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Die Bundesnetzagentur hat für die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des zweiten Segments im Juni die Eckdaten veröffentlicht.
Die Abgabefrist für die nächste Solarausschreibung im zweiten Segment − also für Solaranlagen auf Gebäuden und an Lärmschutzwänden − ist der 2.
Juni, teilte die Bundesnetzagentur an 25.
April mit. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin liegt bei knapp 283
MW
(282.721
kW). Der Höchstwert beträgt im „Pay as bid“ Gebotspreisverfahren 10,40
Cent/kWh.
Das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2025 beträgt insgesamt 1.100
MW und wird gleichmäßig auf die drei Gebotstermine im Jahr verteilt. Die erste Ausschreibung fand im
Februar statt, die dritte folgt im Oktober.
Die Februar-Ausschreibung zuvor war überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 315
MW hatten die Bieter 169
Gebote eingereicht. Die Gebotsmenge lag für die Februarausschreibung des zweiten Segments bei 369
MW. Die Bundesnetzagentur konnte 143 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 317
MW einen Zuschlag erteilen.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 7,90
Cent/kWh und 9,69
Cent/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 9,10
Cent/kWh (Vorrunde: 9,04
Cent/kWh). Der Höchstwert liegt mit 10,40
Cent/kWh deutlich darüber. Es durften Gebote eingereicht werden, die eine Leistung von größer als 1
MW bis zu 20
MW umfassen.
Für die anstehende Juni-Gebotsrunde sind alle Informationen auf der Seite der Budnesnetzagentur unter „
Ausschreibung Solaranlagen zweites Segment: Gebotstermin 1. Juni 2025“ veröffentlicht.
Freitag, 25.04.2025, 16:09 Uhr
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