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Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes am 18. Juni fiel endlich auch die Begrenzung für die Förderung von Dach-Photovoltaikanlagen bis zu einer Gesamtleistung von 52.000 MW.
Nach monatelangen zähen Verhandlungen ist die Obergrenze für die Installation neuer geförderter Solarstromanlagen kurz vor der Sommerpause noch gefallen. Am 3. Juli muss der Bundesrat noch zustimmen.Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßte die Entscheidung. „Mit der Streichung des Förderdeckels wird endlich eine der größten Investitionsbarrieren der Energiewende beseitigt&ldq
Donnerstag, 18.06.2020, 19:16 Uhr
Susanne Harmsen
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