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Energie & Management > Österreich - Parlament beschließt Novelle zum Energieeffizienzgesetz
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Parlament beschließt Novelle zum Energieeffizienzgesetz

Die Regierung spricht von der „zweitbesten Lösung“. Sie sieht aber keinen anderen Weg, um Strafen wegen verspäteter Umsetzung der „zweiten Energieeffizienzrichtlinie“ abzuwenden.
Mit den Stimmen der regierenden Koalition aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen sowie jenen der in Opposition befindlichen liberalen Neos beschloss das Parlament am 1. Juni eine Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG). Die Sozialdemokraten (SPÖ) sowie die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) lehnten den Antrag ab.

Erforderlich war der zügige Beschluss eines Bundesgesetzes zum Thema Energieeffizienz, weil Österreich die „zweite Energieeffizienzrichtlinie“ der EU von Ende 2018 bis dato nicht umgesetzt hatte. Dies wäre bis bis spätestens 25. Juni 2020 nötig gewesen. Ein Vertragsverletzungsverfahren war im Gange, Strafen von vorerst rund 7 Millionen Euro drohten. Diese Gefahr ist nun zumindest nach Auffassung der Koalition abgewendet. Die Bestätigung seitens der EU-Kommission steht noch aus.

Das EEffG sieht vor, Österreichs jährlichen Energiebedarf bis 2030 um 650 Petajoule (PJ) auf 920 PJ zu senken. Für Maßnahmen des Bundes sind 190 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Dieser verpflichtet sich, jährlich mindestens 3 Prozent der von ihm genutzten Gebäude energetisch zu sanieren. Ferner wird eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der Energiearmut eingerichtet. Für die Bundesländer bestehen keine Pflichten zur Steigerung der Energieeffizienz, sondern nur unverbindliche Richtwerte.

Lukas Hammer, der Energiesprecher der Grünen und „Chefverhandler“ der Koalition zum EEffG, räumte ein, dieses sei die „zweitbeste Lösung.“ Weil die SPÖ angekündigt habe, Regierungsvorlagen bis auf Weiteres generell zu blockieren, sei aber kein anderer Weg möglich gewesen.

Energiepolitische „Torpedos“

Wie berichtet, hatte die Koalition geplant, ein umfassendes Energieeffizienz-Reformgesetz (EnEffRefG) zu beschließen. Ihr diesbezüglicher Antrag erhielt am 24. Mai jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit, weil ihn weder die SPÖ noch die FPÖ billigten. Die Sozialdemokraten bemängelten wirksame Maßnahmen der Regierung gegen die Inflation und kündigten an, deshalb vorläufig gegen sämtliche Anträge der Regierung zu stimmen.

Am EnEffRefG selbst kritisierten sie das Fehlen der „Lieferantenverpflichtung“. Sie sollte Energielieferanten ab einer bestimmten Größe zwingen, Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren Kunden durchzuführen oder zu finanzieren. Diese Kritik bekräftigte SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll anlässlich des Beschlusses der Novelle zum EEffG. Schroll verwahrte sich vehement gegen den Vorwurf der Koalition, die SPÖ habe das EnEffRefG mutwillig blockiert. Ihm zufolge fanden nur am 13. sowie am 25. März Verhandlungen statt: „Beide Male hat die ÖVP gesagt, die Lieferantenverpflichtung kommt nicht.“ Angesichts dessen die Opposition für das Scheitern des EnEffRefG verantwortlich zu machen, „schlägt alles, was hier im Plenum passieren kann.“ Auch die Novelle zum EEffG sei unsozial und werde daher von seiner Partei nicht mitgetragen.

Axel Kassegger, der Energiesprecher der FPÖ, wiederholte die grundlegende Kritik seiner Partei an der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung sowie der EU. Diese bestehe auf „aus einem Umstieg auf Erneuerbare, der Jagd nach dem bösen CO2 und der Steigerung der Energieeffizienz.“ Den Ausbau der erneuerbaren Energien befürworte seine Partei. Bei den anderen beiden Punkten handle es sich indes um „Torpedos gegen unsere Wirtschaft, unsere Freiheit, unseren Wohlstand und letztlich unsere Demokratie.“

Kritik übten die Freiheitlichen an der Koordinierungsstelle zur Energiearmut. Laut dem Abgeordneten Maximilian Linder bringt diese nur „Verwaltung, Verwaltung und noch einmal Verwaltung“, aber keinen Nutzen. Ihre Aufgaben bestünden unter anderem darin, Studien in Auftrag zu geben sowie periodische Berichte zu erstellen. Und wenn die Stelle Empfehlungen für Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlichen solle, bedeute das, „einem Ertrinkenden einen Schwimmkurs anzubieten.“ Tatsächlich verpflichtet das Elektrizitätsrecht Versorger mit mehr als 49 Beschäftigten sowie einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von über 10 Millionen Euro bereits seit 1. Januar 2015, „eine Anlauf- und Beratungsstelle für ihre Kunden für Fragen zu den Themen Stromkennzeichnung, Lieferantenwechsel, Energieeffizienz, Stromkosten und Energiearmut einzurichten.“

Verhaltenes Lob von der E-Wirtschaft

Die Generalsekretärin des Elektritzitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt, bezeichnete den Beschluss des EEffG als wichtigen Schritt. „In den Bereichen Wärme und Mobilität gibt es noch große Effizienzpotenziale, die durch den verstärkten Einsatz von Elektrizität gehoben werden können.“ Indes empfehle sich bei der Gesetzgebung zu Energiefragen Tempo: Die E-Wirtschaft warte seit längerem auf „eine ganze Reihe von Beschlüssen, die noch für diese Legislaturperiode angekündigt wurden − vom Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz bis hin zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz.“

Freitag, 2.06.2023, 09:08 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Parlament beschließt Novelle zum Energieeffizienzgesetz
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Österreich
Parlament beschließt Novelle zum Energieeffizienzgesetz
Die Regierung spricht von der „zweitbesten Lösung“. Sie sieht aber keinen anderen Weg, um Strafen wegen verspäteter Umsetzung der „zweiten Energieeffizienzrichtlinie“ abzuwenden.
Mit den Stimmen der regierenden Koalition aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen sowie jenen der in Opposition befindlichen liberalen Neos beschloss das Parlament am 1. Juni eine Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG). Die Sozialdemokraten (SPÖ) sowie die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) lehnten den Antrag ab.

Erforderlich war der zügige Beschluss eines Bundesgesetzes zum Thema Energieeffizienz, weil Österreich die „zweite Energieeffizienzrichtlinie“ der EU von Ende 2018 bis dato nicht umgesetzt hatte. Dies wäre bis bis spätestens 25. Juni 2020 nötig gewesen. Ein Vertragsverletzungsverfahren war im Gange, Strafen von vorerst rund 7 Millionen Euro drohten. Diese Gefahr ist nun zumindest nach Auffassung der Koalition abgewendet. Die Bestätigung seitens der EU-Kommission steht noch aus.

Das EEffG sieht vor, Österreichs jährlichen Energiebedarf bis 2030 um 650 Petajoule (PJ) auf 920 PJ zu senken. Für Maßnahmen des Bundes sind 190 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Dieser verpflichtet sich, jährlich mindestens 3 Prozent der von ihm genutzten Gebäude energetisch zu sanieren. Ferner wird eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der Energiearmut eingerichtet. Für die Bundesländer bestehen keine Pflichten zur Steigerung der Energieeffizienz, sondern nur unverbindliche Richtwerte.

Lukas Hammer, der Energiesprecher der Grünen und „Chefverhandler“ der Koalition zum EEffG, räumte ein, dieses sei die „zweitbeste Lösung.“ Weil die SPÖ angekündigt habe, Regierungsvorlagen bis auf Weiteres generell zu blockieren, sei aber kein anderer Weg möglich gewesen.

Energiepolitische „Torpedos“

Wie berichtet, hatte die Koalition geplant, ein umfassendes Energieeffizienz-Reformgesetz (EnEffRefG) zu beschließen. Ihr diesbezüglicher Antrag erhielt am 24. Mai jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit, weil ihn weder die SPÖ noch die FPÖ billigten. Die Sozialdemokraten bemängelten wirksame Maßnahmen der Regierung gegen die Inflation und kündigten an, deshalb vorläufig gegen sämtliche Anträge der Regierung zu stimmen.

Am EnEffRefG selbst kritisierten sie das Fehlen der „Lieferantenverpflichtung“. Sie sollte Energielieferanten ab einer bestimmten Größe zwingen, Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren Kunden durchzuführen oder zu finanzieren. Diese Kritik bekräftigte SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll anlässlich des Beschlusses der Novelle zum EEffG. Schroll verwahrte sich vehement gegen den Vorwurf der Koalition, die SPÖ habe das EnEffRefG mutwillig blockiert. Ihm zufolge fanden nur am 13. sowie am 25. März Verhandlungen statt: „Beide Male hat die ÖVP gesagt, die Lieferantenverpflichtung kommt nicht.“ Angesichts dessen die Opposition für das Scheitern des EnEffRefG verantwortlich zu machen, „schlägt alles, was hier im Plenum passieren kann.“ Auch die Novelle zum EEffG sei unsozial und werde daher von seiner Partei nicht mitgetragen.

Axel Kassegger, der Energiesprecher der FPÖ, wiederholte die grundlegende Kritik seiner Partei an der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung sowie der EU. Diese bestehe auf „aus einem Umstieg auf Erneuerbare, der Jagd nach dem bösen CO2 und der Steigerung der Energieeffizienz.“ Den Ausbau der erneuerbaren Energien befürworte seine Partei. Bei den anderen beiden Punkten handle es sich indes um „Torpedos gegen unsere Wirtschaft, unsere Freiheit, unseren Wohlstand und letztlich unsere Demokratie.“

Kritik übten die Freiheitlichen an der Koordinierungsstelle zur Energiearmut. Laut dem Abgeordneten Maximilian Linder bringt diese nur „Verwaltung, Verwaltung und noch einmal Verwaltung“, aber keinen Nutzen. Ihre Aufgaben bestünden unter anderem darin, Studien in Auftrag zu geben sowie periodische Berichte zu erstellen. Und wenn die Stelle Empfehlungen für Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlichen solle, bedeute das, „einem Ertrinkenden einen Schwimmkurs anzubieten.“ Tatsächlich verpflichtet das Elektrizitätsrecht Versorger mit mehr als 49 Beschäftigten sowie einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von über 10 Millionen Euro bereits seit 1. Januar 2015, „eine Anlauf- und Beratungsstelle für ihre Kunden für Fragen zu den Themen Stromkennzeichnung, Lieferantenwechsel, Energieeffizienz, Stromkosten und Energiearmut einzurichten.“

Verhaltenes Lob von der E-Wirtschaft

Die Generalsekretärin des Elektritzitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt, bezeichnete den Beschluss des EEffG als wichtigen Schritt. „In den Bereichen Wärme und Mobilität gibt es noch große Effizienzpotenziale, die durch den verstärkten Einsatz von Elektrizität gehoben werden können.“ Indes empfehle sich bei der Gesetzgebung zu Energiefragen Tempo: Die E-Wirtschaft warte seit längerem auf „eine ganze Reihe von Beschlüssen, die noch für diese Legislaturperiode angekündigt wurden − vom Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz bis hin zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz.“

Freitag, 2.06.2023, 09:08 Uhr
Klaus Fischer

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