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Sachverständige haben im Bundestag unterschiedliche Positionen zur Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vertreten. Im Mittelpunkt standen Kosten durch Freileitungen oder Erdkabel.
Die geplante Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) stieß in der Bundestagsanhörung des Energieausschusses auf Zustimmung. Die geladenen Sachverständigen nannten am 22. Juni die Fortschreibung des Bedarfsplans für die Stromübertragungsnetze notwendig, um den steigenden Strombedarf und den Ausbau von Ökostrom abzusichern.Unein
Montag, 22.06.2026, 15:53 Uhr
Susanne Harmsen
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