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Energie & Management > Regenerative - Erlösabschöpfung gefährdet Investitionen in Energiewende
Quelle: Shutterstock / alphaspirit.it
Regenerative

Erlösabschöpfung gefährdet Investitionen in Energiewende

Die Rückwirkung der Abschöpfung von Erlösen der Stromerzeuger erschüttere das Vertrauen der Branche. Außerdem fehlten die Erlöse für neue Investitionen, kritisieren Energieverbände.
Der Ukrainekrieg hat zu einem enormen Anstieg der Preise für Erdgas und Strom geführt. Die Europäische Union und die Bundesregierung wollen überplanmäßige Erlöse der Energieerzeuger nun abschöpfen. Einerseits, weil diese nicht durch entsprechende Kosten begründet waren. Andererseits, um aus den Einnahmen die Hilfsprogramme für Haushalte und Wirtschaft wegen der hohen Energiekosten zu stützen. Zunächst sollte die Abschöpfung rückwirkend zum 1. März 2022 erfolgen, jetzt soll der Stichtag der 1. September sein, weil die Unternehmen die Erlöse längst anderweitig verwendet und zum Teil reinvestiert haben.

Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass dieser „Erlösdeckel“ der Erneuerbaren-Branche nicht schade. Das sagte Paula Abreu Marques, Abteilungsleiterin bei der Generaldirektion Energie der EU-Kommission, auf der Konferenz Re-Source. Am 31. Oktober hatte der EU-Ministerrat den Entwurf für eine Erlösabschöpfung im Stromgroßhandel oberhalb von 180 Euro/MWh beschlossen. Der Erlösdeckel liege ohnehin unter den „gegenwärtigen und künftigen“ Börsenpreisen, sagte Abreu Marques. Daher bringe er die Regenerativen sogar in den Vorteil gegenüber den konventionellen Energien. Zudem gelte der Deckel nur bis zum 30. Juni 2023.

Unterdessen begrüßte der Grünen-Fraktionschef in Schleswig-Holstein, Lasse Petersdotter: „Es ist richtig, dass zur Finanzierung der Strompreisbremse nun nicht nur die Gewinne der Stromerzeuger, sondern auch Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft werden“.

Rückgang der erneuerbaren Stromerzeugung befürchtet

Die Abschöpfung von Strommarkterlösen dürfe aber die erneuerbare Energieerzeugung und das Vertrauen nicht gefährden, mahnte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Die Vorschläge der Bundesregierung lassen die entscheidende Frage offen: Wie viel der Strommarkterlöse darf ein Anlagenbetreiber behalten?“, kritisierte Rostek. In den vergangenen Jahren seien die Kosten für technische Komponenten und Betriebsstoffe stark gestiegen und insbesondere seit Beginn des Ukrainekriegs kam es zu weiteren starken Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Rohstoffen und Holz. Viele Anlagenbetreiber hätten die gestiegenen Erlöse bereits reinvestiert oder zur Deckung gestiegener Betriebs- und Einsatzstoffkosten ausgegeben.

Wenn der „Bioenergiebranche nicht die nötige Luft zum Atmen gelassen wird“, könnten die allermeisten Anlagen ihre gestiegenen Kosten nicht mehr decken. In diesem Fall müssten sie ihre Stromerzeugung deutlich zurückfahren oder sogar den Betrieb vollständig einstellen. „Damit würden gerade im kommenden Winter große Mengen des so dringend benötigten erneuerbaren Stroms und Wärme fehlen“, warnte Rostek. Eine Rückwirkung wäre ein Vertrauensbruch erster Güte und würde die Investitionsbereitschaft der Bioenergiebranche für Jahre beeinträchtigen, fürchtet sie.

Nach einer Umfrage des Fachverbandes Biogas hätten die Überlegungen zur Erlösabschöpfung dazu geführt, dass allein in der Biogasbranche Aufträge mit einem Investitionsvolumen von rund 400 Millionen Euro eingefroren oder ganz storniert wurden und für 2023 geplante Investitionen in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro neu überdacht werden. Auch der Ansatz, 90 Prozent aller Erlöse abzuschöpfen, die Anlagen durch eine flexible Fahrweise zusätzlich erzielen könnten, sei aus energiewirtschaftlicher Sicht völlig kontraproduktiv und unsinnig.

BEE bezweifelt Rechtsgültigkeit der Rückwirkung

Auch die BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae hatte an die Adresse der Politik erinnert: „Erlöse sind keine Gewinne!“. Ihr Verband hätte eine Steuer zur Abschöpfung übermäßiger Gewinne bevorzugt. Da die EU nun anders entschieden habe, komme es darauf an, zum 18. November tragfähige Bedingungen festzulegen. An jenem Tag soll das Bundeskabinett nach den Worten von Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Strompreisbremse und ihre teilweise Finanzierung durch die Stromerlösabschöpfung "auf den Weg bringen".

„Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen ist die technische, organisatorische und wirtschaftliche Abwicklung der Erlösobergrenze unzumutbar“, sagte Andrea von Haniel, Geschäftsführerin der E-Werke Haniel Haimhausen (Bayern). Der Vertrauensschutz müsse insbesondere für kleinere Erzeuger gewahrt bleiben, forderte sie. Daher sollten Erzeuger bis zu einer Leistung von einem MW grundsätzlich vom Verfahren ausgenommen werden. Diese Option werde von der EU ausdrücklich zugestanden, erinnerte von Haniel.

Die Bundesregierung erhofft sich aus der Erlösobergrenze Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. BEE-Präsidentin Simone Peter nannte den Gesetzentwurf einen „verfassungswidrigen Irrweg“. Für den Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE) ist vor allem die Rückwirkung „nicht mit EU-Recht vereinbar“. Eine sogenannte Übergewinnsteuer treffe dagegen laut einem Rechtsgutachten nicht auf Vorbehalte.

Donnerstag, 3.11.2022, 12:42 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regenerative - Erlösabschöpfung gefährdet Investitionen in Energiewende
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Regenerative
Erlösabschöpfung gefährdet Investitionen in Energiewende
Die Rückwirkung der Abschöpfung von Erlösen der Stromerzeuger erschüttere das Vertrauen der Branche. Außerdem fehlten die Erlöse für neue Investitionen, kritisieren Energieverbände.
Der Ukrainekrieg hat zu einem enormen Anstieg der Preise für Erdgas und Strom geführt. Die Europäische Union und die Bundesregierung wollen überplanmäßige Erlöse der Energieerzeuger nun abschöpfen. Einerseits, weil diese nicht durch entsprechende Kosten begründet waren. Andererseits, um aus den Einnahmen die Hilfsprogramme für Haushalte und Wirtschaft wegen der hohen Energiekosten zu stützen. Zunächst sollte die Abschöpfung rückwirkend zum 1. März 2022 erfolgen, jetzt soll der Stichtag der 1. September sein, weil die Unternehmen die Erlöse längst anderweitig verwendet und zum Teil reinvestiert haben.

Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass dieser „Erlösdeckel“ der Erneuerbaren-Branche nicht schade. Das sagte Paula Abreu Marques, Abteilungsleiterin bei der Generaldirektion Energie der EU-Kommission, auf der Konferenz Re-Source. Am 31. Oktober hatte der EU-Ministerrat den Entwurf für eine Erlösabschöpfung im Stromgroßhandel oberhalb von 180 Euro/MWh beschlossen. Der Erlösdeckel liege ohnehin unter den „gegenwärtigen und künftigen“ Börsenpreisen, sagte Abreu Marques. Daher bringe er die Regenerativen sogar in den Vorteil gegenüber den konventionellen Energien. Zudem gelte der Deckel nur bis zum 30. Juni 2023.

Unterdessen begrüßte der Grünen-Fraktionschef in Schleswig-Holstein, Lasse Petersdotter: „Es ist richtig, dass zur Finanzierung der Strompreisbremse nun nicht nur die Gewinne der Stromerzeuger, sondern auch Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft werden“.

Rückgang der erneuerbaren Stromerzeugung befürchtet

Die Abschöpfung von Strommarkterlösen dürfe aber die erneuerbare Energieerzeugung und das Vertrauen nicht gefährden, mahnte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Die Vorschläge der Bundesregierung lassen die entscheidende Frage offen: Wie viel der Strommarkterlöse darf ein Anlagenbetreiber behalten?“, kritisierte Rostek. In den vergangenen Jahren seien die Kosten für technische Komponenten und Betriebsstoffe stark gestiegen und insbesondere seit Beginn des Ukrainekriegs kam es zu weiteren starken Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Rohstoffen und Holz. Viele Anlagenbetreiber hätten die gestiegenen Erlöse bereits reinvestiert oder zur Deckung gestiegener Betriebs- und Einsatzstoffkosten ausgegeben.

Wenn der „Bioenergiebranche nicht die nötige Luft zum Atmen gelassen wird“, könnten die allermeisten Anlagen ihre gestiegenen Kosten nicht mehr decken. In diesem Fall müssten sie ihre Stromerzeugung deutlich zurückfahren oder sogar den Betrieb vollständig einstellen. „Damit würden gerade im kommenden Winter große Mengen des so dringend benötigten erneuerbaren Stroms und Wärme fehlen“, warnte Rostek. Eine Rückwirkung wäre ein Vertrauensbruch erster Güte und würde die Investitionsbereitschaft der Bioenergiebranche für Jahre beeinträchtigen, fürchtet sie.

Nach einer Umfrage des Fachverbandes Biogas hätten die Überlegungen zur Erlösabschöpfung dazu geführt, dass allein in der Biogasbranche Aufträge mit einem Investitionsvolumen von rund 400 Millionen Euro eingefroren oder ganz storniert wurden und für 2023 geplante Investitionen in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro neu überdacht werden. Auch der Ansatz, 90 Prozent aller Erlöse abzuschöpfen, die Anlagen durch eine flexible Fahrweise zusätzlich erzielen könnten, sei aus energiewirtschaftlicher Sicht völlig kontraproduktiv und unsinnig.

BEE bezweifelt Rechtsgültigkeit der Rückwirkung

Auch die BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae hatte an die Adresse der Politik erinnert: „Erlöse sind keine Gewinne!“. Ihr Verband hätte eine Steuer zur Abschöpfung übermäßiger Gewinne bevorzugt. Da die EU nun anders entschieden habe, komme es darauf an, zum 18. November tragfähige Bedingungen festzulegen. An jenem Tag soll das Bundeskabinett nach den Worten von Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Strompreisbremse und ihre teilweise Finanzierung durch die Stromerlösabschöpfung "auf den Weg bringen".

„Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen ist die technische, organisatorische und wirtschaftliche Abwicklung der Erlösobergrenze unzumutbar“, sagte Andrea von Haniel, Geschäftsführerin der E-Werke Haniel Haimhausen (Bayern). Der Vertrauensschutz müsse insbesondere für kleinere Erzeuger gewahrt bleiben, forderte sie. Daher sollten Erzeuger bis zu einer Leistung von einem MW grundsätzlich vom Verfahren ausgenommen werden. Diese Option werde von der EU ausdrücklich zugestanden, erinnerte von Haniel.

Die Bundesregierung erhofft sich aus der Erlösobergrenze Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. BEE-Präsidentin Simone Peter nannte den Gesetzentwurf einen „verfassungswidrigen Irrweg“. Für den Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE) ist vor allem die Rückwirkung „nicht mit EU-Recht vereinbar“. Eine sogenannte Übergewinnsteuer treffe dagegen laut einem Rechtsgutachten nicht auf Vorbehalte.

Donnerstag, 3.11.2022, 12:42 Uhr
Susanne Harmsen

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