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Der Fernwärme-Verband AGFW hat in seinem Newsletter die neuesten rechtlichen Fragen zur Corona-Krise, insbesondere zur sogenannten Leistungsverweigerung, zusammengestellt.
Die vom AGFW diskutierte Kernfrage: Müssen Wärmekunden in der Corona-Krise noch den Wärmepreis zahlen? Hintergrund ist das aktuelle Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.Von zentraler Bedeutung ist darin das sogenannte „Moratorium für Dauerschuldverhältnisse (§ 1 Art. 240 EGBGB)“. Nach diesem müssen Kleinkund
Donnerstag, 2.04.2020, 11:10 Uhr
Armin Müller
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