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Zur Bekämpfung der Corona-Krise vorgesehene 60 Milliarden Euro dürfen nicht für den Klimaschutz eingesetzt werden. Eine entsprechende Haushaltsänderung war verfassungswidrig.
Die Bundesregierung hatte den Haushalt für das Jahr 2021 aufgestockt und damit gegen die Schuldenbremse verstoßen. Bei Notlagen wie der Corona-Krise, mit der der Schritt damals begründet wurde, ist das möglich. Die Umwidmung einer dafür vorgesehenen, aber nicht benötigten Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz
Mittwoch, 15.11.2023, 16:08 Uhr
Günter Drewnitzky und dpa
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