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Der Essener Stromerzeuger Steag ist mit einem Eilantrag in Karlsruhe wegen des Kohleausstiegs gescheitert.
(dpa) − In der Begründung zur Ablehnung des Steag-Eilantrags gegen die Entscheidung zum Kohleausstieg, erklärte das Bundesverfassungsgericht: Ein Unternehmen, an dem die öffentliche Hand mit mehr als 50 % beteiligt sei, könne sich nicht auf Grundrechte berufen. Damit gilt es auch als aussichtslos - wie eigentlich von der Steag angekündigt – noch Verfassungsbeschwerde zu erhebe
Mittwoch, 19.08.2020, 10:29 Uhr
dpa
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