E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - Stellungnahmen der Verbände zu Energiegesetzen eingereicht
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Stellungnahmen der Verbände zu Energiegesetzen eingereicht

Bis zu dieser Woche hatten die Betroffenen Zeit, die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle von EEG und EnWG zu kommentieren. Sie sehen Änderungsbedarf.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) müssen an die neuesten Entwicklungen und EU-Vorgaben angepasst werden. In ihren Stellungnahmen zu den Regierungsentwürfen übt die Energiebranche Kritik an einem Übermaß neuer Vorgaben.

Der Energieverband BDEW schreibt: „Es ist aus unserer Sicht praktisch nicht umsetzbar und auch systematisch nicht richtig, die staatliche Verantwortung für die Festlegung des Absicherungsniveaus an die regionalen Energieversorger, an Hunderte Bilanzkreisverantwortliche, zu verteilen.“

Stattdessen solle der Staat die Verantwortung für die Festlegung des Absicherungsniveaus festlegen und den Neubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten, die Berücksichtigung bestehender Anlagen (einschließlich KWK), Flexibilitäten, Demand Side Management (DSM) und Speicher über marktliche Mittel einbeziehen. „Wir sprechen uns für einen integrierten Kapazitätsmarkt und damit für ein System aus, welches rasch und rechtssicher umgesetzt werden kann, der Energiewende dient und fairen Wettbewerb ermöglicht“, sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

Wichtigste Aufgaben zuerst bewältigen
 
Für den Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) kritisierte Geschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Energiewirtschaft wird laufend vor neue Herausforderungen gestellt, bevor sie überhaupt Zeit genug hatte, die vorherigen Änderungen umzusetzen.“ Die Branche sei sehr für Tempo, verlange aber eine Konzentration auf die energiewirtschaftlichen Vorgaben. „Alles, was nicht unbedingt notwendig ist, muss zurückgestellt werden“, so Liebing.

Dazu gehörten Auskunftsverpflichtungen und beschleunigte Netzanschlussverfahren. Dafür fehle den Betreibern Personal und Geld, weshalb die Fristen verlängert werden sollten. „Beim Energy Sharing sollte der Gesetzgeber keinesfalls weiter gehen, als es die EU-Strombinnenmarktrichtlinie erfordert“, so Liebing weiter. Ziel sollte die Schaffung eines fairen und effizienten Rechtsrahmens sein, der vollständig automatisierte elektronische Kommunikationsprozesse ermöglicht.
 
Die unverbindliche Netzanschlussauskunft als auch die Kapazitätsreservierungen für EE-Anlagen ab 135 kW sollen binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes von den Netzbetreibern umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen alle Stromnetzbetreiber ab 1. Juli 2025 eine gemeinsame und bundesweit einheitliche Internetplattform errichten und betreiben, die Anschlussnehmern und -nutzern gewisse Daten und Informationen für die Abwicklung des Netzzugangs liefern sollen. Dabei betreiben Netzbetreiber längst eigene Plattformen, so der VKU.

Mehr erneuerbare Energien per Direktlieferung (PPA)

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lobt, dass die Gesetzvorschläge durchaus geeignet, um Unsicherheiten und praktische Probleme beim Netzanschluss zu reduzieren, Energy Sharing voranzubringen und kommunale Beteiligung zu stärken. BEE-Präsidentin Simone Peter schränkte ein: „Für den Großteil des jetzt notwendigen Zubaus kommen die Vorschläge jedoch zu spät.“ Eine „Clearingstelle Netze“ sollte die Umsetzung der behördlichen Pflichten gewährleisten, forderte sie.

Das Konzept der Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP), das der BEE in einer Studie dargestellt hat, fand keine Berücksichtigung, kritisierte Peter. „Damit könnten künftig mehrere Erneuerbare-Anlagen, Speicher und Anlagen zur Sektorenkopplung gemeinsam an einen NVP angeschlossen werden“, warb sie. Dringender Änderungsbedarf bestehe aus Sicht des BEE bei den Netzgebietsgrößen, die unter den gegebenen Umständen stark variieren und die wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Energy Sharings behindern.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) ergänzte: „Wir sehen noch erhebliches Potenzial bei der Industriedirektbelieferung“, so Präsidentin Bärbel Heidebroek. Mit nur wenigen Änderungen in EEG und EnWG könnten hier erhebliche Fortschritte erzielt werden, von denen vor allem kleinere und mittelständische Betriebe profitieren könnten. Zudem sollten Gemeinden verpflichtet werden, Zahlungen von EE-Betreibern auszuweisen, sodass diese die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anlagen steigern könnten.

KWKG endlich verlängern

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) erachtet die Novellen für begrüßungswert. Besonders die Einbeziehung von KWK sowie die zunehmende Fokussierung auf Flexibilität und Netzkapazitätserweiterungen seien zentrale Maßnahmen, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Allerdings stehe die Verlängerung des KWK-Gesetzes und damit die Zukunft dieser flexiblen Kapazitäten noch immer aus, mahnte er zugleich.

Donnerstag, 12.09.2024, 15:58 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Stellungnahmen der Verbände zu Energiegesetzen eingereicht
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Stellungnahmen der Verbände zu Energiegesetzen eingereicht
Bis zu dieser Woche hatten die Betroffenen Zeit, die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle von EEG und EnWG zu kommentieren. Sie sehen Änderungsbedarf.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) müssen an die neuesten Entwicklungen und EU-Vorgaben angepasst werden. In ihren Stellungnahmen zu den Regierungsentwürfen übt die Energiebranche Kritik an einem Übermaß neuer Vorgaben.

Der Energieverband BDEW schreibt: „Es ist aus unserer Sicht praktisch nicht umsetzbar und auch systematisch nicht richtig, die staatliche Verantwortung für die Festlegung des Absicherungsniveaus an die regionalen Energieversorger, an Hunderte Bilanzkreisverantwortliche, zu verteilen.“

Stattdessen solle der Staat die Verantwortung für die Festlegung des Absicherungsniveaus festlegen und den Neubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten, die Berücksichtigung bestehender Anlagen (einschließlich KWK), Flexibilitäten, Demand Side Management (DSM) und Speicher über marktliche Mittel einbeziehen. „Wir sprechen uns für einen integrierten Kapazitätsmarkt und damit für ein System aus, welches rasch und rechtssicher umgesetzt werden kann, der Energiewende dient und fairen Wettbewerb ermöglicht“, sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

Wichtigste Aufgaben zuerst bewältigen
 
Für den Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) kritisierte Geschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Energiewirtschaft wird laufend vor neue Herausforderungen gestellt, bevor sie überhaupt Zeit genug hatte, die vorherigen Änderungen umzusetzen.“ Die Branche sei sehr für Tempo, verlange aber eine Konzentration auf die energiewirtschaftlichen Vorgaben. „Alles, was nicht unbedingt notwendig ist, muss zurückgestellt werden“, so Liebing.

Dazu gehörten Auskunftsverpflichtungen und beschleunigte Netzanschlussverfahren. Dafür fehle den Betreibern Personal und Geld, weshalb die Fristen verlängert werden sollten. „Beim Energy Sharing sollte der Gesetzgeber keinesfalls weiter gehen, als es die EU-Strombinnenmarktrichtlinie erfordert“, so Liebing weiter. Ziel sollte die Schaffung eines fairen und effizienten Rechtsrahmens sein, der vollständig automatisierte elektronische Kommunikationsprozesse ermöglicht.
 
Die unverbindliche Netzanschlussauskunft als auch die Kapazitätsreservierungen für EE-Anlagen ab 135 kW sollen binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes von den Netzbetreibern umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen alle Stromnetzbetreiber ab 1. Juli 2025 eine gemeinsame und bundesweit einheitliche Internetplattform errichten und betreiben, die Anschlussnehmern und -nutzern gewisse Daten und Informationen für die Abwicklung des Netzzugangs liefern sollen. Dabei betreiben Netzbetreiber längst eigene Plattformen, so der VKU.

Mehr erneuerbare Energien per Direktlieferung (PPA)

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lobt, dass die Gesetzvorschläge durchaus geeignet, um Unsicherheiten und praktische Probleme beim Netzanschluss zu reduzieren, Energy Sharing voranzubringen und kommunale Beteiligung zu stärken. BEE-Präsidentin Simone Peter schränkte ein: „Für den Großteil des jetzt notwendigen Zubaus kommen die Vorschläge jedoch zu spät.“ Eine „Clearingstelle Netze“ sollte die Umsetzung der behördlichen Pflichten gewährleisten, forderte sie.

Das Konzept der Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP), das der BEE in einer Studie dargestellt hat, fand keine Berücksichtigung, kritisierte Peter. „Damit könnten künftig mehrere Erneuerbare-Anlagen, Speicher und Anlagen zur Sektorenkopplung gemeinsam an einen NVP angeschlossen werden“, warb sie. Dringender Änderungsbedarf bestehe aus Sicht des BEE bei den Netzgebietsgrößen, die unter den gegebenen Umständen stark variieren und die wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Energy Sharings behindern.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) ergänzte: „Wir sehen noch erhebliches Potenzial bei der Industriedirektbelieferung“, so Präsidentin Bärbel Heidebroek. Mit nur wenigen Änderungen in EEG und EnWG könnten hier erhebliche Fortschritte erzielt werden, von denen vor allem kleinere und mittelständische Betriebe profitieren könnten. Zudem sollten Gemeinden verpflichtet werden, Zahlungen von EE-Betreibern auszuweisen, sodass diese die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anlagen steigern könnten.

KWKG endlich verlängern

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) erachtet die Novellen für begrüßungswert. Besonders die Einbeziehung von KWK sowie die zunehmende Fokussierung auf Flexibilität und Netzkapazitätserweiterungen seien zentrale Maßnahmen, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Allerdings stehe die Verlängerung des KWK-Gesetzes und damit die Zukunft dieser flexiblen Kapazitäten noch immer aus, mahnte er zugleich.

Donnerstag, 12.09.2024, 15:58 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.