E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - Union will KWKG bis 2030 verlängern
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Union will KWKG bis 2030 verlängern

Was die zerbrochene Ampel nicht mehr schaffte: Die Unionsfraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vorgelegt.
Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU will das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängern. Dazu hat sie einen Gesetzesentwurf mit Datum 5. November vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, die Förderungen für KWK-Anlagen, Wärmenetze, Wärmespeicher und E-Heizungen bis Ende 2030 zu ermöglichen. Bisher sieht das KWKG eine Förderung nur bis Ende 2026 vor.

In ihrem Entwurf schreibt die CDU/CSU-Fraktion, dass die Planungs- und Bauzeiten insbesondere bei großen städtischen Projekten oft über zwei Jahre hinausgehen. Die bisherige Befristung bis Ende 2026 erschwere daher Investitionen und gefährde Projekte, die für eine nachhaltige und effiziente Energieerzeugung notwendig sind.

Durch die aktuelle Befristung des KWKG komme es zum Ausbaustopp, und größere Anlagen sowie im Bau befindliche Projekte würden nicht mehr realisiert. In dem Antrag der Fraktion heißt es dazu wörtlich: „Daher ist die Verlängerung notwendig, um Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit der Änderung des KWKG soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.“

Laut CDU/CSU entsteht durch die Verlängerung des Gesetzes kein zusätzlicher finanzieller Aufwand für Bürgerinnen und Bürger. Auch für die Wirtschaft und die Verwaltung bringt die Verlängerung keine neuen Kosten mit sich, da lediglich die bestehenden Regelungen fortgeführt werden.

Zum Hintergrund: KWK-Kraftwerke bis 500 kW müssen bis zum 31. Dezember 2026 in den Dauerbetrieb genommen werden, um den KWK-Zuschlag nach dem geltenden KWKG zu erhalten. Diese Inbetriebnahme ist nach Angaben des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) für viele Investoren durch Genehmigungsverfahren, Liefer- und Installationszeiten schwierig. Investitionen müssen bis zu diesem Stichtag fertiggestellt und in Betrieb genommen sein, um die Förderung nach dem KWKG zu erhalten. KWK-Anlagen über 500 kW müssen bis zum 31. Dezember 2029 den Dauerbetrieb aufnehmen.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ der Bundestagsfraktion von CDU/CSU steht auf der Internetseite des Bundestags im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) zur Verfügung.

Donnerstag, 7.11.2024, 15:47 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Politik - Union will KWKG bis 2030 verlängern
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Union will KWKG bis 2030 verlängern
Was die zerbrochene Ampel nicht mehr schaffte: Die Unionsfraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vorgelegt.
Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU will das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängern. Dazu hat sie einen Gesetzesentwurf mit Datum 5. November vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, die Förderungen für KWK-Anlagen, Wärmenetze, Wärmespeicher und E-Heizungen bis Ende 2030 zu ermöglichen. Bisher sieht das KWKG eine Förderung nur bis Ende 2026 vor.

In ihrem Entwurf schreibt die CDU/CSU-Fraktion, dass die Planungs- und Bauzeiten insbesondere bei großen städtischen Projekten oft über zwei Jahre hinausgehen. Die bisherige Befristung bis Ende 2026 erschwere daher Investitionen und gefährde Projekte, die für eine nachhaltige und effiziente Energieerzeugung notwendig sind.

Durch die aktuelle Befristung des KWKG komme es zum Ausbaustopp, und größere Anlagen sowie im Bau befindliche Projekte würden nicht mehr realisiert. In dem Antrag der Fraktion heißt es dazu wörtlich: „Daher ist die Verlängerung notwendig, um Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit der Änderung des KWKG soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.“

Laut CDU/CSU entsteht durch die Verlängerung des Gesetzes kein zusätzlicher finanzieller Aufwand für Bürgerinnen und Bürger. Auch für die Wirtschaft und die Verwaltung bringt die Verlängerung keine neuen Kosten mit sich, da lediglich die bestehenden Regelungen fortgeführt werden.

Zum Hintergrund: KWK-Kraftwerke bis 500 kW müssen bis zum 31. Dezember 2026 in den Dauerbetrieb genommen werden, um den KWK-Zuschlag nach dem geltenden KWKG zu erhalten. Diese Inbetriebnahme ist nach Angaben des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) für viele Investoren durch Genehmigungsverfahren, Liefer- und Installationszeiten schwierig. Investitionen müssen bis zu diesem Stichtag fertiggestellt und in Betrieb genommen sein, um die Förderung nach dem KWKG zu erhalten. KWK-Anlagen über 500 kW müssen bis zum 31. Dezember 2029 den Dauerbetrieb aufnehmen.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ der Bundestagsfraktion von CDU/CSU steht auf der Internetseite des Bundestags im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) zur Verfügung.

Donnerstag, 7.11.2024, 15:47 Uhr
Stefan Sagmeister

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.