf einer Unterseite des BSH veröffentlicht.

Habeck lobt die Ampel
Noch vor der Mitteilung des BSH lobte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den FEP als Teil eines Masterplans der Bundesregierung: "Wir schaffen hier innerhalb kürzester Zeit verlässliche Rahmenbedingungen für ein Hochfahren aller erforderlichen Kapazitäten." Das BSH ist dem Verkehrsminister von Volker Wissing (FDP) zugeordnet.

Windpark-Betreiber zufrieden

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO), Stefan Thimm, nannte den FEP einen "Meilenstein". Lob gab es von ihm für "die ersten Ansätze einer Ko-Nutzung in der Ostsee zwischen der Offshore-Windenergie und anderen Nutzungsarten. Diese müssen weiter ausgeweitet werden, um auch die angestrebten 70 GW bis 2045 zu erreichen.“

Freitag, 20.01.2023, 16:02 Uhr
Georg Eble
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Quelle: Shutterstock
Windkraft Offshore
Verdoppelte Flächenkulisse ist da
Die Flächen für den künftigen Offshore-Windenergieausbau sind definiert: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie legte seinen fortgeschriebenen Flächenentwicklungsplan vor.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat festgelegt, auf welchen Flächen in der Außenwirtschaftszone (AWZ) innerhalb der deutschen Nord- und Ostsee Windparks errichtet werden. Die Behörde veröffentlichte am 20. Januar den Flächenentwicklungsplan (FEP) 2023 zusammen mit den Umweltberichten.

Für die Änderung gab es zwei Anlässe:
  • Der eine war das Inkrafttreten des Wind-auf-See-Gesetzes 20 Tage vorher. Es legt unter anderem fest, dass das Ausbauziel der Offshore-Windkraft für 2030 auf mindestens 30.000 MW verdoppelt wird. Derzeit sind 8.100 MW erreicht. Mit dem FEP 2023 ist nun definiert, auf welchen Flächen die künftigen Windparks und die eine Wasserstoff-Produktionszone ("Sonderenergienutzungsgebiet") entstehen. Dabei sind nicht einfach nur neue Flächen hinzugekommen, sondern es wurde auch die Leistung auf vorhandenen Flächen durch mehr Windräder verdichtet − in Summe bis zu 36.500 MW. Bisher erreicht ist eine installierte Leistung von 8.100 MW. Bereits jetzt zeigt der FEP auf, wie das Zwischenziel von 40.000 MW für 2035 um 10.000 MW übertreffen lässt. Er ersetzt eine vier Jahre alte FEP-Fassung.
  • Der andere Anlass war die Vereinbarung von Bund, Ländern und Übertragungsnetzbetreibern vom November 2022, in der die ÜNB einen ambitionierten Zeitplan für die Netzanschlüsse zusagen, um genau das Zwischenziel für 2035 zu überbieten (wir berichteten).
Nur 20 Tage nach Inkrafttreten der Gesetzesgrundlage

„Mit der frühzeitig begonnenen Umsetzung der erhöhten Offshore-Ausbauziele im Flächenentwicklungsplan leistet das BSH einen wichtigen Beitrag für die beschleunigte Energiewende. Die Fortschreibung sichert gleichzeitig den anstehenden ambitionierten Ausbau der Windenergie auf See und die notwendige Abstimmung mit der Netzanbindung,“ so der BSH-Abteilungsleiter „Ordnung des Meeres“ des BSH, Nico Nolte.
 
Die Nordsee-Karte aus dem fortgeschriebenen Flächenentwicklungsplan Außenwirtschaftszone vom 20. Januar 2023. In der violetten Fläche
soll grüner Windwasserstoff produziert werden
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Quelle: BSH

Das BSH legt im FEP neben den Offshore-Flächen selbst auch fest,
  • wie und wann sie ausgeschrieben werden sollen und
  • wann die Windparks an das landseitige Stromnetz angebunden werden.
  • Und es regelt technische Grundsätze für die Anbindungsleitungen.
Das Fortschreibungsverfahren unter Aufnahme des im Osterpaket 2022 beschlossenen Ausbauziels dauerte seit April 2022 und umfasste zwei Entwürfe sowie vier Konsultationsrunden, Öffentlichkeitsbeteiligung und Strategische Umweltprüfung. Der Plan mit allen Verfahrensständen und Stellungnahmen ist auf einer Unterseite des BSH veröffentlicht.

Habeck lobt die Ampel
Noch vor der Mitteilung des BSH lobte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den FEP als Teil eines Masterplans der Bundesregierung: "Wir schaffen hier innerhalb kürzester Zeit verlässliche Rahmenbedingungen für ein Hochfahren aller erforderlichen Kapazitäten." Das BSH ist dem Verkehrsminister von Volker Wissing (FDP) zugeordnet.

Windpark-Betreiber zufrieden

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO), Stefan Thimm, nannte den FEP einen "Meilenstein". Lob gab es von ihm für "die ersten Ansätze einer Ko-Nutzung in der Ostsee zwischen der Offshore-Windenergie und anderen Nutzungsarten. Diese müssen weiter ausgeweitet werden, um auch die angestrebten 70 GW bis 2045 zu erreichen.“

Freitag, 20.01.2023, 16:02 Uhr
Georg Eble

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