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Energie & Management > Politik - Nationaler Emissionshandel um ein Jahr verlängert
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Politik

Nationaler Emissionshandel um ein Jahr verlängert

An der Preisgestaltung für den nationalen Emissionshandel ändert sich auch im kommenden Jahr nichts, hat die Bundesregierung beschlossen. Trotzdem gibt es Neuerungen.
Das Bundeskabinett hat Änderungen am Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Damit kann der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel (nEHS), der Gebäude und den Verkehr betrifft, auch 2027 im bereits für 2026 geltenden Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 bleiben.

Damit wird die geplante Preisregelung für 2027 angepasst. Nach der bislang geltenden Fassung des BEHG wäre der deutsche CO2-Preis nicht mehr auf maximal 65 Euro begrenzt gewesen. Stattdessen sollte der Preis an den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) angelehnt werden, so der Plan.

Das Bundesumweltministerium teilte E&M dazu auf Anfrage mit: „Damit soll der CO2-Preis für die Bereiche Gebäude, Verkehr sowie kleinere Industrieunternehmen pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auch im Jahr 2027 – wie bereits im laufenden Jahr 2026 – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen.“

Für Energieversorger und andere Unternehmen, die Brenn- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, schafft die Novelle damit Klarheit über die Preisgrenzen im kommenden Jahr. Ab 2028 soll der EU-ETS 2 die CO2-Bepreisung für Brenn- und Kraftstoffe übernehmen.

Die Gesetzesänderung wurde notwendig, weil sich der Zeitplan für den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) geändert hat. Der EU-ETS 2 sollte ursprünglich 2027 vollständig starten und den deutschen nationalen Brennstoffemissionshandel ablösen. Der Start wurde jedoch auf 2028 verschoben. Damit muss der deutsche nEHS ein Jahr länger als ursprünglich vorgesehen fortgeführt werden.

Änderungen an der Brennstoffemissionshandelsverordnung

Auch die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) mit den Änderungen der Versteigerungsregeln wird nun in diesem Zuge angepasst. Die Änderungen sollen die hohe Überzeichnung der Auktionen begrenzen.

Künftig darf ein Unternehmen je Auktion höchstens 20 statt 50 Prozent der angebotenen Zertifikate nachfragen. Zudem dürfen sich nur noch Unternehmen beteiligen, die dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterliegen. Auch das Banking wird eingeschränkt: Zertifikate für 2026 können nicht für 2027 genutzt werden. Dadurch sollen Vorratskäufe und Arbitragegeschäfte weniger attraktiv werden.

Denn die bisherigen Versteigerungen hatten durchaus Schwächen. So wurden am 12. August bei der jüngsten Auktion an der EEX zum siebten Mal nationale Emissionszertifikate versteigert. Rund 21,342 Millionen Zertifikate wurden zum Höchstpreis von 65 Euro je Tonne CO2 zugeteilt. Damit lag der Zuschlagspreis auch bei der siebten Auktion hintereinander an der Obergrenze, wie die EEX mitteilte.

Denn die Nachfrage überstieg das Angebot erneut mehr als deutlich. Die Bieter wollten insgesamt 26-mal so viele Emissionszertifikate kaufen, wie ursprünglich zur Versteigerung angeboten wurden. An der Auktion beteiligten sich 115 Bieter. Wegen der hohen Nachfrage wurde die Zuschlagsmenge gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Menge verdoppelt.

Der BDEW begrüßt die Anpassung in einer Mitteilung: „Es ist sehr erfreulich, dass das Bundeskabinett den drängenden Rufen der Energiewirtschaft Gehör geschenkt hat. Die Veränderungen des Kabinettsentwurfs sind gegenüber dem Referentenentwurf eine gute Nachricht für alle Stadtwerke“, wird Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, darin zitiert. (sag)

Donnerstag, 13.08.2026, 15:12 Uhr
Stefan Sagmeister
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Nationaler Emissionshandel um ein Jahr verlängert
An der Preisgestaltung für den nationalen Emissionshandel ändert sich auch im kommenden Jahr nichts, hat die Bundesregierung beschlossen. Trotzdem gibt es Neuerungen.
Das Bundeskabinett hat Änderungen am Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Damit kann der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel (nEHS), der Gebäude und den Verkehr betrifft, auch 2027 im bereits für 2026 geltenden Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 bleiben.

Damit wird die geplante Preisregelung für 2027 angepasst. Nach der bislang geltenden Fassung des BEHG wäre der deutsche CO2-Preis nicht mehr auf maximal 65 Euro begrenzt gewesen. Stattdessen sollte der Preis an den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) angelehnt werden, so der Plan.

Das Bundesumweltministerium teilte E&M dazu auf Anfrage mit: „Damit soll der CO2-Preis für die Bereiche Gebäude, Verkehr sowie kleinere Industrieunternehmen pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auch im Jahr 2027 – wie bereits im laufenden Jahr 2026 – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen.“

Für Energieversorger und andere Unternehmen, die Brenn- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, schafft die Novelle damit Klarheit über die Preisgrenzen im kommenden Jahr. Ab 2028 soll der EU-ETS 2 die CO2-Bepreisung für Brenn- und Kraftstoffe übernehmen.

Die Gesetzesänderung wurde notwendig, weil sich der Zeitplan für den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) geändert hat. Der EU-ETS 2 sollte ursprünglich 2027 vollständig starten und den deutschen nationalen Brennstoffemissionshandel ablösen. Der Start wurde jedoch auf 2028 verschoben. Damit muss der deutsche nEHS ein Jahr länger als ursprünglich vorgesehen fortgeführt werden.

Änderungen an der Brennstoffemissionshandelsverordnung

Auch die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) mit den Änderungen der Versteigerungsregeln wird nun in diesem Zuge angepasst. Die Änderungen sollen die hohe Überzeichnung der Auktionen begrenzen.

Künftig darf ein Unternehmen je Auktion höchstens 20 statt 50 Prozent der angebotenen Zertifikate nachfragen. Zudem dürfen sich nur noch Unternehmen beteiligen, die dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterliegen. Auch das Banking wird eingeschränkt: Zertifikate für 2026 können nicht für 2027 genutzt werden. Dadurch sollen Vorratskäufe und Arbitragegeschäfte weniger attraktiv werden.

Denn die bisherigen Versteigerungen hatten durchaus Schwächen. So wurden am 12. August bei der jüngsten Auktion an der EEX zum siebten Mal nationale Emissionszertifikate versteigert. Rund 21,342 Millionen Zertifikate wurden zum Höchstpreis von 65 Euro je Tonne CO2 zugeteilt. Damit lag der Zuschlagspreis auch bei der siebten Auktion hintereinander an der Obergrenze, wie die EEX mitteilte.

Denn die Nachfrage überstieg das Angebot erneut mehr als deutlich. Die Bieter wollten insgesamt 26-mal so viele Emissionszertifikate kaufen, wie ursprünglich zur Versteigerung angeboten wurden. An der Auktion beteiligten sich 115 Bieter. Wegen der hohen Nachfrage wurde die Zuschlagsmenge gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Menge verdoppelt.

Der BDEW begrüßt die Anpassung in einer Mitteilung: „Es ist sehr erfreulich, dass das Bundeskabinett den drängenden Rufen der Energiewirtschaft Gehör geschenkt hat. Die Veränderungen des Kabinettsentwurfs sind gegenüber dem Referentenentwurf eine gute Nachricht für alle Stadtwerke“, wird Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, darin zitiert. (sag)

Donnerstag, 13.08.2026, 15:12 Uhr
Stefan Sagmeister

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