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Energie & Management > Regenerative - Verbände drängen auf rasche Verabschiedung des Solarpakets
BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm beim Policy Briefing. Quelle: E&M / Georg Eble
Regenerative

Verbände drängen auf rasche Verabschiedung des Solarpakets

Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen haben mehr Zeit zur Realisierung, aber verlieren dann zeitweise die Förderung. Dieses Versehen hat die Ampel nur teilweise korrigiert.
Führende Verbände der Energiewirtschaft haben an den Bundesrat appelliert, das Solarpaket I Teil 2 schon am 26. April zu behandeln und insoweit auf Mindestfristen zu verzichten, damit sich die bestehenden Windenergie-Flächen noch in „Vorranggebiete“ gemäß der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III umwandeln lassen. Derweil werden in der Erneuerbaren-Lobby weiter handwerkliche Defizite des Gesetzespakets beklagt.

Tritt das Solarpaket erst nach dem 21. Mai in Kraft, ist die Pauschalfrist von RED III abgelaufen. Dann müssten mindestens 40 Prozent der Windkraft-Flächen nochmal einzeln zu einem Vorranggebiet erklärt werden, so die Verbände. Die Realisierung vor allem von Windenergie-Vorhaben werde in Vorranggebieten einfacher, da sich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Fauna-Flora-Habitat-Analyse von der genehmigungsrechtlichen auf die raumordnerische Ebene verlagern.

Die Ampelfraktionen hatten sich am 15. April über den zweiten, abgespaltenen Teil des Solarpakets sowie das Klimaschutzgesetz geeinigt (wir berichteten). Der gemeinsame Änderungsantrag umfasst 157 Seiten und wurde der Opposition zur fairen Teilhabe vorab zugesandt. Der weitere Zeitplan sieht so aus:
  • Am 19. April setzte der Energieausschuss nach einer ersten Anhörung im Bundestag wegen des Umfangs eine zweite öffentliche Anhörung für den 22. April an.
  • Am 23. April berät die FDP-Fraktion laut Koalitionskreisen über die Einigung der Ampel. Ihre Ampel-Unterhändler haben sie als einzige unter Gremienvorbehalt gestellt.
  • Am 24. April soll die erste Lesung im Ausschuss sein,
  • am 26. April die abschließende Lesung im Bundestags-Plenum.
Das bedeutet: Der Bundesrat müsste noch am selben Tag ebenfalls abschließend darüber abstimmen, denn er trifft sich danach erst wieder am 17. Mai. Dann müssten alle Verfassungsorgane Wochenendsonderschichten einlegen, damit das Gesetz am 20. Mai verkündet werden könnte und am nächsten Tag in Kraft träte.

Auf eine solche Zitterpartie wollen es die fünf Verbände nicht ankommen lassen. Dies sind der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) mit Bundesverband Windenergie (BWE), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Power Systems.

Fehlender Verweis auf einen anderen Paragrafen

Abgesehen davon, kritisierte BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm am 19. April bei einem „Policy Briefing“ des Verbandes, dass die Einigung in der Ampel ein redaktionelles gesetzgeberisches Versehen aus dem ersten Teil des Solarpakets I, das Ende 2023 beschlossen wurde, nur teilweise korrigiere. Projektierer von Erneuerbaren-Anlagen haben seitdem nach dem Zuschlag in einer Subventions-Ausschreibung 36 statt 30 Monate Zeit zur Realisierung. Dies war eine Reaktion auf Lieferprobleme bei Komponenten. Muss ein Windkraft- oder PV-Freiflächen-Projektierer das Umspannwerk selbst bauen, warte er auf die Lieferung von Trafos derzeit bis zu 50 Monate.

Das Problem: Bringen sie nach 31 bis 36 Monaten ihre Anlage ans Netz, bekommen sie in dieser Bonus-Zeit keine Förderung, sondern erst danach. Für Betreiber neuer Windenergieanlagen, deren Markterlöse seit Februar unter 6 Cent/kWh gerutscht sind, kann das ein empfindlicher Verlust sein, wenn sie derzeit mühelos Zuschläge in der Nähe des Höchstwertes von 7,35 Cent/kWh erlangen.

Die Ampel habe eingeräumt, so Axthelm, dass dies ein Versehen war. Ein Verweis auf einen anderen Paragrafen habe gefehlt. Doch dieses Versehen wolle die Koalition ausweislich des Einigungsantrages nur bei der Biomasse korrigieren, nicht bei der Windkraft oder anderen grünen Technologien.

Erste Redispatch-Geldansprüche drohen zu verjähren

Bei der neu einzuführenden Duldungspflicht von Nachbarn, wenn grüne Kraftwerke errichtet oder rückgebaut werden, ist die Einschränkung auf Eigner „in öffentlicher Hand“ nach Axthelms Worten eine „ärgerliche Aufweichung“. Im ursprünglichen Entwurf seien die privaten Grundbesitzer noch einbezogen gewesen. Sie aber seien praktisch die einzigen, die auf Betretungsverboten pochen und andere Schikanen ausschöpfen.

Derweil warten einige Anlagenbetreiber im dritten Jahr auf die Erstattung ihrer Einnahmeausfälle wegen kurzfristiger Zwangsabschaltungen durch den Anschluss-Netzbetreiber (Redispatches). Wolfram Axthelm riet ihnen, die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern, indem sie entweder mit dem Netzbetreiber einen Verjährungsverzicht vereinbaren oder ihre Forderung gerichtsanhängig stellen.

Freitag, 19.04.2024, 18:08 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Verbände drängen auf rasche Verabschiedung des Solarpakets
BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm beim Policy Briefing. Quelle: E&M / Georg Eble
Regenerative
Verbände drängen auf rasche Verabschiedung des Solarpakets
Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen haben mehr Zeit zur Realisierung, aber verlieren dann zeitweise die Förderung. Dieses Versehen hat die Ampel nur teilweise korrigiert.
Führende Verbände der Energiewirtschaft haben an den Bundesrat appelliert, das Solarpaket I Teil 2 schon am 26. April zu behandeln und insoweit auf Mindestfristen zu verzichten, damit sich die bestehenden Windenergie-Flächen noch in „Vorranggebiete“ gemäß der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III umwandeln lassen. Derweil werden in der Erneuerbaren-Lobby weiter handwerkliche Defizite des Gesetzespakets beklagt.

Tritt das Solarpaket erst nach dem 21. Mai in Kraft, ist die Pauschalfrist von RED III abgelaufen. Dann müssten mindestens 40 Prozent der Windkraft-Flächen nochmal einzeln zu einem Vorranggebiet erklärt werden, so die Verbände. Die Realisierung vor allem von Windenergie-Vorhaben werde in Vorranggebieten einfacher, da sich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Fauna-Flora-Habitat-Analyse von der genehmigungsrechtlichen auf die raumordnerische Ebene verlagern.

Die Ampelfraktionen hatten sich am 15. April über den zweiten, abgespaltenen Teil des Solarpakets sowie das Klimaschutzgesetz geeinigt (wir berichteten). Der gemeinsame Änderungsantrag umfasst 157 Seiten und wurde der Opposition zur fairen Teilhabe vorab zugesandt. Der weitere Zeitplan sieht so aus:
  • Am 19. April setzte der Energieausschuss nach einer ersten Anhörung im Bundestag wegen des Umfangs eine zweite öffentliche Anhörung für den 22. April an.
  • Am 23. April berät die FDP-Fraktion laut Koalitionskreisen über die Einigung der Ampel. Ihre Ampel-Unterhändler haben sie als einzige unter Gremienvorbehalt gestellt.
  • Am 24. April soll die erste Lesung im Ausschuss sein,
  • am 26. April die abschließende Lesung im Bundestags-Plenum.
Das bedeutet: Der Bundesrat müsste noch am selben Tag ebenfalls abschließend darüber abstimmen, denn er trifft sich danach erst wieder am 17. Mai. Dann müssten alle Verfassungsorgane Wochenendsonderschichten einlegen, damit das Gesetz am 20. Mai verkündet werden könnte und am nächsten Tag in Kraft träte.

Auf eine solche Zitterpartie wollen es die fünf Verbände nicht ankommen lassen. Dies sind der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) mit Bundesverband Windenergie (BWE), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Power Systems.

Fehlender Verweis auf einen anderen Paragrafen

Abgesehen davon, kritisierte BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm am 19. April bei einem „Policy Briefing“ des Verbandes, dass die Einigung in der Ampel ein redaktionelles gesetzgeberisches Versehen aus dem ersten Teil des Solarpakets I, das Ende 2023 beschlossen wurde, nur teilweise korrigiere. Projektierer von Erneuerbaren-Anlagen haben seitdem nach dem Zuschlag in einer Subventions-Ausschreibung 36 statt 30 Monate Zeit zur Realisierung. Dies war eine Reaktion auf Lieferprobleme bei Komponenten. Muss ein Windkraft- oder PV-Freiflächen-Projektierer das Umspannwerk selbst bauen, warte er auf die Lieferung von Trafos derzeit bis zu 50 Monate.

Das Problem: Bringen sie nach 31 bis 36 Monaten ihre Anlage ans Netz, bekommen sie in dieser Bonus-Zeit keine Förderung, sondern erst danach. Für Betreiber neuer Windenergieanlagen, deren Markterlöse seit Februar unter 6 Cent/kWh gerutscht sind, kann das ein empfindlicher Verlust sein, wenn sie derzeit mühelos Zuschläge in der Nähe des Höchstwertes von 7,35 Cent/kWh erlangen.

Die Ampel habe eingeräumt, so Axthelm, dass dies ein Versehen war. Ein Verweis auf einen anderen Paragrafen habe gefehlt. Doch dieses Versehen wolle die Koalition ausweislich des Einigungsantrages nur bei der Biomasse korrigieren, nicht bei der Windkraft oder anderen grünen Technologien.

Erste Redispatch-Geldansprüche drohen zu verjähren

Bei der neu einzuführenden Duldungspflicht von Nachbarn, wenn grüne Kraftwerke errichtet oder rückgebaut werden, ist die Einschränkung auf Eigner „in öffentlicher Hand“ nach Axthelms Worten eine „ärgerliche Aufweichung“. Im ursprünglichen Entwurf seien die privaten Grundbesitzer noch einbezogen gewesen. Sie aber seien praktisch die einzigen, die auf Betretungsverboten pochen und andere Schikanen ausschöpfen.

Derweil warten einige Anlagenbetreiber im dritten Jahr auf die Erstattung ihrer Einnahmeausfälle wegen kurzfristiger Zwangsabschaltungen durch den Anschluss-Netzbetreiber (Redispatches). Wolfram Axthelm riet ihnen, die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern, indem sie entweder mit dem Netzbetreiber einen Verjährungsverzicht vereinbaren oder ihre Forderung gerichtsanhängig stellen.

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Georg Eble

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