Bild: Jonas Rosenberger
Überschüssiger Windstrom erreicht die Kraft-Wärme-Kopplung kaum. Die aktuellen Nutzungsvereinbarungen machen 3 % der zulässigen Energiemenge aus.
Mit der Ansage „Nutzen statt Abregeln“ brachte der Gesetzgeber 2017 eine Regelung auf den Weg, nach der in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) 2.000 MW Strom aus fossilen Quellen durch überschüssigen Windstrom ersetzt werden können. In der Praxis steht „Abregeln“ vielerorts nach wie vor an erster Stelle.
Bisher – Stand 1. Oktober – haben fünf An
Mittwoch, 7.10.2020, 17:26 Uhr
Manfred Fischer
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