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Laut Bundesnetzagentur nutzen bislang etwa ein Drittel der Gasnetzbetreiber die in „KANU 2.0“ erlaubte beschleunigte Abschreibung ihrer Leitungen. Die Netzentgelte steigen dadurch an.
Heute bestehende Gasleitungen haben oft eine Lebensdauer, die weit über das anvisierte Datum der Klimaneutralität Deutschlands im Jahr 2045 hinausreicht. Damit die Erbauer und Betreiber dann nicht auf Kosten sitzenbleiben, die sie nicht mehr über Netzentgelte einspielen können, hat die Bundesnetzagentur eine neue Methodik der Abschreibung ermöglicht. In der Festlegung „KANU 2.0“ ist geregelt, dass für Gasnetze, die nicht mit erneuerbaren Gasen weitergenutzt werden können, eine beschleunigte Abschreibung und Refinanzierung über heute schon erhöhte Netzentgelte möglich ist.
Ein Drittel der Netzbetreiber macht laut der Behörde bislang davon Gebrauch. Damit steigen die Netzentgelte bei ihnen durchschnittlich um 20 bis 25 Prozent. Die Bundesnetzagentur erwartet, dass der vorgezogene Anstieg der Gasnetzentgelte in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen dürfte. Sie und die Landesregulierungsbehörden lassen sich aber die Anwendung des Verfahrens begründen und überwachen die Entwicklung der Netzentgelte, versichert die Behörde zugleich.
Auch andere Gründe für Entgelterhöhungen
Im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur liegen 146 Gasnetzbetreiber. Weitere 469 kleinere Gasnetzbetreiber werden von den Landesregulierungsbehörden reguliert. Bei den bisherigen Rückmeldungen hierzu, die der Bundesnetzagentur vorliegen, zeichne sich ein vergleichbares Bild ab wie bei den Netzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur.
Im Jahr 2025 kommt es außerdem zu anderen entgelterhöhenden Effekten, teilt die Agentur zugleich mit. Insgesamt sinkt die Gasabsatzmenge, beispielsweise an Unternehmen, und die Entgelte der Fernleitungsnetzbetreiber steigen (wir berichteten). „Auch ohne die Festlegung KANU 2.0 hätten sich Entgelterhöhungen von rund 10 bis 30 Prozent ergeben“, so die Agentur.
Wärmeplanung programmiert Gasausstieg
Aufgrund von verschiedenen regionalen Besonderheiten habe sich zumeist der Entgeltanstieg als plausibel erwiesen. In vielen Fällen liegen bereits Wärmeplanungen auf kommunaler Ebene vor oder es ergeben sich aufgrund von landesspezifischen Klimaschutzzielen entsprechende Szenarien mit früheren Zielwerten, beispielsweise für 2038 oder 2040, die eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten erforderlich machen.
Weitere lokale Besonderheiten können zum Beispiel fortgeschrittene Planungen für alternative Wärmequellen oder absehbare Mengenrückgänge sein. Netzbetreiber konnten in der Regel plausibel darlegen, dass ohne die angesetzten Abschreibungsmodalitäten zum Ende der Gasnetznutzung nicht mehr tragbare Entgelte die Folge wären. Genau dieses Szenario soll durch die Festlegung KANU 2.0 verhindert werden.
Mittwoch, 20.11.2024, 14:35 Uhr
Susanne Harmsen
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