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Das Bundeswirtschaftsministerium startet das Vorverfahren für die zweite Runde im Förderprogramm für Klimaschutzverträge (CfD). Die Gebotsrunde soll Ende des Jahres durchgeführt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ruft im Vorverfahren für die zweite Runde im Förderprogramm für Klimaschutzverträge (CfD) Unternehmen auf, sich zu registrieren. Nur dann können sie an der Gebotsrunde Ende des Jahres teilnehmen. Die Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Metall- und Chemieindustrie.
CfD gleichen die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können. Dadurch würden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden und die dringend notwendige Markttransformation angestoßen, so das Ministerium. Bis zum 30. September 2024 müssen alle Unternehmen, die im zweiten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben möchten, die erforderlichen Informationen einreichen.
Ausschreibung unter MittelvorbehaltDies gelte auch, wenn sie bereits Unterlagen im Rahmen des ersten vorbereitenden Verfahrens oder ersten Gebotsverfahrens übermittelt haben. In dem Vorverfahren werden Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind. Ein besonderer Fokus soll in der zweiten Runde auch auf CCUS-Technologien (Carbon Capture and Usage/Storage – Abscheiden und Nutzen oder Einspeichern von Treibhausgasen wie CO2) liegen. Dies entspreche den Eckpunkten der Bundesregierung für eine Carbon-Management-Strategie.
Aktuell steht die Durchführung einer zweiten Runde unter Haushaltsvorbehalt, schränkt das BMWK ein. Auch bedarf die Durchführung einer zweiten Gebotsrunde einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Großes Interesse an der ersten CfD-RundeDie erste Gebotsrunde der Klimaschutzverträge endete mit dem 11. Juli 2024. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am ersten vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, hatten vier Monate Zeit, um eine 15-jährige Förderung ihrer Transformationsprojekte mit einem Fördervolumen von bis zu 1
Milliarde Euro einzureichen. Es wurden rund 20
Anträge mit einem Antragsvolumen deutlich über den ausgeschriebenen 4
Milliarden Euro eingereicht.
Gebote kamen sowohl aus der Großindustrie als auch aus dem Mittelstand, darunter viele Wasserstoffprojekte. Aktuell werden die eingereichten Gebote der ersten Runde umfassend ausgewertet. Der Abschluss der ersten Klimaschutzverträge auf Basis der ersten Gebotsrunde erfolgt im Herbst.
Deutschland ist weltweit das erste Land, das eine Förderung durch Klimaschutzverträge auf den Weg gebracht hat. Etliche andere Länder arbeiten an einer vergleichbaren Förderung, bei der ebenfalls Differenzverträge verauktioniert werden sollen. Die erste Runde diente auch dazu, in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Wissenschaft und der Europäischen Kommission Erfahrungen für die Ausgestaltung ähnlicher Förderinstrumente und künftiger Gebotsrunden zu generieren.
Informationen zum
zweiten vorbereitenden CfD-Verfahren stehen im Internet bereit.
Montag, 29.07.2024, 17:01 Uhr
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