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Die ersten Gebote zur Reduzierung der Kohleverstromung sind bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Die Erteilung der Zuschläge soll bis zum 1. Dezember 2020 erfolgen.
Die Bundesnetzagentur prüft derzeit die eingegangenen Gebote zur Abschaltung von Kohlekraftwerken auf ihre Zulässigkeit. Dabei werden unter anderem die Angaben zu den CO2-Emissionen der Anlagen geprüft, wie die Agentur am 2. September mitteilt. Im Falle einer Überzeichnung der Ausschreibung entschieden diese Emissionen mit darüber, welche Kraftwerke einen Zuschlag erhalten. Dabei gelte das Prinzip
Mittwoch, 2.09.2020, 14:37 Uhr
Susanne Harmsen
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