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In einer aktuellen Entscheidung setzt der BGH dem Ermessen der Regulierungsbehörde beim Effizienzvergleich Grenzen. Details zum Urteil von Stefan Wollschläger und Sabine Gauggel.*
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt vor jeder Regulierungsperiode im Strom- und Gasnetzbereich Benchmarks durch, um für die Netzbetreiber individuelle Effizienzvorgaben zu ermitteln. Diese bestimmen maßgeblich die Höhe der zulässigen Netzentgelte.Während der BGH in seiner Grundsatzentscheidung vom 21.1.2014 der Behörde noch ein sehr weites Gestaltungsermessen zugebilligt hatte, meldet er
Mittwoch, 15.08.2018, 09:38 Uhr
Redaktion
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