Mit einer Überraschung endete die gestrige Verhandlung über den Beitritt des Bundesverbandes der neuen Energieanbieter (BNE) zu den Verhandlungen zur Verbändevereinbarung Gas. Das Landesgericht Berlin-Tegel verkündete noch kein Urteil über die anhängige Klage, sondern kritisierte vorab die Verbändevereinbarung selbst.
„Das Konstrukt der Verbändevereinbarung ist ein verbotenes Kartell im Sinne des Paragrafen 1 Wettbewerbsrecht“, zitierte BNE-Chef Dr. Henning Borcherts am Abend die Richterin des Landgerichts. Bleibt das Gericht auch in dem für heute erwarteten Urteil bei dieser Annahme, stünde der freiwillig verhandelte Netzzugang insgesamt auf der Kippe.Damit würde sich auch d
Freitag, 7.03.2003, 08:49 Uhr
Cerstin Gammelin
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