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Energie & Management > Politik - Infrastruktur-Zukunftsgesetz stößt auf Kritik
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Infrastruktur-Zukunftsgesetz stößt auf Kritik

Das Bundeskabinett hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Die Regierung will damit Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrswege beschleunigen und digitalisieren.
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember das von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und will die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten grundlegend reformieren. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, stärker zu digitalisieren und deutlich zu verkürzen, um Sanierungen und Ausbauten schneller umzusetzen.

Nach Angaben der Bundesregierung reagiert das Gesetz auf den hohen Sanierungsbedarf bei Brücken, Schienenwegen und Wasserstraßen sowie auf bislang lange und komplexe Genehmigungsprozesse. Durch Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht sowie in Fachplanungs-, Raumordnungs- und Umweltvorschriften sollen mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit erreicht werden.

Digitale Verfahren

Schnieder erklärte, mit dem Gesetz solle die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar reduziert werden. So sollen Behörden und Unternehmen verbindlichere Fristen, klarere Zuständigkeiten und digitale Instrumente erhalten, damit Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können. Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, doppelte Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren zu vermeiden. 

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMV) könnten dadurch Monate bis Jahre eingespart werden. Zudem sollen digitale Verfahren Verwaltungsprozesse um bis zu 30 Prozent verkürzen, etwa mithilfe von Building Information Modeling und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung. Verbindliche Entscheidungsfristen sollen verhindern, dass Verfahren durch ausbleibende Entscheidungen ins Stocken geraten. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Verfahren. 

Änderungen im Umweltrecht folgen

Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten bereits Effizienzgewinne von zehn Prozent dazu führen, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln mehr Projekte umzusetzen und inflationsbedingte Kostensteigerungen zu begrenzen.

Das BMV hatte den Gesetzentwurf vorgelegt und betont, dass die Änderungen ganzheitlich angelegt seien. Die politische Einigung vom 10. und 11. Dezember sieht zudem vor, weitergehende Anpassungen im Umweltrecht in einem zweiten Gesetzgebungspaket vorzunehmen. Dieses soll laut Bundesregierung bis Ende Februar vom Bundesumweltministerium (BMUKN) eingebracht werden.

Verbände mit unterschiedlicher Bewertung

Unterstützung für das Gesetz kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae, erklärte, das Gesetz greife zentrale Forderungen nach Bürokratieabbau auf. Positiv bewertete der Verband unter anderem Regelungen zum Geheimnisschutz, forderte aber, dass auch kritische Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft umfassend berücksichtigt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich schnellere Verfahren. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing kritisierte allerdings kurze Beteiligungsfristen im Gesetzgebungsverfahren, die aus seiner Sicht das Vertrauen in staatliches Handeln beeinträchtigen. Kritik äußerten auch mehrere Umwelt- und Verkehrsverbände. 

Die Allianz pro Schiene bezweifelt, dass die Planungsbeschleunigung für Bahnprojekte eine große Wirkung entfalten wird, solange der Bund nicht ausreichend Mittel für Aus- und Neubau bereitstellt. Straßenbauprojekte könnten hingegen schneller vorankommen, da hierfür mehr Gelder vorgesehen seien.

Deutliche Ablehnung für das Gesetz kommt von Umweltverbänden wie dem Deutschen Naturschutzring (DNR), dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Sie halten die Umstellung auf Ausgleichs- und Kompensationszahlungen statt konkreter Flächenkompensation für falsch. BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen warnte, dass der Verzicht auf umfassende Prüfungen und Beteiligung zu schlechteren Entscheidungen führen könne.

Der Entwurf zum Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz steht im Internet bereit. 

Donnerstag, 18.12.2025, 16:28 Uhr
Susanne Harmsen
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Infrastruktur-Zukunftsgesetz stößt auf Kritik
Das Bundeskabinett hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Die Regierung will damit Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrswege beschleunigen und digitalisieren.
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember das von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und will die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten grundlegend reformieren. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, stärker zu digitalisieren und deutlich zu verkürzen, um Sanierungen und Ausbauten schneller umzusetzen.

Nach Angaben der Bundesregierung reagiert das Gesetz auf den hohen Sanierungsbedarf bei Brücken, Schienenwegen und Wasserstraßen sowie auf bislang lange und komplexe Genehmigungsprozesse. Durch Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht sowie in Fachplanungs-, Raumordnungs- und Umweltvorschriften sollen mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit erreicht werden.

Digitale Verfahren

Schnieder erklärte, mit dem Gesetz solle die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar reduziert werden. So sollen Behörden und Unternehmen verbindlichere Fristen, klarere Zuständigkeiten und digitale Instrumente erhalten, damit Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können. Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, doppelte Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren zu vermeiden. 

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMV) könnten dadurch Monate bis Jahre eingespart werden. Zudem sollen digitale Verfahren Verwaltungsprozesse um bis zu 30 Prozent verkürzen, etwa mithilfe von Building Information Modeling und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung. Verbindliche Entscheidungsfristen sollen verhindern, dass Verfahren durch ausbleibende Entscheidungen ins Stocken geraten. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Verfahren. 

Änderungen im Umweltrecht folgen

Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten bereits Effizienzgewinne von zehn Prozent dazu führen, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln mehr Projekte umzusetzen und inflationsbedingte Kostensteigerungen zu begrenzen.

Das BMV hatte den Gesetzentwurf vorgelegt und betont, dass die Änderungen ganzheitlich angelegt seien. Die politische Einigung vom 10. und 11. Dezember sieht zudem vor, weitergehende Anpassungen im Umweltrecht in einem zweiten Gesetzgebungspaket vorzunehmen. Dieses soll laut Bundesregierung bis Ende Februar vom Bundesumweltministerium (BMUKN) eingebracht werden.

Verbände mit unterschiedlicher Bewertung

Unterstützung für das Gesetz kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae, erklärte, das Gesetz greife zentrale Forderungen nach Bürokratieabbau auf. Positiv bewertete der Verband unter anderem Regelungen zum Geheimnisschutz, forderte aber, dass auch kritische Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft umfassend berücksichtigt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich schnellere Verfahren. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing kritisierte allerdings kurze Beteiligungsfristen im Gesetzgebungsverfahren, die aus seiner Sicht das Vertrauen in staatliches Handeln beeinträchtigen. Kritik äußerten auch mehrere Umwelt- und Verkehrsverbände. 

Die Allianz pro Schiene bezweifelt, dass die Planungsbeschleunigung für Bahnprojekte eine große Wirkung entfalten wird, solange der Bund nicht ausreichend Mittel für Aus- und Neubau bereitstellt. Straßenbauprojekte könnten hingegen schneller vorankommen, da hierfür mehr Gelder vorgesehen seien.

Deutliche Ablehnung für das Gesetz kommt von Umweltverbänden wie dem Deutschen Naturschutzring (DNR), dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Sie halten die Umstellung auf Ausgleichs- und Kompensationszahlungen statt konkreter Flächenkompensation für falsch. BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen warnte, dass der Verzicht auf umfassende Prüfungen und Beteiligung zu schlechteren Entscheidungen führen könne.

Der Entwurf zum Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz steht im Internet bereit. 

Donnerstag, 18.12.2025, 16:28 Uhr
Susanne Harmsen

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