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Die Richtlinie der EU RED III hätte bis zum 21. Mai in deutsches Recht überführt werden müssen. Energieverbände drängen nun auf eine schnelle Nachbesserung durch die Bundesregierung.
Mit dem 21. Mai 2025 ist die Frist zur Umsetzung zentraler Vorgaben der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III (Renewable Energy Directive) in deutsches Recht verstrichen. Die RED III soll Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte europaweit beschleunigen und rechtlich vereinfachen. Energieverbände kritisieren das Ausbleiben der fristgerechten Umsetzung und warnen vor negativen Folgen für die Planungs- und Investitionssicherheit.
Die RED III baut auf Regelungen der EU-Notfallverordnung auf, die noch bis zum 30. Juni 2025 gültig ist. Eine nationale Umsetzung der Richtlinie hätte laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die bisherigen Verfahrensvereinfachungen über diesen Zeitpunkt hinaus sichern können. „Wenn ihre Inhalte nicht schnellstmöglich in nationales Recht überführt werden, droht mit dem Auslaufen der Notfallverordnung ein Rückfall in langwierige Verfahren und neue Rechtsunsicherheiten − gerade im Bereich des Artenschutzes“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Nach Angaben des BDEW habe sich das Genehmigungsvolumen für Windenergie an Land von rund 4.000 MW im Jahr 2022 auf 8.000 MW im Jahr 2023 verdoppelt und liege 2024 bereits bei 15.000 MW. Andreae fordert daher, diesen Fortschritt nicht zu gefährden. Neben der RED III müssten auch andere Vorhaben wie das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz oder das geplante Geothermie- und Wärmepumpengesetz zügig auf den Weg gebracht werden.
Rechtsunsicherheit könnte Ausbau lähmen
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) mahnt die schnelle Nachbesserung der Bundesregierung an. Laut BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter führt das Fehlen eines einheitlichen Rechtsrahmens zu Unsicherheit bei den zuständigen Behörden: „Für laufende Verfahren würde weiterhin das beschleunigte Verfahren der EU-Notfallverordnung gelten, während neu eingereichte Anträge wieder unter dem alten Regime behandelt würden.“
Dieses Nebeneinander widersprüchlicher Vorgaben führe zu zusätzlicher Belastung der Verwaltung und gefährde den zügigen Ausbau der Erneuerbaren. Der BEE fordert, die nationale Umsetzung in enger Abstimmung mit der Branche vorzunehmen, um auf die Spezifika einzelner Technologien − insbesondere Windenergie und Photovoltaik − einzugehen. Ziel müsse es sein, die durch die EU-Notfallverordnung eingeführten Beschleunigungen dauerhaft zu sichern und gegebenenfalls auszuweiten.
Biotreibstoffe ausbauenNeben der RED III sieht der Verband auch im Kraftstoffsektor Handlungsbedarf. So fordert der BEE eine frühzeitige Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr ab dem Jahr 2027. Nur so könne die Rolle erneuerbarer Kraftstoffe im Klimaschutz stabilisiert und perspektivisch ausgebaut werden. Ohne klare Perspektiven fehle der Branche die notwendige Planungssicherheit.
Dies unterstützt der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe). Die Umsetzung der RED III in deutsches Recht müsse schnell Klarheit über die mittelfristige Entwicklung der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor schaffen. Gleichzeitig müsse den betrügerischen Aktivitäten von vermeintlich als nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen-Importen aus Fernost endlich wirksam begegnet werden.
Der BDBe-Vorsitzende Alois Gerig fordert: „Der neue Bundesumweltminister Carsten Schneider sollte das Thema ganz oben auf seine Prioritätenliste setzen und die deutsche Treibhausgasminderungs-Quote jetzt schnell an die EU-Vorgaben anpassen“. Notwendig sei nach Ansicht des BDBe neben der deutlichen Anhebung der THG-Quote deren Fortschreibung über das Jahr 2030 hinaus.
Außerdem sollten die aktuell geltenden Mehrfachanrechnungen für bestimmte Erfüllungsoptionen in der THG-Quote kritisch geprüft und angepasst werden, um Fehl- und Betrugsanreize zu mindern und die Anteile erneuerbarer Energien im Verkehr tatsächlich und nicht nur rechnerisch zu erhöhen. „Wie in allen EU-Mitgliedsstaaten sollte die gesetzliche Verpflichtung, E5 an allen Verkaufsstellen anbieten zu müssen, entfallen. Dies schafft Platz im Angebot für neue alternative Kraftstoffe“, fordert Gerig abschließend.
Mit Blick auf den stockenden Ausbau der Erneuerbaren mahnen die Verbände insgesamt eine kohärente und ambitionierte Gesetzgebung an. Die neue Bundesregierung stehe in der Pflicht, zentrale Beschleunigungsvorhaben umzusetzen und bestehende Verzögerungen rasch zu beheben, um die Erreichung der energiepolitischen und klimapolitischen Ziele nicht zu gefährden.
Donnerstag, 22.05.2025, 13:57 Uhr
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