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Energie & Management > Gas - Niederländer dürfen aus deutschem Grund fördern
Quelle: Shutterstock / Red ivory
Gas

Niederländer dürfen aus deutschem Grund fördern

Ein Gericht hat die Einsprüche zurückgewiesen. One-Dyas darf auch in der deutschen Nordsee bohren. Die DUH sieht hingegen (zu) enge Verbindung zwischen Landesregierung und Unternehmen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat den Sofortvollzug für ein Gasförderprojekt vor der Insel Borkum bestätigt. Eine Klage gegen das Vorhaben entfaltet damit keine aufschiebende Wirkung mehr, wie das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), mit Sitz in Hannover und zuständig für die Genehmigung und Aufsicht im Bergbau- und Energiesektor, mitteilte.

Geklagt hatten die Stadt Borkum sowie die Inselgemeinde Juist. Beide Kommunen wollten erreichen, dass der Planfeststellungsbeschluss bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht vollzogen werden darf.

Hintergrund ist ein Gasförderprojekt des niederländischen Unternehmens One-Dyas B.V., mit Sitz in Amsterdam und tätig in der Exploration und Förderung von Erdgas. Das Unternehmen plant, von einer Förderplattform im niederländischen Teil der Nordsee aus auch in deutsches Hoheitsgebiet zu bohren und dort Erdgas zu fördern. Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben war im August 2024 erlassen worden. In einem weiteren Schritt ordnete das LBEG den Sofortvollzug an, der nun gerichtlich bestätigt wurde.

Damit ist es One-Dyas erlaubt, Bohrungen auch unter der deutschen Nordsee vorzunehmen. Nach den Genehmigungsunterlagen sollen die Bohrungen erst in einer Tiefe von rund 1.500 Metern in das deutsche Hoheitsgebiet eintreten und anschließend schräg weitergeführt werden. Die maximale Bohrtiefe soll bei bis zu 4.000 Metern liegen.

In der Begründung seiner Entscheidung führt der 7. Senat des OVG Lüneburg aus, die Antragstellerinnen hätten keine Umstände benannt, „aufgrund derer von einer voraussichtlichen Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses auszugehen wäre“. Daher überwiege das öffentliche Interesse am Sofortvollzug gegenüber dem Interesse der Kommunen an einer aufschiebenden Wirkung ihrer Klage.

DUH veröffentlicht Schriftverkehr 

Umweltschützer und Insulaner äußern die Befürchtung, dass die Gasförderung negative Folgen für die Insel Borkum und das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer haben könnte. Nach Angaben des Gerichts seien entsprechende Risiken jedoch geprüft worden. Dazu zählten unter anderem mögliche Erdbeben oder Bodenabsenkungen. Auswirkungen auf Borkum oder auf Grundwasservorkommen seien nach den vorliegenden Gutachten nicht zu erwarten.

In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin interne Dokumente veröffentlicht. Diese sollen eine enge Abstimmung zwischen dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies (SPD) und dem Unternehmen One-Dyas im Zusammenhang mit dem Gasprojekt vor Borkum belegen.

Nach Darstellung der DUH habe Lies auf mögliche Entschädigungszahlungen hingewiesen, obwohl ein Landesgutachten das entsprechende Risiko als gering eingestuft habe. Die Organisation fordert die niedersächsische Landesregierung nun auf, sämtliche Absprachen mit One-Dyas offenzulegen und deren Einfluss auf laufende Verfahren auf Bundesebene kritisch zu überprüfen.

Die von der DUH veröffentlichten Schriftstücke können auf der Internetseite der Organisation heruntergeladen werden.

Montag, 2.02.2026, 16:20 Uhr
Stefan Sagmeister
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Niederländer dürfen aus deutschem Grund fördern
Ein Gericht hat die Einsprüche zurückgewiesen. One-Dyas darf auch in der deutschen Nordsee bohren. Die DUH sieht hingegen (zu) enge Verbindung zwischen Landesregierung und Unternehmen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat den Sofortvollzug für ein Gasförderprojekt vor der Insel Borkum bestätigt. Eine Klage gegen das Vorhaben entfaltet damit keine aufschiebende Wirkung mehr, wie das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), mit Sitz in Hannover und zuständig für die Genehmigung und Aufsicht im Bergbau- und Energiesektor, mitteilte.

Geklagt hatten die Stadt Borkum sowie die Inselgemeinde Juist. Beide Kommunen wollten erreichen, dass der Planfeststellungsbeschluss bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht vollzogen werden darf.

Hintergrund ist ein Gasförderprojekt des niederländischen Unternehmens One-Dyas B.V., mit Sitz in Amsterdam und tätig in der Exploration und Förderung von Erdgas. Das Unternehmen plant, von einer Förderplattform im niederländischen Teil der Nordsee aus auch in deutsches Hoheitsgebiet zu bohren und dort Erdgas zu fördern. Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben war im August 2024 erlassen worden. In einem weiteren Schritt ordnete das LBEG den Sofortvollzug an, der nun gerichtlich bestätigt wurde.

Damit ist es One-Dyas erlaubt, Bohrungen auch unter der deutschen Nordsee vorzunehmen. Nach den Genehmigungsunterlagen sollen die Bohrungen erst in einer Tiefe von rund 1.500 Metern in das deutsche Hoheitsgebiet eintreten und anschließend schräg weitergeführt werden. Die maximale Bohrtiefe soll bei bis zu 4.000 Metern liegen.

In der Begründung seiner Entscheidung führt der 7. Senat des OVG Lüneburg aus, die Antragstellerinnen hätten keine Umstände benannt, „aufgrund derer von einer voraussichtlichen Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses auszugehen wäre“. Daher überwiege das öffentliche Interesse am Sofortvollzug gegenüber dem Interesse der Kommunen an einer aufschiebenden Wirkung ihrer Klage.

DUH veröffentlicht Schriftverkehr 

Umweltschützer und Insulaner äußern die Befürchtung, dass die Gasförderung negative Folgen für die Insel Borkum und das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer haben könnte. Nach Angaben des Gerichts seien entsprechende Risiken jedoch geprüft worden. Dazu zählten unter anderem mögliche Erdbeben oder Bodenabsenkungen. Auswirkungen auf Borkum oder auf Grundwasservorkommen seien nach den vorliegenden Gutachten nicht zu erwarten.

In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin interne Dokumente veröffentlicht. Diese sollen eine enge Abstimmung zwischen dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies (SPD) und dem Unternehmen One-Dyas im Zusammenhang mit dem Gasprojekt vor Borkum belegen.

Nach Darstellung der DUH habe Lies auf mögliche Entschädigungszahlungen hingewiesen, obwohl ein Landesgutachten das entsprechende Risiko als gering eingestuft habe. Die Organisation fordert die niedersächsische Landesregierung nun auf, sämtliche Absprachen mit One-Dyas offenzulegen und deren Einfluss auf laufende Verfahren auf Bundesebene kritisch zu überprüfen.

Die von der DUH veröffentlichten Schriftstücke können auf der Internetseite der Organisation heruntergeladen werden.

Montag, 2.02.2026, 16:20 Uhr
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