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Das Offshore-Windgesetz ist in Teilen verfassungswidrig, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Auch Teile der geplante Novelle halten Branchenverbände für juristisch zweifelhaft.
Dicke Watschen für die Bundesregierung: Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist das seit 2017 gültige Windenergie-auf-See-Gesetz in Teilen verfassungswidrig (1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17).„Wir haben die damaligen Verantwortlichen im Bundeswirtschaftsministerium davor gewarnt, dass der von ihnen forcierte Wechsel bei der Förderung von Offshore-Windparks ohne eine entspr
Donnerstag, 20.08.2020, 15:33 Uhr
Ralf Köpke
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