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Energie & Management > Wärmenetz - AGFW: Topf für Wärmeplanung schon 2024 leer
Quelle: Fotolia / fefufoto
Wärmenetz

AGFW: Topf für Wärmeplanung schon 2024 leer

Die AGFW fordert, die 3-Milliarden-Bundesförderung für effiziente Wärmenetze jährlich zur Verfügung zu stellen. Zudem plädiert sie für eine Bedingung, Regeln der Technik einzuhalten.
Der Effizienzverband AGFW fordert "dringend" Nachbesserungen am Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes, den der Wohnungsbau-Ausschuss des Bundestages am 16. Oktober in zweiter Lesung beraten hatte (wir berichteten). Das Gesetz werde "wahrscheinlich" noch dieses Jahr den Bundestag komplett passieren und damit das Investitionstempo der AFGW-Mitgliedsunternehmen bei den Wärmenetzen erhöhen.

„Die derzeit im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bereitgestellten rund 3 Milliarden Euro werden bis Oktober 2024 ausgeschöpft sein, falls sich die Nachfrage in der gleichen Frequenz wie bisher fortsetzt“, warnt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch in einer Mitteilung des Verbandes vom 19. Oktober. Die Hochrechnung stammt vom Verband selbst. Der AGFW fordert eine gesetzlich verankerte Taktung der BEW mit jährlich mindestens 3 Milliarden Euro.

Weiteren Änderungsbedarf sieht der Verband bei der praktischen Umsetzbarkeit des Gesetzes. „In den allermeisten Fällen werden die kommunalen Wärmepläne nicht von den Gemeinden selbst erstellt. Dazu fehlen sowohl Detailwissen als auch vielerorts schlicht die notwendigen Kapazitäten“, erklärt Geschäftsführer Lutsch. Die Gemeinden würden demnach Dritte mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragen.

Lutsch mahnt, dass nur anerkannte Regeln der Technik Mindeststandards sicherstellten und die Qualität sicherten. Die Festlegung von Mindestanforderungen durch ebensolche Regeln sei ein bewährter und praxisgerechter Weg, um technische Anforderungen außerhalb von Gesetzen zu regeln. "Die Anforderungen an die Kommunale Wärmeplanung sollten deshalb am Stand der Technik festgemacht werden, die in anerkannten Regeln der Technik festgehalten werden", so Lutsch.

Die AGFW verweist hierbei auf die Fernwärme-Regelwerksbausteine FW 317, FW 701 und FW 702. Er kündigt deren "zeitnahe" Veröffentlichung an.

Zum Regierungsentwurf des "Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" hatten unter anderem der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) Stellung genommen (wir berichteten).

Donnerstag, 19.10.2023, 15:00 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Wärmenetz - AGFW: Topf für Wärmeplanung schon 2024 leer
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AGFW: Topf für Wärmeplanung schon 2024 leer
Die AGFW fordert, die 3-Milliarden-Bundesförderung für effiziente Wärmenetze jährlich zur Verfügung zu stellen. Zudem plädiert sie für eine Bedingung, Regeln der Technik einzuhalten.
Der Effizienzverband AGFW fordert "dringend" Nachbesserungen am Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes, den der Wohnungsbau-Ausschuss des Bundestages am 16. Oktober in zweiter Lesung beraten hatte (wir berichteten). Das Gesetz werde "wahrscheinlich" noch dieses Jahr den Bundestag komplett passieren und damit das Investitionstempo der AFGW-Mitgliedsunternehmen bei den Wärmenetzen erhöhen.

„Die derzeit im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bereitgestellten rund 3 Milliarden Euro werden bis Oktober 2024 ausgeschöpft sein, falls sich die Nachfrage in der gleichen Frequenz wie bisher fortsetzt“, warnt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch in einer Mitteilung des Verbandes vom 19. Oktober. Die Hochrechnung stammt vom Verband selbst. Der AGFW fordert eine gesetzlich verankerte Taktung der BEW mit jährlich mindestens 3 Milliarden Euro.

Weiteren Änderungsbedarf sieht der Verband bei der praktischen Umsetzbarkeit des Gesetzes. „In den allermeisten Fällen werden die kommunalen Wärmepläne nicht von den Gemeinden selbst erstellt. Dazu fehlen sowohl Detailwissen als auch vielerorts schlicht die notwendigen Kapazitäten“, erklärt Geschäftsführer Lutsch. Die Gemeinden würden demnach Dritte mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragen.

Lutsch mahnt, dass nur anerkannte Regeln der Technik Mindeststandards sicherstellten und die Qualität sicherten. Die Festlegung von Mindestanforderungen durch ebensolche Regeln sei ein bewährter und praxisgerechter Weg, um technische Anforderungen außerhalb von Gesetzen zu regeln. "Die Anforderungen an die Kommunale Wärmeplanung sollten deshalb am Stand der Technik festgemacht werden, die in anerkannten Regeln der Technik festgehalten werden", so Lutsch.

Die AGFW verweist hierbei auf die Fernwärme-Regelwerksbausteine FW 317, FW 701 und FW 702. Er kündigt deren "zeitnahe" Veröffentlichung an.

Zum Regierungsentwurf des "Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" hatten unter anderem der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) Stellung genommen (wir berichteten).

Donnerstag, 19.10.2023, 15:00 Uhr
Georg Eble

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