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Energie & Management > Windkraft  - Bundesrat stimmt über „Südquote“ ab
Quelle: Shutterstock / Jacques Tarnero
Windkraft

Bundesrat stimmt über „Südquote“ ab

Zustimmung im Umweltausschuss, Ablehnung im Wirtschaftsausschuss: Die Forderung nach einer Südquote für Windkraftausschreibungen kommt im Plenum der Länderkammer zur Abstimmung.
„Die Grünen passen nicht zu Bayern“ – die Ansage des bayerischen Ministerpräsidenten im vergangenen Landtagswahlkampf hindert seinen Wirtschaftsminister nicht daran, jetzt jenseits der Freistaatsgrenzen Nähe zu der Ökopartei zu suchen. Gemeinsam mit der baden-württembergischen Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker (Grüne) macht sich Hubert Aiwanger (Freie Wähler) dafür stark, die Bedingungen für Windenergie im Süden Deutschlands zu verbessern, wie es in einer Mitteilung der beiden Ministerien heißt.

Walker und Aiwanger haben im Verbund Anträge in den Bundesrat eingebracht. Im Umweltausschuss fanden ihre Forderungen eine Mehrheit. Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer hingegen lehnte Kernpunkte ab. „Da die gemeinsamen Anträge im Umweltausschuss mehrheitsfähig waren, erreichen sie trotz des anderslautenden Votums im Wirtschaftsausschuss den Bundesrat als Ganzes“, erklärt der Sprecher des Umweltministeriums in Baden-Württemberg. „Am 25. September werden die Empfehlungen der Ausschüsse (mit den angenommenen Anträgen) im Plenum des Bundesrates abgestimmt.“

Knackpunkte: Südquote und Korrekturfaktoren

Die beiden Länder schlagen vor, das jährliche Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land von 2027 bis 2032 auf jeweils 15.000 MW festzulegen. Zusätzlich soll zum 1. April 2027 eine Sonderausschreibung über 5.000 MW durchgeführt werden. Damit sollen genehmigte und weit fortgeschrittene Projekte schneller eine Realisierungsperspektive erhalten.

Darüber hinaus sollen die Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell für windschwächere Standorte angehoben werden. Bayern und Baden-Württemberg wollen einen Faktor von 1,80 bei 50 Prozent Standortgüte und 1,54 bei 60 Prozent Standortgüte. Das Modell berücksichtige die unterschiedlichen Windverhältnisse an den Standorten bei der Vergütung beziehungsweise bei den Ausschreibungen, heißt es aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium.

Zudem schwebt Aiwanger und Walker ein eigenständiges Ausschreibungssegment für die Südregion vor – die sogenannte Südquote. Dafür sollen mindestens 20 Prozent des jeweiligen Ausschreibungsvolumens reserviert werden. Nach Auffassung von Bayern und Baden-Württemberg soll damit ein regional ausgewogener Ausbau der Windenergie ermöglicht werden.

„Südquote“ im Wirtschaftsausschuss durchgefallen

Im Umweltausschuss des Bundesrates erhielten alle Punkte eine Mehrheit. Im Wirtschaftsausschuss stießen allein die Forderungen nach höheren und zusätzlichen Ausschreibungsvolumina für Windenergie an Land mehrheitlich auf Zustimmung. Keine Mehrheit gab es für das separate Ausschreibungssegment für die Südregion und die höheren Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell.

„Gut, dass unsere Forderungen über den Umweltausschuss trotzdem ins Bundesratsplenum kommen“, freut sich Bayerns Wirtschaftsminister in einer Mitteilung seines Hauses. Eine Ministeriumssprecherin betont gegenüber E&M: „Dass die Anträge im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats keine Mehrheit gefunden haben, ändert aus unserer Sicht nichts am fachlichen Handlungsbedarf. Genehmigte Windenergieprojekte in Süddeutschland brauchen faire Zuschlagschancen, damit der Ausbau nicht einseitig auf windstarke Küstenstandorte konzentriert wird.“ Bayern werde sich „deshalb gemeinsam mit Baden-Württemberg weiterhin für bessere Wettbewerbsbedingungen für Windenergieprojekte in der Südregion einsetzen“.

Die Aiwangers Bündnispartnerin bei den Grünen erklärt, dass ein gezielter Ausbau der Windkraft im Süden die Netzausbaukosten insgesamt senken würde. „Die Mehrheit im Umweltausschuss des Bundesrats hat diesen Vorteil für das Gesamtsystem Strom erkannt. Sie unterstützen unsere Forderung, 20 Prozent der Ausschreibungsmengen nach EEG für Wind an Land für den Süden vorzusehen“, so Walker. Eine solche Südquote sei europarechtlich möglich, sagt sie und verweist auf ein aktuelles Rechtsgutachten der Landesverbände der Erneuerbaren-Branche in Baden-Württemberg und Bayern (wir berichteten).

Hubert Aiwanger hatte den Bund bereits im Jahr 2022 aufgefordert, die sogenannte „Südquote“ für Windkraft an Land und Biomasse bei der Europäischen Union durchzusetzen. Damals waren im EEG zunächst 15 Prozent für 2022/2023 und 20 Prozent ab 2024 vorgesehen. Die Regelung trat wegen der ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU nicht in Kraft. (mf)
 

Montag, 14.09.2026, 15:31 Uhr
Manfred Fischer
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Windkraft
Bundesrat stimmt über „Südquote“ ab
Zustimmung im Umweltausschuss, Ablehnung im Wirtschaftsausschuss: Die Forderung nach einer Südquote für Windkraftausschreibungen kommt im Plenum der Länderkammer zur Abstimmung.
„Die Grünen passen nicht zu Bayern“ – die Ansage des bayerischen Ministerpräsidenten im vergangenen Landtagswahlkampf hindert seinen Wirtschaftsminister nicht daran, jetzt jenseits der Freistaatsgrenzen Nähe zu der Ökopartei zu suchen. Gemeinsam mit der baden-württembergischen Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker (Grüne) macht sich Hubert Aiwanger (Freie Wähler) dafür stark, die Bedingungen für Windenergie im Süden Deutschlands zu verbessern, wie es in einer Mitteilung der beiden Ministerien heißt.

Walker und Aiwanger haben im Verbund Anträge in den Bundesrat eingebracht. Im Umweltausschuss fanden ihre Forderungen eine Mehrheit. Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer hingegen lehnte Kernpunkte ab. „Da die gemeinsamen Anträge im Umweltausschuss mehrheitsfähig waren, erreichen sie trotz des anderslautenden Votums im Wirtschaftsausschuss den Bundesrat als Ganzes“, erklärt der Sprecher des Umweltministeriums in Baden-Württemberg. „Am 25. September werden die Empfehlungen der Ausschüsse (mit den angenommenen Anträgen) im Plenum des Bundesrates abgestimmt.“

Knackpunkte: Südquote und Korrekturfaktoren

Die beiden Länder schlagen vor, das jährliche Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land von 2027 bis 2032 auf jeweils 15.000 MW festzulegen. Zusätzlich soll zum 1. April 2027 eine Sonderausschreibung über 5.000 MW durchgeführt werden. Damit sollen genehmigte und weit fortgeschrittene Projekte schneller eine Realisierungsperspektive erhalten.

Darüber hinaus sollen die Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell für windschwächere Standorte angehoben werden. Bayern und Baden-Württemberg wollen einen Faktor von 1,80 bei 50 Prozent Standortgüte und 1,54 bei 60 Prozent Standortgüte. Das Modell berücksichtige die unterschiedlichen Windverhältnisse an den Standorten bei der Vergütung beziehungsweise bei den Ausschreibungen, heißt es aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium.

Zudem schwebt Aiwanger und Walker ein eigenständiges Ausschreibungssegment für die Südregion vor – die sogenannte Südquote. Dafür sollen mindestens 20 Prozent des jeweiligen Ausschreibungsvolumens reserviert werden. Nach Auffassung von Bayern und Baden-Württemberg soll damit ein regional ausgewogener Ausbau der Windenergie ermöglicht werden.

„Südquote“ im Wirtschaftsausschuss durchgefallen

Im Umweltausschuss des Bundesrates erhielten alle Punkte eine Mehrheit. Im Wirtschaftsausschuss stießen allein die Forderungen nach höheren und zusätzlichen Ausschreibungsvolumina für Windenergie an Land mehrheitlich auf Zustimmung. Keine Mehrheit gab es für das separate Ausschreibungssegment für die Südregion und die höheren Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell.

„Gut, dass unsere Forderungen über den Umweltausschuss trotzdem ins Bundesratsplenum kommen“, freut sich Bayerns Wirtschaftsminister in einer Mitteilung seines Hauses. Eine Ministeriumssprecherin betont gegenüber E&M: „Dass die Anträge im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats keine Mehrheit gefunden haben, ändert aus unserer Sicht nichts am fachlichen Handlungsbedarf. Genehmigte Windenergieprojekte in Süddeutschland brauchen faire Zuschlagschancen, damit der Ausbau nicht einseitig auf windstarke Küstenstandorte konzentriert wird.“ Bayern werde sich „deshalb gemeinsam mit Baden-Württemberg weiterhin für bessere Wettbewerbsbedingungen für Windenergieprojekte in der Südregion einsetzen“.

Die Aiwangers Bündnispartnerin bei den Grünen erklärt, dass ein gezielter Ausbau der Windkraft im Süden die Netzausbaukosten insgesamt senken würde. „Die Mehrheit im Umweltausschuss des Bundesrats hat diesen Vorteil für das Gesamtsystem Strom erkannt. Sie unterstützen unsere Forderung, 20 Prozent der Ausschreibungsmengen nach EEG für Wind an Land für den Süden vorzusehen“, so Walker. Eine solche Südquote sei europarechtlich möglich, sagt sie und verweist auf ein aktuelles Rechtsgutachten der Landesverbände der Erneuerbaren-Branche in Baden-Württemberg und Bayern (wir berichteten).

Hubert Aiwanger hatte den Bund bereits im Jahr 2022 aufgefordert, die sogenannte „Südquote“ für Windkraft an Land und Biomasse bei der Europäischen Union durchzusetzen. Damals waren im EEG zunächst 15 Prozent für 2022/2023 und 20 Prozent ab 2024 vorgesehen. Die Regelung trat wegen der ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU nicht in Kraft. (mf)
 

Montag, 14.09.2026, 15:31 Uhr
Manfred Fischer

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