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In einer Brunsbütteler Erklärung fordern die Energieminister der 16 Bundesländer, den eingeschlagenen Weg bei der Transformation fortzusetzen. Vertrauen sei entscheidend.
Die Energieminister der Länder tagten am 8. November in Brunsbüttel (Schleswig-Holstein). Im Ergebnis verabschiedeten sie eine Brunsbütteler Erklärung an Bundesregierung und Bundestag. Darin fordern sie, die Transformation hin zu einer international wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Wirtschaft voranzutreiben. „Bürgern und Wirtschaft muss Vertrauen und Planungssicherheit gegeben werden“, mahnen sie vor dem Hintergrund des Auseinanderbrechens der Ampelkoalition in Berlin.
Dafür sei weiterhin ein stabiler Rahmen für die Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbaus und Planbarkeit in den Förderprogrammen notwendig, heißt es weiter. Ein wichtiger Schritt sei unter anderem eine langfristige Entlastung bei den Netzentgelten. Der Vorsitzende der Konferenz, der schleswig-holsteinische Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne), hatte vor Beginn gesagt, ihm sei in dieser unsicheren Zeit Verlässlichkeit in der Energiepolitik besonders wichtig. Für Unternehmen, die jetzt milliardenschwere Investitionen vornehmen müssten, sei das entscheidend.
Der Umbau des Energiemarkts erfordert nach Goldschmidts Überzeugung ein neues Marktdesign. Damit immer genug Strom im Netz ist und stets der gesamte Strom abgenommen und verwendet werden kann, habe der Bund ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) und einen Kapazitätsmechanismus vorgeschlagen. Flexibles Verhalten in der Industrie und bei größeren Stromverbrauchern in Haushalten wie E-Autos und Wärmepumpen soll demnach belohnt werden. Der grüne Strom müsse möglichst günstig zur Industrie kommen und in grünen Wasserstoff gewandelt werden können.
In einer Videobotschaft schlug Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)
eine „Allianz der Vernunft“ in der Energiepolitik vor. Im Bundestag lägen noch etwa zehn Gesetze von Geothermie bis Wasserstoff, diese sollten trotz der fehlenden Mehrheit von SPD und Grünen im Bundestag noch verabschiedet werden. „Das wird nur funktionieren, wenn die Bundesländer dort mithelfen und sagen, wir brauchen dieses Gesetz“, appellierte er. Besonders wichtig sei das Kraftwerkssicherheitsgesetz, damit die Unternehmen investieren können.
Reaktionen der Energiebranche
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte die Forderung der Energieministerkonferenz (ENMK) nach einem Energiewende-Follow-up. „Wir begrüßen, dass die ENMK die steuerfinanzierte EEG-Förderung den jüngst geplanten Kapazitätszahlungen vorzieht“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Dies biete Marktnähe, sichere Finanzierung durch die Banken und damit Planungs- und Investitionssicherheit.
Für die Bioenergiebranche sagte Sandra Rostek: „Es ist überfällig, das Potenzial der rund 10.000 bestehenden Bioenergieanlagen zu nutzen, statt deren Stilllegung nach Auslaufen ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode zu riskieren.“ Die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie verlangt, das EEG-Ausschreibungsvolumen auf 1.800 MW und den Investitionszuschuss für die Flexibilisierung von Biogasanlagen auf 120 Euro/kW ab 2025 anzuheben werden. Der Rückenwind der Minister komme zu einem für die Bioenergiebranche entscheidenden Zeitpunkt.
Windkraft an Land braucht Auslegungshilfe
Der Bundesverband Windenergie (BWE) appellierte an die Politik in Bund und Ländern, in den aktuellen Fragen der Energiepolitik Handlungsfähigkeit zu beweisen. Dabei gehe es auch um Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Systeme zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK).
„Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet für die Betreiber von Windenergieanlagen die Frist zur Inbetriebnahme von BNK-Systemen“, erinnerte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Vielen Betreibern drohten Strafen, obwohl sie ohne eigenes Verschulden die Frist nicht einhalten können. Es fehlten Genehmigungen oder notwendige Prüfungen seitens der Behörden, so der BWE. Die Politik solle dem mit einer Auslegungshilfe kurzfristig abhelfen, fordert der Verband.
„Es braucht jetzt kurzfristig Entscheidungen, um bis zur Arbeitsaufnahme einer neuen Bundesregierung keinen Stillstand in der Gesetzgebung entstehen zu lassen“, mahnte Heidebroek. Die Umsetzung der EU-Richtlinien RED III und NIS 2, ergänzt um die Themen Cybersicherheit und Direktbelieferung, könnten nicht warten.
Freitag, 8.11.2024, 16:42 Uhr
Susanne Harmsen
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