Quelle: Pixabay / Udo Pohlmann
Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten hätten der Kommission bis 30. Juni ihre finalen NECP übermitteln müssen. Vier haben es getan. Deutschland und Österreich gehören zu den Verspäteten.
Bis 30. Juni 2024 übermittelten lediglich Dänemark, Finnland, die Niederlande und Schweden die finalen Versionen ihrer NECP. Der niederländische Plan datiert vom 26. Juni 2024, der schwedische vom 27., der finnische vom 28. Juni. Dänemark gibt in seinem NECP kein genaues Datum an, sondern spricht nur vom „Juni“.
Drei dieser Staaten hatten auch die Entwürfe ihrer NECP der Kommission rechtzeitig zugestellt, nämlich Dänemark und die Niederlande am 29. und Finnland am 30. Juni 2023. Schweden zog am 11. Juli 2023 nach. Von den verbleibenden Staaten versandten fünf ihre Entwürfe zeitgerecht. Litauen, Spanien und Ungarn taten dies am 28. Juni 2023. Am 29. Juni erging der NECP-Entwurf Sloweniens, am 30. Juni 2023 jener Portugals.
Fast noch pünktlich war auch Kroatien, dessen NECP-Entwurf am 4. Juli 2023 bei der EU-Kommission eingelangt war. Ebenfalls im Juli 2023 übermittelten Italien, Luxemburg und Zypern ihre Entwürfe, im August folgten Estland und die Slowakei.
Die übrigen Mitglieder ließen sich etwas mehr Zeit. Erst im Oktober 2023 erhielt die Kommission die NECP-Entwürfe Maltas, Tschechiens und Rumäniens, im November jene Griechenlands, Frankreichs, Deutschlands (13. November) und Belgiens.
Irland sandte seinen Entwurf am 8. Dezember vergangenen Jahres, Lettland den seinen am 11. Dezember, wobei der EU-Kommission zufolge „jedoch umfangreiche Teile fehlten“. Die Nachzügler bei den NECP-Entwürfen waren Bulgarien (20. Februar 2024), Polen (1. März) und eben Österreich.
Warten auf Deutschland
Wann Deutschland der Kommission seinen finalen NECP voraussichtlich zukommen lässt, ist offen. Eine Anfrage der Redaktion im Bundeswirtschaftsministerium blieb vorerst unbeantwortet.
Österreich bittet wegen Regierungsstreits um Nachfrist
Österreichs Bundesregierung hat die EU-Komission um Fristerstreckung für die Vorlage des Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) ersucht. Dessen endgültige Version hätte der Kommission mit Ablauf des 30. Juni übermittelt werden müssen. In einer Aussendung des Energieministeriums (BMK) und des Finanzressorts (BMF) vom 28. Juni heißt es, die Fertigstellung des Plans sei „bis Ende des Sommers“ vorgesehen. Überdies planen die beiden Ministerien eine Konsultation „mit maßgeblichen Stakeholdern.“ Noch in der laufenden Legislaturperiode, also bis einschließlich 29. September, will die Regierung der Kommission den Plan zustellen. Österreich ist das einzige Mitgliedsland der EU, das der Kommission bis dato nicht einmal einen gültigen Entwurf des NECP sandte.
Der Hintergrund: Den Entwurf des NECP hatte Österreich wie alle EU-Mitgliedsstaaten bereits bis Ende Juni 2023 zu übermitteln. Erst im Juli 2023 präsentierte die für Klimapolitik hauptzuständige Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) jedoch den Entwurf ihres Hauses und unterzog ihn einer umfassenden öffentlichen Konsultation. Nach deren Abschluss und der Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen sandte Gewessler im Oktober vergangenen Jahres den Entwurf des NECP an die EU-Kommission. Wenige Tage später zog Verfassungsministerin Karoline Edtstadler von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) diesen aber zurück. Die Begründung: Das Dokument sei regierungsintern nicht abgestimmt.
Wirtschaft und Landwirtschaft
Immer wieder hieß es seither, vor allem zwei Teilorganisationen der ÖVP, der Wirtschaftsbund und der Bauernbund, sträubten sich gegen den NECP in der von Gewesslers Ministerium zusammengestellten Form. Im Zuge der seinerzeitigen Konsultation gaben auch Vertreter der Wirtschaft sowie der Landwirtschaft Stellungnahmen ab, in denen sie den Entwurf der Ministerin sinngemäß als überzogen und aus ihrer Sicht inakzeptabel kritisierten. Nach Lesart des BMK wurde die Kritik in dem Brüssel übermittelten Entwurf berücksichtigt.
Am 21. Dezember 2023 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Dieses ist im Laufen, Strafen wurden bislang nicht verhängt. Tatsache ist indessen: Mit den im zurückgezogenen NECP-Entwurf vorgesehenen Maßnahmen könnte Österreich seine CO2-Emissionen in den nicht in den EU-Emissionshandel einbezogenen Sektoren bis 2030 gegenüber 2005 lediglich um rund 35 Prozent verringern. Notwendig wäre jedoch eine Reduktion um 48 Prozent. Aus sachlicher Perspektive sind somit Nachbesserungen geboten.
Montag, 1.07.2024, 15:45 Uhr
Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH