Bild: Jonas Rosenberger
Mit der neuen Elektrizitäts-Binnenmarkt-Verordnung der EU muss die Bundesregierung Regelungen beim Einspeisemanagement und Redispatch ändern.
Auf die Netzbetreiber und insbesondere die Windmüller kommt mit Beginn des kommenden Jahres eine wichtige Änderung zu: Beide Seiten müssen sich auf Änderungen beim sogenannten Einspeisemanagement einstellen. Bei Netzengpässen können die Netzbetreiber die Windturbinen dank der heutigen EinsMan-Regelung in § 14 im Erneuerbare-Energien-Gesetz abregeln, sprich die Einspeisung des Windstroms dross
Mittwoch, 18.09.2019, 12:43 Uhr
Ralf Köpke
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