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Frank Borchardt Quelle: VDE |
E&M: Herr Borchardt, in den vergangenen Monaten wurde viel über die Pflichteinbauquote intelligenter Messsysteme debattiert. Dabei ging es in erster Linie um die Verbrauchskategorien. Bis Ende des Jahres müssen die Messstellenbetreiber aber auch eine Quote bei den Erzeugern erfüllen, damit die Netzbetreiber die Anlagen steuern können. Nach welchen Gesichtspunkten soll überhaupt gesteuert werden?
Borchardt: Bevor das geklärt ist, müsste man erst einmal klären, welche Anlagen überhaupt gesteuert werden sollen. Denn die Diskussion erstreckt sich mittlerweile wieder auf Anlagen ab 2 kW installierte Leistung. Wir hatten schon bei der letzten EEG-Novelle die Diskussion und als VDE FNN klargestellt, dass dies niemandem etwas nützt. Das ist Konsens unter den Verteilnetzbetreibern. Der Ertrag, allenfalls wären das die Daten über die Ist-Einspeisung, würde den vergleichsweise hohen Aufwand, all die Anlagen anzubinden, nicht rechtfertigen.
E&M: Dann würden alle diese Kleinanlagen zu Pflichteinbaufällen?
Borchardt: Genau. Jetzt gilt noch der Grundsatz: Anlagen größer 2 kW müssen sichtbar, also angemeldet sein. Anlagen größer 7 kW müssen steuerbar sein, sofern ein intelligentes Messsystem an der Messlokation verbaut ist. Dies regelt das aktuelle EEG bereits. Diskutiert wird derzeit auch, wie große Erzeuger über 100 kW gesteuert werden sollen. Bisher geschieht das über Netzleittechnik. Das Messstellenbetriebsgesetz stellt aber klar, dass das Schutzniveau des intelligenten Messsystems die Benchmark ist, und fordert damit, auch große Anlagen, in letzter Konsequenz auch Großkraftwerke, darüber zu steuern. Diese Diskussion wird tatsächlich geführt.
E&M: Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen?
Borchardt: Das Gesetz ist an sich eindeutig. Aber der Gesetzgeber müsste sich eigentlich darüber im Klaren sein, dass das intelligente Messsystem für den Massenmarkt, für die Erzeuger und Verbraucher im Haushalts- und Gewerbekundenbereich, konzipiert ist. Bei den Großanlagen hat sich die Netzleittechnik bewährt. Sie ist für die speziellen Anforderungen großer Anlagen konzipiert und gewährleistet ein sehr hohes Schutzniveau. Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussion bald zu mehr Realismus zurückfindet.
E&M: Wenn vom Pflicht-Rollout gesprochen wird, ist derzeit auch nur der Bereich zwischen 7 und 100
kW gemeint, oder?
Borchardt: Ja. Grundsätzlich muss man aber festhalten, dass sich die 20-Prozent-Quote für den Pflichteinbau bei den Erzeugungsanlagen auf die installierte Leistung bezieht und − anders als bei den Verbrauchseinrichtungen − nicht auf die Stückzahl der Anlagen. Damit schließt sich der Kreis zu den Großanlagen. Mit einer Handvoll Einbaufällen wäre die Quote erreicht, ohne dass jene Kunden davon profitieren, für die die Steuerung über intelligente Messsysteme eigentlich gedacht ist. Was aus unserer Sicht noch sehr problematisch ist, ist die Idee des geleakten EEG-Entwurfs, dass der Betreiber einer Kleinanlage selbst den Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen soll. Einbau auf Kundenverlangen bei einem Pflichteinbaufall − das passt nicht zusammen. Außerdem besteht die Gefahr, dass intelligente Messsysteme nicht priorisiert dort eingebaut werden, wo es aus Netzsicht am sinnvollsten ist, sondern wo sich die Kunden gerade besonders eifrig bemerkbar machen. Gleichzeitig wird dem Messstellenbetreiber die Planung des Rollouts erschwert, wenn er quasi auf Zuruf der Betreiber dieser Kleinanlagen die intelligenten Messsysteme installieren soll. Hier sieht man, dass beim aktuellen EEG-Entwurf noch einiges im Argen liegt.
E&M: Und wie sieht es bei den Kriterien für die Steuerung aus?
Bochardt: Die Kriterien, nach denen die Steuerung erfolgen soll, sind nach wie vor nicht definiert. Allgemein wollen die Verteilnetzbetreiber am liebsten gar nicht steuern. Bei größeren Anlagen hängt es vom Fingerspitzengefühl der Mitarbeitenden in der Netzleitstelle ab, wie gesteuert wird. Bei den kleinen Anlagen reden wir eher über eine Software, die einen Notfallmechanismus auslöst.
E&M: Was wird dann überhaupt gesteuert, die einzelne Anlage?
Borchardt: Auch das ist eine Frage, bei der wir noch erheblichen Klärungsbedarf sehen. Wir als VDE FNN plädieren dringend dafür, dass man in der Niederspannung bei der Steuerung nicht auf einzelne Anlagen schaut, sondern auf den Netzanschlusspunkt. Würde der Verteilnetzbetreiber dem Betreiber hier Sollwerte vorgeben, könnte er sich praktisch hinter dem Netzanschluss selbst optimieren. Bei den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG hat die Bundesnetzagentur in ihrer Festlegung diese Möglichkeit grundsätzlich durch die Steuerung mittels Energiemanagementsystem bereits vorgesehen.
Ich wüsste nicht, warum man nicht auch die Erzeugungsanlagen so behandeln sollte. Man könnte Erzeugung und Verbrauch innerhalb der Vorgaben des Verteilnetzbetreibers gemeinsam optimieren. Dies würde den Kunden maximale Freiheitsgrade geben und die Netzbetreiber müssten nicht auf jede einzelne Anlage zugreifen. Die Sinnhaftigkeit eines EMS bei Kunden mit Eigenerzeugung und steuerbaren Verbrauchern steht meiner Meinung nach außer Frage. Vom Einsatz eines solchen Energiemanagementsystems, welches das Zusammenspiel der einzelnen Verbraucher und der Erzeuger innerhalb einer bestimmten Mindestbezugsleistung koordiniert, können alle Beteiligten nur profitieren.
E&M: Würde ein solcher integrierter Ansatz nicht auch den Rollout vereinfachen?
Borchardt: Man kann davon ausgehen, dass nahezu alle Haushalte mit einer Erzeugungsanlage, die steuerbar sein muss, auch Verbraucher haben, die nach § 14a steuerbar sein müssen. Das würde auf jeden Fall die Effizienz des Rollouts erheblich steigern.
E&M: Ist die Technik zum Steuern von Verbrauchern dieselbe wie die zum Steuern von Erzeugungsanlagen?
Borchardt: Die Technik ist dieselbe. Auch der von uns entwickelte Prozess für die Steuerung nach § 14a kann kopiert werden. Deshalb wäre es ja auch so effizient, Verbraucher und Erzeuger als Einheit zu betrachten. Einzelanlagen zu steuern, erhöht die Komplexität des Ganzen und wird unnötig teurer.
E&M: Man braucht dann also nur ein einziges intelligentes Messsystem und eine einzige Steuerbox am Energiemanagementsystem?
Borchardt: Man braucht nur eine einzige Steuerungseinrichtung. In Zukunft ist vielleicht nicht einmal mehr eine separate Steuerbox notwendig, wenn wir eine digitale Schnittstelle am Smart Meter Gateway haben und man entsprechend direkt darüber steuern kann. Die Gateway-Hersteller entwickeln diese Schnittstellen zurzeit.
E&M: Wird das aus Ihrer Sicht die Zukunft sein − steuern ohne Steuerbox?
Borchardt: Das ist möglich. Es sind so viele unterschiedliche Anlagen, die heute ausgestattet werden müssen, dass beide Lösungen benötigt werden. Auf jeden Fall kann das Steuern über das Smart Meter Gateway die ganze Sache einfacher und schlanker machen.
E&M: … aber auch die Steuerboxen überflüssig, die vom FNN definiert und spezifiziert wurden.
Borchardt: Nicht so ganz. Die allermeisten Bestandsanlagen bleiben auf die Relais der Steuerbox angewiesen, weil sie keine digitale Schnittstelle haben. Trotzdem sehe ich die Entwicklung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Gateway-Hersteller gibt es aktuell fünf. Steuerboxen gibt es mittlerweile zehn, die vom BSI nach der entsprechenden Technischen Richtlinie TR 03109-5 zertifiziert sind. Das bedeutet mehr Wettbewerb unter den Herstellern und mehr Wahlmöglichkeiten für die Nutzer. Grundsätzlich ist das ja etwas Gutes. Aber die Gefahr besteht schon, dass den Herstellern der Steuerboxen Markt wegbricht, bevor er überhaupt entstanden ist. Unabhängig von dieser Diskussion steht jedoch der Nutzen des Steuerns am Netzanschlusspunkt außer Frage. Daran ändert auch die Diskussion über eine Abregelung von Erzeugern, um den Redispatch der Übertragungsnetzbetreiber zu unterstützen, nichts, was im Prinzip einen anlagenscharfen Zugriff voraussetzen würde.
E&M: Abregeln − das heißt, komplett auf null herunterfahren?
Borchardt: Ja, es gibt Stimmen, die befürworten eine komplette Abregelung von Erzeugungsanlagen auf unteren Spannungsebenen, damit die Nutzer stattdessen Strom aus dem Netz beziehen. Es ginge in diesem Fall also nicht nur um einen Einspeisestopp, bei dem der Nutzer seinen selbst erzeugten Strom weiterhin nutzen kann. Vielmehr soll Strombezug aus dem Netz angereizt werden. Aus Sicht des FNN ist das der falsche Weg. Zum einen ist fraglich, ob einzelne PV-Anlagen von Einfamilienhäusern wirklich das notwendige Flexibilitätspotenzial bieten.
Zum anderen wäre es ein fatales Signal an die Betreiber der PV-Anlagen und würde ihre Bereitschaft, die Energiewende mitzugestalten, womöglich völlig abwürgen. Ganz abgesehen davon: Nach der europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie ist die eigene Erzeugung in Erneuerbare-Energien-Anlagen unbedingt geschützt. Demnach darf der Gesetzgeber das Steuern der Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt im Bedarfsfall vorsehen, aber nicht die komplette Abregelung der Erzeugungsleistung.
Frank Borchardt ist beim Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE verantwortlich für die Entwicklung der Themenfelder Digitalisierung und Metering. Der Diplom-Ingenieur ist unter anderem Mitglied im Ausschuss „Gateway-Standardisierung“ beim Bundeswirtschaftsministerium.
Mittwoch, 8.04.2026, 11:11 Uhr
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