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Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes hat im Januar das Abrutschen des EEG-Kontos in die roten Zahlen verhindert. Es war die erste Abschlagszahlung seit 2021.
Der Bund hat im Laufe des Januars den ersten Abschlag von 1,061
Milliarden Euro auf das EEG-Konto bezahlt, um es in den schwarzen Zahlen zu halten und die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen aufrechtzuerhalten. Das geht aus einer Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vom 9.
Februar hervor, die das Konto treuhänderisch verwalten. Das Guthaben schrumpfte im ersten Monat des Jahres dennoch weiter, und zwar um 145
Millionen auf 746
Millionen Euro.
Das bedeutet, die nächste der insgesamt zehn Tranchen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes dürfte schon in diesem Monat nötig werden, damit die ÜNB als reine Treuhänder für die Auszahlungen keine Kredite aufnehmen müssen. Enervis hatte im Vorjahr im Auftrag der ÜNB für dieses Jahr einen Zuschussbedarf von 10,61
Milliarden Euro vorhergesagt. Die Einzahlung entspricht genau einem Zehntel davon.
Bis Juli 2022 war das EEG-Konto noch hauptsächlich durch die EEG-Umlage finanziert worden, die monatlich Geld im Milliardenmaßstab einspielte und danach abgeschafft war. Bis dahin hatte sich ein Guthaben von gut 17
Milliarden Euro angehäuft, weil der Bund 2021 zusätzlich 10,7
Milliarden Euro zugeschossen hatte und weil der vermarktete geförderte Ökostrom inmitten der Energiekrise höhere Großhandels-Erlöse erzielte als früher. Mit deren Sinken und dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren schmolz das Plus seit der zweiten Jahreshälfte 2022 sukzessive ab.
Im Januar 2024 standen Einnahmen aus der Vermarktung des geförderten Ökostroms von 103
Millionen Euro Auszahlungen an die Anlagenbetreiber von 1,3
Milliarden Euro gegenüber. Zum Vergleich: Im Januar 2023 hatte sich das Finanzierungskonto − während eines höheren Handelspreis-Niveaus − beinahe selbst getragen, mit 140
Millionen Euro Einnahmen und nur 194
Millionen Euro Auszahlungen.
Die monatlichen EEG-Kontoabrechnungen von 2010 und Januar 2024 sind
auf einer Transparenzseite der ÜNB einzusehen und herunterzuladen.
Freitag, 9.02.2024, 15:33 Uhr
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