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Die hessische Landesregierung will den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur im ländlichen Raum fördern. Die Standorte müssen öffentlich zugänglich sein.
Nach den Vorstellungen des hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums soll die Elektromobilität nicht nur in den Ballungsräumen ankommen, sondern auch in den ländlichen Gebieten. Nun hat die Landesregierung ein Förderinstrument etabliert, über das Interessenten einen Zuschuss bis zu 50.000 Euro beantragen können. Eine wesentliche Bedingung ist: Das geplante Ladeinfrastrukturprojekt muss bis zum 15. November 2025 abgeschlossen sein. „Es wird jedoch zugestanden, dass die finale Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen kann“, heißt es im Förderaufruf. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.
Auf Anfrage der Redaktion teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit, dass für den aktuellen Förderaufruf insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
„Gerade in ländlichen Regionen sind die Menschen auf das Auto angewiesen − deshalb wollen wir eine flächendeckende Ladeinfrastruktur auch dort ermöglichen, wo ein wirtschaftlicher Betrieb der Ladesäulen heute noch schwierig ist“, sagt Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft „HA Hessen Agentur“ beauftragt. Diese muss auch darauf achten, dass sich der Ort, an dem die Ladeinfrastruktur errichtet wird, auch tatsächlich im ländlichen Raum befindet. Dafür ist ein Abgleich mit der Karte „Zentrale Orte und Strukturräume in Hessen“ des Wirtschaftsministeriums notwendig. Außerdem muss auch gewährleistet sein, dass die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist. Dies bedeutet, sie muss jederzeit uneingeschränkt (24/7) allen E-Mobilisten zur Verfügung stehen.
Alle Bereiche des öffentlichen Lebens erfasst
Grundsätzlich sollen alle Bereiche des öffentlichen Lebens dadurch erfasst werden, etwa öffentliche Parkplätze und der Straßenraum in Kommunen, Sport- und Kultureinrichtungen, touristische Ziele, öffentlich zugängliche Parkplätze von Hotels und Gaststätten, öffentlich zugängliche Parkplätze des lokalen Einzelhandels oder öffentlich zugängliche Stellflächen von privatwirtschaftlichen Parkplatzbetreibern und Immobilienunternehmen. Förderfähig sind zum einen die Ladeinfrastruktur selbst sowie deren Installation, aber auch der notwendige Netzanschluss inklusive der Erdarbeiten können bezuschusst werden.
Wenn Schellladestationen mit einem Pufferspeicher gekoppelt sind, können auch Ladeleistungen von 300 oder 400 kW in der Niederspannung gewährleistet werden. Ein Netzanschluss für 110
kW, gegebenenfalls auch eine Anbindung nur mit 50
kW können dann schon ausreichen. Was den Netzanschluss überlasten würde, wird von der Batterie gepuffert. Deshalb eignet sich eine solche Kombination besonders für ländliche Gebiete mit weniger gut ausgebauten Netzen. Auch solche Pufferspeicher sind im Förderprogramm für die Schnellladeinfrastruktur berücksichtigt. Schnellladeinfrastruktur im Sinne der Förderbedingungen ist allerdings schon alles, was eine Ladeleistung über 22
kW bietet.
Das hessische Wirtschaftsministerium hat vor mehr als zehn Jahren, damals unter der grün-schwarzen Landesregierung die Initiative „Strom bewegt“ ins Leben gerufen, die sich an Kommunen, Verbände und Unternehmen wendet und mit ihrer Geschäftsstelle bei der Landesenergieagentur Hessen vor allem Beratung rund um das Thema Elektromobilität anbietet.
Seit 2016 läuft auch das „Förderprogramm Elektromobilität“, das über mehrere Einreichefristen pro Jahr, Anträge auf Zuschüsse zu entsprechenden Projekten entgegennimmt. Die Frist zum 6. Juni dieses Jahres bezieht sich auf den aktuellen Förderaufruf „Ladeinfrastruktur Sprint 2025 im ländlichen Raum“ zum Aufbau von Schnellladeinfrastruktur in weniger dicht besiedelten Gebieten.
Donnerstag, 22.05.2025, 15:05 Uhr
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