Quelle: Enercity Jonas Gonell
Mit dem Gesetz will die Landesregierung die Vorgaben des Bundes umsetzen und gleichzeitig Planungssicherheit schaffen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf eines Landeswärmeplanungsgesetzes beschlossen, der dem Landtag zugeleitet werden soll. Mit dem Gesetz will das Land Planungssicherheit für Bürger, Kommunen und Unternehmen schaffen.
Der Entwurf sieht vor, dass die NRW-Gemeinden eigene Wärmepläne erstellen, um Investitionssicherheit für eine klimagerechte Versorgung zu geben. Mit dem Gesetz sollen Vorgaben des Bundes umgesetzt werden.
„Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz legen wir die Grundlage für den nachhaltigen Umbau unserer Wärmeversorgung“, erklärte NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur. Dabei würden die Gemeinden als strategische Planer ins Zentrum der Wärmewende gestellt.
Es sei beeindruckend, wie viele sich schon freiwillig auf den Weg gemacht hätten. Bis Ende 2023 hätten rund 250 Gemeinden einen Antrag auf Bundesförderung für eine Wärmeplanung gestellt.
Der Gesetzentwurf sei bereits einem Praxis-Check unterzogen und mit Gemeinden diskutiert worden. „Gemeinsam wollen wir das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 erreichen“, bekräftigte Neubaur.
Die Landesregierung finanziert die Pläne und bietet ihren insgesamt 396 Gemeinden umfangreiche Unterstützung an. So berät das Kompetenzzentrum Wärmewende die Gemeinden, und es wird ein zusätzlicher Leitfaden zum Landesgesetz durch „NRW.Energy4Climate“ erstellt. Zudem werden Daten über das Wärmekataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz kostenfrei bereitgestellt.
Donnerstag, 29.08.2024, 12:11 Uhr
Hans-Willy Bein
© 2024 Energie & Management GmbH