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Energie & Management > Österreich - Mehrheit in Österreich für schnelleren Ökostrom-Ausbau
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Mehrheit in Österreich für schnelleren Ökostrom-Ausbau

Der Erneuerbaren-Zubau geht 58 Prozent der Österreicher zu langsam, so eine Umfrage der dortigen E-Wirtschaft. Der Branchenverband sieht sich bestätigt und stellt Forderungen.
Rund 58 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind der Meinung, dass der Ausbau der Stromerzeugung mittels Wind- und Wasserkraft sowie Photovoltaik (PV) zu langsam verläuft. Das zeigt eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Personen, die das Gallup-Institut im Auftrag des Elektrizitätswirtschaftverbands Oesterreichs Energie im November 2022 durchführte.

Vorgestellt wurden deren Ergebnisse am 22. Februar in Wien von Verbandspräsident Michael Strugl sowie Generalsekretärin Barbara Schmidt.
  • Ihnen zufolge wünschen 63 Prozent der Befragten, die Stromerzeugung in Österreich selbst auszubauen, anstatt, wie derzeit, 10 Prozent des Bedarfs durch Importe zu decken.
  • 81 Prozent befürworten den Bau neuer PV-Anlagen und Wasserkraftwerke,
  • 73 Prozent sprechen sich für weitere Windparks aus,
  • 58 Prozent für die Errichtung zusätzlicher Biomassekraftwerke.
  • Demgegenüber stimmen nur 10 Prozent dem Bau von Gaskraftwerken zu.
  • Der Erweiterung der Stromnetze erteilen 54 Prozent der Befragten ihre Zustimmung.
„Wir sagen seit Jahren, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Netze rascher vonstattengehen muss“, konstatierte Schmidt. Die Umfrage zeige, dass diese Position von der Bevölkerung unterstützt werde.

Forderungen zum Beschleunigungs-Gesetz

Strugl, der hauptberuflich Generaldirektor des Stromkonzerns Verbund ist, ergänzte sinngemäß, die Bundesregierung aus Konservativen (ÖVP) und Grünen habe in den vergangenen Monaten wichtige Schritte zur Beschleunigung des Ökostrom- und des Netzausbaus getan, etwa mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vom vergangenen Sommer. „Sehr positiv“ sei in dieser Hinsicht auch die kommende Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz), die voraussichtlich am 1. März im Parlament beschlossen wird.

Dringend notwendig ist laut Strugl aber auch, das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) für kleinere bis mittelgroße Anlagen rasch zu beschließen und umzusetzen. Strugl erhob diesbezüglich mehrere Forderungen.

So müsse der vorgesehene „One Stop Shop“ für die Genehmigung derartiger Anlagen auch für Wasserkraftwerke mit einer Leistung bis zu etwa 25 MW gelten. Dies ist zwischen dem Energieministerium (BMK) unter Leonore Gewessler (Grüne) und dem Landwirtschaftsministerium (BML) unter Norbert Totschnig (ÖVP) umstritten, weil Letzterer damit Kompetenzen im Wasserrecht verlieren würde. Strugl schlug vor, ausdrücklich nur Wasserkraftwerke und die Stromerzeugung mit diesen in das EABG und somit in den Kompetenzbereich des BMK zu übernehmen, alle anderen wasserrechtlichen Fragen dagegen dem BML zu belassen.

Ferner bemängelte Strugl, dass die bisherigen Vorentwürfe des EABG dem Ausbau der Infrastruktur für die Energiewende lediglich ein „hohes öffentliches Interesse“ zubilligen. Laut den einschlägigen EU-Bestimmungen wäre es jedoch möglich, ihnen ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu bescheinigen. Diese Formulierung wünscht die E-Wirtschaft laut Strugl auch im EABG sowie in der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Gesetzes: „Damit wäre für die Genehmigungsbehörden klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang vor allen anderen Interessen hat.“

Notwendig wäre laut Strugl weiters, „Go-to-areas“ für den Ausbau der Energie-Infrastruktur festzulegen, wie dies das Repower-EU-Programm vorsieht und wie sie in Deutschland möglich werden. In solchen Gebieten wäre die Genehmigung einschlägiger Anlagen besonders zügig möglich.

Verbessert werden müsse schließlich das Zusammenspiel des Bundes und der neun Bundesländer, verlangte Strugl. Die Länder sollten Flächen in einem Ausmaß verfügbar machen, das es ermögliche, Österreichs Ausbauziele für Ökostrom zu erreichen. Geplant ist bekanntlich, die Ökostrom-Produktion bis 2030 um 27 Milliarden kWh und damit etwa 50 Prozent zu steigern.

Ausschreibungen nachjustieren

Im Zusammenhang mit dem EAG formulierte Strugl ein weiteres Anliegen. Kürzlich endete die erste Runde der Ausschreibungen auf Basis des Gesetzes, mit denen die Marktprämien vergeben werden. Dabei wurden die verfügbaren Fördermittel jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft. Bei der Biomasse wurden laut Strugl nur rund zwei Drittel des Fördergelds vergeben, bei der PV lag der Anteil bei rund der Hälfte, bei der Windkraft bei einem Viertel.

Strugl räumte ein, dass dies möglicherweise nicht zuletzt den hohen Großhandelspreisen für Strom geschuldet ist. Sie machen die Selbstvermarktung attraktiver, als Förderungen in Anspruch zu nehmen. Dennoch gelte es, die Ursachen für die Ergebnisse der Ausschreibungen zu analysieren und das System gegebenenfalls nachzujustieren, beispielsweise, wie in Deutschland, mit höheren Marktprämien.

Mittwoch, 22.02.2023, 17:00 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Mehrheit in Österreich für schnelleren Ökostrom-Ausbau
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich
Mehrheit in Österreich für schnelleren Ökostrom-Ausbau
Der Erneuerbaren-Zubau geht 58 Prozent der Österreicher zu langsam, so eine Umfrage der dortigen E-Wirtschaft. Der Branchenverband sieht sich bestätigt und stellt Forderungen.
Rund 58 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind der Meinung, dass der Ausbau der Stromerzeugung mittels Wind- und Wasserkraft sowie Photovoltaik (PV) zu langsam verläuft. Das zeigt eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Personen, die das Gallup-Institut im Auftrag des Elektrizitätswirtschaftverbands Oesterreichs Energie im November 2022 durchführte.

Vorgestellt wurden deren Ergebnisse am 22. Februar in Wien von Verbandspräsident Michael Strugl sowie Generalsekretärin Barbara Schmidt.
  • Ihnen zufolge wünschen 63 Prozent der Befragten, die Stromerzeugung in Österreich selbst auszubauen, anstatt, wie derzeit, 10 Prozent des Bedarfs durch Importe zu decken.
  • 81 Prozent befürworten den Bau neuer PV-Anlagen und Wasserkraftwerke,
  • 73 Prozent sprechen sich für weitere Windparks aus,
  • 58 Prozent für die Errichtung zusätzlicher Biomassekraftwerke.
  • Demgegenüber stimmen nur 10 Prozent dem Bau von Gaskraftwerken zu.
  • Der Erweiterung der Stromnetze erteilen 54 Prozent der Befragten ihre Zustimmung.
„Wir sagen seit Jahren, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Netze rascher vonstattengehen muss“, konstatierte Schmidt. Die Umfrage zeige, dass diese Position von der Bevölkerung unterstützt werde.

Forderungen zum Beschleunigungs-Gesetz

Strugl, der hauptberuflich Generaldirektor des Stromkonzerns Verbund ist, ergänzte sinngemäß, die Bundesregierung aus Konservativen (ÖVP) und Grünen habe in den vergangenen Monaten wichtige Schritte zur Beschleunigung des Ökostrom- und des Netzausbaus getan, etwa mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vom vergangenen Sommer. „Sehr positiv“ sei in dieser Hinsicht auch die kommende Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz), die voraussichtlich am 1. März im Parlament beschlossen wird.

Dringend notwendig ist laut Strugl aber auch, das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) für kleinere bis mittelgroße Anlagen rasch zu beschließen und umzusetzen. Strugl erhob diesbezüglich mehrere Forderungen.

So müsse der vorgesehene „One Stop Shop“ für die Genehmigung derartiger Anlagen auch für Wasserkraftwerke mit einer Leistung bis zu etwa 25 MW gelten. Dies ist zwischen dem Energieministerium (BMK) unter Leonore Gewessler (Grüne) und dem Landwirtschaftsministerium (BML) unter Norbert Totschnig (ÖVP) umstritten, weil Letzterer damit Kompetenzen im Wasserrecht verlieren würde. Strugl schlug vor, ausdrücklich nur Wasserkraftwerke und die Stromerzeugung mit diesen in das EABG und somit in den Kompetenzbereich des BMK zu übernehmen, alle anderen wasserrechtlichen Fragen dagegen dem BML zu belassen.

Ferner bemängelte Strugl, dass die bisherigen Vorentwürfe des EABG dem Ausbau der Infrastruktur für die Energiewende lediglich ein „hohes öffentliches Interesse“ zubilligen. Laut den einschlägigen EU-Bestimmungen wäre es jedoch möglich, ihnen ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu bescheinigen. Diese Formulierung wünscht die E-Wirtschaft laut Strugl auch im EABG sowie in der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Gesetzes: „Damit wäre für die Genehmigungsbehörden klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang vor allen anderen Interessen hat.“

Notwendig wäre laut Strugl weiters, „Go-to-areas“ für den Ausbau der Energie-Infrastruktur festzulegen, wie dies das Repower-EU-Programm vorsieht und wie sie in Deutschland möglich werden. In solchen Gebieten wäre die Genehmigung einschlägiger Anlagen besonders zügig möglich.

Verbessert werden müsse schließlich das Zusammenspiel des Bundes und der neun Bundesländer, verlangte Strugl. Die Länder sollten Flächen in einem Ausmaß verfügbar machen, das es ermögliche, Österreichs Ausbauziele für Ökostrom zu erreichen. Geplant ist bekanntlich, die Ökostrom-Produktion bis 2030 um 27 Milliarden kWh und damit etwa 50 Prozent zu steigern.

Ausschreibungen nachjustieren

Im Zusammenhang mit dem EAG formulierte Strugl ein weiteres Anliegen. Kürzlich endete die erste Runde der Ausschreibungen auf Basis des Gesetzes, mit denen die Marktprämien vergeben werden. Dabei wurden die verfügbaren Fördermittel jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft. Bei der Biomasse wurden laut Strugl nur rund zwei Drittel des Fördergelds vergeben, bei der PV lag der Anteil bei rund der Hälfte, bei der Windkraft bei einem Viertel.

Strugl räumte ein, dass dies möglicherweise nicht zuletzt den hohen Großhandelspreisen für Strom geschuldet ist. Sie machen die Selbstvermarktung attraktiver, als Förderungen in Anspruch zu nehmen. Dennoch gelte es, die Ursachen für die Ergebnisse der Ausschreibungen zu analysieren und das System gegebenenfalls nachzujustieren, beispielsweise, wie in Deutschland, mit höheren Marktprämien.

Mittwoch, 22.02.2023, 17:00 Uhr
Klaus Fischer

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