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Das Bundeskabinett hat sich heute mit der Position des Bundesrates zum Wind-auf-See-Gesetz befasst. Dabei lehnte es eine Änderung des Ausschreibungsprozederes ab.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, bezeichnete es als „enttäuschend“, dass die Bundesregierung nicht auf den Vorschlag des Bundesrats eingegangen ist. Es ging darum, von der Einführung einer 2. Gebotskomponente bei den Ausschreibungen für Windturbinen auf See abzusehen.„Eine 2. Gebotskomponente wird zu steigenden Investitions- und Realisierungsri
Mittwoch, 2.09.2020, 15:11 Uhr
Susanne Harmsen
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