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Energie & Management > Politik - Bundesrat berät Heizungsgesetz und Industriestrompreis
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat berät Heizungsgesetz und Industriestrompreis

Der Bundesrat hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Zugleich baten die Länder die Bundesregierung um einen Industriestrompreis für energieintensive und exportabhängige Unternehmen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Bundesrat verzichtete am 29. September auf einen Vermittlungsausschuss dazu, den Bayern gefordert hatte. Es zielt darauf ab, durch einen Austausch von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Künftig soll jede neu eingebaute Heizung, zunächst in Neubauten, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Die 65-Prozent-Vorgabe gilt für Bestandsbauten erst, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen beziehungsweise Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern. Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze hat die Länderkammer zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst.

Länderkammer fordert Industriestrompreis

In einer weiteren Entschließung fordern die Bundesländer die Ampelkoalition auf, einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen einzuführen. Dieser solle „möglichst zeitnah und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission“ als Brücken- und Transformationspreis erarbeitet werden. Industriebetriebe bräuchten eine klare Perspektive, damit sie weiterhin wettbewerbsfähig am Standort produzieren sowie die erforderlichen Investitionen in eine klimafreundliche Transformation rentabel refinanzieren können.

Der Bundesrat betonte, dass durch die Industriestrategie Chinas und den Inflation Reduction Act der USA die Einführung des Industriestrompreises mit dem Ziel der Transformation und Dekarbonisierung umso dringlicher geworden sei. Er warnte davor, dass Deutschland sonst in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen droht. Daher regte die Länderkammer außerdem die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß an. Dies sei eine erste sofortige und breit wirkende Maßnahme für alle Unternehmen und Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Erforderlich sei zudem eine gerechte und auskömmliche Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Netzentgeltsystematik vorzulegen.

BEE will Industriestrompreis begrenzen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat zur aktuellen Debatte um einen Industriestrompreis ein Positionspapier veröffentlicht. „Ein Industriestrompreis als Brückenstrompreis muss klar zeitlich, in der Zahl der Unternehmen begrenzt und dem Ausbau der erneuerbaren Energien verpflichtet sein“, forderte BEE-Präsidentin Simone Peter. Erneuerbare Energien senkten die Kosten nachhaltig, daher sollte ihr Ausbau beschleunigt werden.
 
Wichtig sei im Kontext der Entlastungen, dass nur die Unternehmen davon profitieren, die sich am Ausbau der erneuerbaren Energien sowie an weiteren Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Flexibilisierung des Strommarkts beteiligen. Andernfalls drohten negative Auswirkungen auf die Energiewende.

Im Bereich der Terminmärkte seien flankierende Instrumente nötig, um die Liquidität dieser Märkte zu sichern. „Der PPA-Markt ist als marktliches Instrument zu stärken“, forderte Peter. Außerdem solle die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum gesenkt werden.

Das BEE-Positionspapier zum Industriestrompreis steht im Internet bereit.

Freitag, 29.09.2023, 16:31 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Bundesrat
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Bundesrat berät Heizungsgesetz und Industriestrompreis
Der Bundesrat hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Zugleich baten die Länder die Bundesregierung um einen Industriestrompreis für energieintensive und exportabhängige Unternehmen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Bundesrat verzichtete am 29. September auf einen Vermittlungsausschuss dazu, den Bayern gefordert hatte. Es zielt darauf ab, durch einen Austausch von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Künftig soll jede neu eingebaute Heizung, zunächst in Neubauten, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Die 65-Prozent-Vorgabe gilt für Bestandsbauten erst, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen beziehungsweise Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern. Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze hat die Länderkammer zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst.

Länderkammer fordert Industriestrompreis

In einer weiteren Entschließung fordern die Bundesländer die Ampelkoalition auf, einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen einzuführen. Dieser solle „möglichst zeitnah und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission“ als Brücken- und Transformationspreis erarbeitet werden. Industriebetriebe bräuchten eine klare Perspektive, damit sie weiterhin wettbewerbsfähig am Standort produzieren sowie die erforderlichen Investitionen in eine klimafreundliche Transformation rentabel refinanzieren können.

Der Bundesrat betonte, dass durch die Industriestrategie Chinas und den Inflation Reduction Act der USA die Einführung des Industriestrompreises mit dem Ziel der Transformation und Dekarbonisierung umso dringlicher geworden sei. Er warnte davor, dass Deutschland sonst in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen droht. Daher regte die Länderkammer außerdem die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß an. Dies sei eine erste sofortige und breit wirkende Maßnahme für alle Unternehmen und Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Erforderlich sei zudem eine gerechte und auskömmliche Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Netzentgeltsystematik vorzulegen.

BEE will Industriestrompreis begrenzen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat zur aktuellen Debatte um einen Industriestrompreis ein Positionspapier veröffentlicht. „Ein Industriestrompreis als Brückenstrompreis muss klar zeitlich, in der Zahl der Unternehmen begrenzt und dem Ausbau der erneuerbaren Energien verpflichtet sein“, forderte BEE-Präsidentin Simone Peter. Erneuerbare Energien senkten die Kosten nachhaltig, daher sollte ihr Ausbau beschleunigt werden.
 
Wichtig sei im Kontext der Entlastungen, dass nur die Unternehmen davon profitieren, die sich am Ausbau der erneuerbaren Energien sowie an weiteren Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Flexibilisierung des Strommarkts beteiligen. Andernfalls drohten negative Auswirkungen auf die Energiewende.

Im Bereich der Terminmärkte seien flankierende Instrumente nötig, um die Liquidität dieser Märkte zu sichern. „Der PPA-Markt ist als marktliches Instrument zu stärken“, forderte Peter. Außerdem solle die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum gesenkt werden.

Das BEE-Positionspapier zum Industriestrompreis steht im Internet bereit.

Freitag, 29.09.2023, 16:31 Uhr
Susanne Harmsen

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