Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Vorstellung des Haushalts 2025. Quelle: BPK / S.Harmsen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Allerdings steht bei bis zu 9 Milliarden Euro noch ein Fragezeichen, das Verfassungsrechtler klären sollen.
Am 17.
Juli stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dem Haushaltsausschuss des Bundestages den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vor. Danach präsentierte er ihn vor Journalisten in Berlin. Der Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6
Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8
Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.
Der Minister nannte als Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs die innere und äußere Sicherheit, den sozialen Zusammenhalt sowie die steuerliche Entlastung der Bürger und Unternehmen. Gestaltungsspielraum soll es weiter beim ambitionierten Klimaschutz und bei den Investitionen in Infrastrukturen geben. Lindner hob hervor, dass die Investitionen mit 78
Milliarden Euro über dem Ansatz für dieses Jahr lägen und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 auf hohem Niveau blieben.
Wirtschaftsinitiative soll Wachstum ankurbelnLindner erläuterte, dass die ebenfalls vom Kabinett in Eckpunkten beschlossene „Wirtschaftsinitiative“ im Entwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung abgebildet sei. Ziel der Initiative sei es, das Wachstum der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Die „Globale Minderausgabe“ müsse aber zur Vermeidung von Risiken im Haushaltsvollzug noch in Richtung acht bis neun
Milliarden Euro gesteuert werden. Dazu würden derzeit Vorschläge des Bundeskanzleramtes verfassungsrechtlich und wirtschaftlich geprüft. Unter anderem könnten bisher als Zuschüsse verbuchte Zahlungen an die Bahn oder die Autobahn GmbH als Darlehen ausgegeben werden. Außerdem könne Geld, das die Aufbaubank KfW für die Gaspreisbremse nicht verwendet hat, an den Bundeshaushalt zurückfließen.
Wirtschaftsminister zur WachstumsinitiativeBundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Wir setzen die Zeichen auf beherzten Bürokratieabbau und stärkere Arbeitsanreize, damit wir angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels möglichst viel Arbeitskraft mobilisieren, und auf Investitionsanreize.“ Er hofft damit, im nächsten Jahr das Wachstum um einen halben Prozentpunkt zu steigern.
Wer Rente bezieht und trotzdem weiter arbeiten möchte, dem werden die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung ausbezahlt. Bürgergeldbezieher, die lange arbeitslos sind, erhalten für ein Jahr eine Anschubfinanzierung, wenn sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Geflüchtete sollen für ihren Lebensunterhalt auch arbeiten können, ohne lange auf Genehmigungen warten zu müssen.
Beschleunigte Abschreibungen und eine verbesserte Forschungszulage sollen Investitionen ankurbeln. Für die Elektromobilität gelten Sonderabschreibungen, so der Minister. Der Datenschutz werde besonders für kleine und mittlere Unternehmen entschlackt, versprach Habeck. Beim Lieferkettengesetz würden die unbürokratischeren Regeln der europäischen Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Kritik aus der Opposition und von VerbändenDer haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, nannte den Entwurf „zutiefst unseriös“. Ein hoher Milliarden-Betrag sei nicht gedeckt. Auch für dieses Jahr werden zusätzliche Schulden für einen Nachtragshaushalt mit 11,3
Milliarden Euro aufgenommen. Das Geld soll vor allem Mehrbedarfe bei der Förderung von Ökostrom und beim Bürgergeld auffangen und ausgleichen, dass weniger Steuereinnahmen erwartet werden. Der Haushaltsbeschluss 2025 im Bundestag ist für Ende November vorgesehen.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßte, dass die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2025 gesichert werde. Allerdings sei die konkrete Ausstattung der daraus finanzierten Förderprogramme weiter offen, kritisierte er zugleich. „Wegen der langen und kapitalintensiven Umsetzungszeiträume brauchen Stadtwerke jetzt langfristig Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Investitionen in die Energiewende“, fordert Liebing für die Zeit über 2025 hinaus.
Auch der BDEW sieht die rasche und verlässliche Klärung der zukünftigen Ausgestaltung des KTF als notwendig an. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte weiter: „Wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit und die grüne Transformation des Wirtschaftsstandorts sind bezahlbare Strompreise.“ Die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für Betriebe und die Verlängerung der Strompreiskompensation bis 2030 seien wichtige Signale, geben Planungssicherheit für Investitionen in die Elektrifizierung von Produktionsprozessen und erhalten das notwendige Preissignal.
Mittwoch, 17.07.2024, 16:20 Uhr
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