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Die EU-Staaten haben sich auf die Erhöhung der kostenlosen CO2-Zuteilung an die Industrie für den Zeitraum 2026 bis 2030 verständigt.
Wie der EU-Rat der Mitgliedstaaten mitteilte, haben die EU-Botschafter dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission vom 17. Juli dieses Jahres zugestimmt.
Mit einer Änderung der Benchmarks im Emissionshandel für Wärme und Brennstoffe sollen 88 Millionen Zertifikate genutzt werden, die für eine kostenlose Zuteilung an die energieintensive Industrie wie die Stahl-, Chemie- und Metallbranche zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Kosteneinsparung von 6 Milliarden Euro für die betroffenen Unternehmen. Der EU-Rat fügte dieser Summe außerdem weitere 33 Millionen Zertifikate hinzu, die zuvor nicht zugeteilt worden waren, weil bestimmte Anlagen die bestehenden Bedingungen nicht erfüllten.
Diese Erhöhung ist Teil der umfassenden Reform des europäischen Emissionshandels (ETS), welche die Kommission im Juli vorgeschlagen hatte. „Ich begrüße die heutige Einigung über den Vorschlag zu den ETS-Benchmarks. Indem wir energieintensiven Sektoren während dieser entscheidenden Übergangsphase mehr kostenlose Zertifikate zur Verfügung stellen, sichern wir Arbeitsplätze und gewährleisten, dass unsere Industrien wettbewerbsfähig bleiben“, sagte der irische Energie- und Umweltminister und amtierende EU-Ratspräsident Darragh O’Brien.
Jetzt müssen die EU-Länder sich mit Vertretern des Europäischen Parlaments über die ETS-Benchmarks einig werden. Die Verhandlungen können beginnen, sobald auch das Parlament seine Position dazu festgelegt hat. Die EU-Kommission war in ihrem Reformvorschlag zur Neuregelung des EU-Emissionshandels auf die Sorgen und Wünsche der Industrie eingegangen.
Der CO2-Handel soll an das neue Klimaziel von 90 Prozent weniger CO2-Emissionen bis 2040 – ausgehend von 1990 – angepasst werden. Damit wird die Verknappung entschärft und mehr Emissionszertifikate verbleiben auf dem Markt. Außerdem soll die kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionsrechten an die Industrie, die vom CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus, „Klimazoll“) betroffen ist, nach 2034 um drei weitere Jahre verlängert werden.
Allerdings soll es eine Investitionspflicht für die Unternehmen geben: Das bedeutet, ihre eingesparten Mittel wieder in die Dekarbonisierung der Produktion investieren. (aul)
Donnerstag, 17.09.2026, 11:10 Uhr
Ali Ulucay
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