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Polen hat im Streit mit Deutschland über russische Erdgaslieferungen einen Sieg vor dem EU-Gericht errungen.
Die EU-Kommission muss die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über den Betrieb der Gasleitung Opal erneut überprüfen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg kassierte mit einem Urteil den Beschluss der Kommission, keine Einwände gegen eine mehr als 80-prozentige Nutzung der Gasleitung Opal durch die Eigentümer zu erheben. Die Kommission habe nicht geprüft, ob Deutschland damit ge
Dienstag, 10.09.2019, 11:31 Uhr
Tom Weingärtner
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