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Beim Policy Briefing des Bundesverbands Windenergie (BWE) hat Geschäftsführer Wolfram Axthelm die aktuellen Genehmigungszahlen und energiepolitischen Beschlüsse bewertet.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) stellt laut eigener Auswertung eine deutlich verkürzte Dauer der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen fest. Nach Angaben des Verbands sank die mittlere Bearbeitungszeit von 23,1 Monaten im Jahr 2024 auf 16,9 Monate im laufenden Jahr. Zudem begrüßte Geschäftsführer Wolfram Axthelm am 28. November in einer presseöffentlichen verbandspolitischen Unterrichtung die umfangreiche Projektpipeline. Laut BWE stehen 19.500 MW bereits genehmigter Leistung für 2026 bereit, während weitere 23.800 MW mit Zuschlag von einer Ausschreibung auf ihre Realisierung warten.
Etwa 50.000 MW befinden sich nach Verbandsangaben aktuell im Genehmigungsverfahren, ein großer Teil davon soll 2026 genehmigt werden. Ende September waren bundesweit rund 29.000 Windenergieanlagen mit zusammen 67.000 MW Leistung in Betrieb. Dieses Tempo müsse beibehalten werden für das Ausbauziel laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2030 von 115.000 MW installierter Leistung, sagte Axthelm.
Flächenausweisung macht Fortschritte
Unabdingbar für neue Windkraftanlagen sei die Ausweisung von Flächen. Der Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses vom 30. Oktober zeige dabei leichte Fortschritte, so Axthelm. Nach Angaben der Bundesregierung bewegte sich die rechtswirksam ausgewiesene Fläche im Jahr 2024 zwischen 1,0 und 1,4 Prozent bundesweit. Das entspricht einer Steigerung von 0,92 bis 0,97 Prozentpunkten gegenüber 2023. Axthelm betonte: Erforderlich sei ein Ausbau „in ganz Deutschland, in allen Regionen“, damit Windenergie ihren Beitrag zur Stromerzeugung leisten könne.
Laut Ausschuss haben mehrere Länder – darunter Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – ihre Beiträge für 2027 bereits erreicht oder überschritten. Hessen erfüllt seinen Beitrag zwar rechnerisch auch, jedoch sind viele Flächen dort laut Ausschuss nicht bebaubar, kritisierte der BWE-Vertreter. Am häufigsten lehnten die Behörden Projekte aufgrund militärischer Belange ab, einschließlich Flugsicherung und Radar.
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschloss am 13. November mehrere Maßnahmen, die sich unmittelbar auf die Branche auswirken. Dazu zählt ein Energieinfrastrukturfonds innerhalb des Deutschlandfonds. Nach Angaben der Bundesregierung soll er Energienetze stärken, den Anschluss erneuerbarer Energien beschleunigen und regionale Versorgungsstrukturen unterstützen.
Für die energieintensive Industrie kündigte die Regierung eine Stromkostensenkung an. Laut Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums ist für 2026 bis 2028 ein Zielpreis von 5 Cent/kWh vorgesehen. Die Kosten für den Bundeshaushalt bezifferte das Ministerium auf rund 3,1 Milliarden Euro. Der BWE forderte wie andere Energieverbände zuvor, dass eine solche Förderung Direktlieferverträge (PPA) nicht beeinträchtigen dürfe.
EEG, NZIA, Naturschutz, EnWG, Kundenanlage
Mehrere Gesetzesvorhaben – darunter die EEG-Novelle, die nationale Umsetzung des Net-Zero Industry Act (NZIA) und die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes – verschieben sich ins kommende Jahr. Verabschiedet wurde jedoch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie enthält laut Bundesregierung einen Bauvorrang für Batteriespeicher über 1 MW im Außenbereich.
Zudem erhielt die bisherige deutsche Definition der Kundenanlage eine dreijährige Übergangsfrist. Die Definition der Direktleitung wurde erweitert, sodass auch mehrere Kunden oder Tochterunternehmen versorgt werden können.
Energy Sharing: für BWE ungenügend
Fürs Energy Sharing beschloss der Gesetzgeber neue Regelungen, die Axthelm als unzureichend für die Windenergie kritisierte. Energy Sharing ist demnach für Bürger, Kommunen und Unternehmen zulässig, wenn sie lokal erzeugten Strom gemeinschaftlich nutzen. Ausnahmen von Lieferantenpflichten gelten für Anlagen unter 30 kW bei Haushalten und unter 100 kW bei Mehrparteienhäusern. Erforderlich sind ein Teilnahmevertrag und ein Smart Meter mit viertelstündlicher Messung. Der Start erfolgt innerhalb eines Bilanzierungsgebiets; angrenzende Gebiete sollen von 2028 an einbezogen werden.
Erleichterungen für bidirektionales Laden
Zum bidirektionalen Laden beschloss die Regierung laut BWE, Netzentgelte beim ersten Laden einer Batterie sowie beim erneuten Laden nach netzdienlicher Rückspeisung zu streichen. Zudem entfällt ein Anteil der Netzentgelte für rückgespeisten Strom. Axthelm sprach von einer verbesserten Wirtschaftlichkeit für Vehicle-to-Grid-Konzepte und kombinierte Speicherlösungen. Insgesamt forderte er mehr Tempo für digitale Lösungen, weil sie die Integration erneuerbarer Erzeugung erleichtern könnten.
Freitag, 28.11.2025, 14:16 Uhr
Susanne Harmsen
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