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Die Reaktionen auf die Grundsatzeinigung zur Kraftwerksstrategie mit der EU Kommission sind sehr unterschiedlich. Unternehmen und Verbände hatten zuvor bereits Beschwerden eingelegt.
Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben sich auf Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie verständigt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) am 15. Januar mit. Damit ist der Weg frei für ein beihilferechtliches Genehmigungsverfahren. Die Reaktionen und Einschätzungen von Unternehmen und Verbänden sind sehr unterschiedlich.
So schreibt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) von einem „großen Schritt“ in einer Mitteilung vom 16. Januar. Die Verständigung ist nach Ansicht des VKU wesentlich für die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Allerdings schränkt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing ein: „Die Ausschreibungen können nur eine Brücke in einen umfassenden Kapazitätsmechanismus sein. Für einen echten Kapazitätsmechanismus, den wir immer gefordert haben, sind noch viele Ausgestaltungsfragen offen.“ Zudem fordert der VKU, dass die Regierung auch schon bei der ersten Ausschreibungsrunde „eine breite Beteiligung und fairen Wettbewerb“ sicherstellen muss. Hierzu braucht es kleinere Losgrößen und ein Ausschreibungsdesign, das auch Stadtwerken realistische Chancen eröffnet.
Rolle der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung zugleich stärken
Allein mit der Kraftwerksstrategie ist es zudem nicht getan, betont der VKU-Chef: „Angesichts der vorgesehenen Einschränkungen bei der Doppelförderung von KWK-Anlagen bleibt die rasche und konsequente Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verlängerung und Reform des KWKG essenziell für eine nachhaltige Versorgungssicherheit.“ Denn verglichen zu „reinen Strommaschinen“ auf der grünen Wiese produzieren KWK-Anlagen nicht nur Strom, sondern auch Wärme und sichern damit die Wärmewende entscheidend ab.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mahnt an, dass die Kraftwerksstrategie nur ein erster Schritt ist. „Entscheidend ist, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jetzt schnell ein einfaches und technologieoffenes Modell für den Kapazitätsmarkt ab 2032 wählt, das mit den geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie kompatibel ist“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Ein solcher muss den Bau weiterer Kapazitäten, Flexibilitäten und Speicher anreizen, und auch den Bestand von Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftwerken berücksichtigen, betont der BDEW.
Furcht vor Preisanstieg und Marktverzerrungen
Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) warnt vor einem Preisanstieg. Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, argumentiert: „Sollten die bisher bekannten Pläne Realität werden, dann steigen die Strompreise spätestens ab 2031. Je nach Ausgestaltung geht es schnell um ein bis zwei Cent pro Kilowattstunde, die alle Stromkunden – Industrie, Gewerbe und private Haushalte – zahlen müssten.“ Da die Stromkunden die Kraftwerksstrategie und den Kapazitätsmechanismus über einen Aufschlag auf den Strompreis finanzieren, steht nach Meinung von Weber die Politik in der Verantwortung, „von Beginn an alle Flexibilitätsoptionen in das System zu integrieren“.
Mehrere Firmen und Verbänden hatten zuvor bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Kraftwerkspläne der Bundesregierung eingelegt, darunter auch Octopus Energy. Auch das Unternehmen kritisiert, dass vor allem die Endverbrauchenden die Kosten tragen müssten. Bastian Gierull, CEO von Octopus Energy Germany sagt: „Die Reduktion auf 12 GW ist richtig. Allerdings setzt die Bundesregierung weiter einseitig auf Subventionen für konventionelle Kraftwerke, deshalb haben wir dagegen Beschwerde eingelegt.“ Mit der Beschwerde stelle sich das Unternehmen nicht gegen Gaskraftwerke, sondern gegen marktverzerrende Subventionen auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Auch der Energieversorger Einskommafünfgrad legte Beschwerde in Brüssel ein. „Zwar gibt es nun augenscheinlich Bemühungen bei der Technologieoffenheit, im Kern ändert sich jedoch nichts: Auch dieses Ausschreibungsdesign ist teuer und wettbewerbsverzerrend – und damit beihilferechtlich unzulässig“, sagte CEO Philipp Schröder. „Dezentrale Flexibilität und virtuelle Kraftwerke werden im Papier sowohl direkt als auch indirekt über die Erbringungsdauer ausgeschlossen. Im Ergebnis wird es bei einer Subvention von Gas bleiben, was den Strompreis über Umlagen für die Verbraucher erhöht.“
Laut Einskommafünfgrad braucht es für Versorgungssicherheit keine Subventionen. Schröder: „Eine technologieoffene Absicherungspflicht verpflichtet alle Marktakteure, für ihre Leistung eine definierte Verfügbarkeit sicherzustellen – vom großen Kraftwerk bis zum Heimspeicher oder Elektroauto.“ Sie sei marktwirtschaftlich und sofort umsetzbar.
Freitag, 16.01.2026, 12:45 Uhr
Heidi Roider
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