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Mit dem Kohleausstiegsgesetz gab es auch Änderungen beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die befürchtete Verschlechterung für die KWK kommt zwar, aber in abgemilderter Form.
Auf Bundesebene wurde am 3. Juli das „Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung“ (KVBG) verabschiedet und damit auch Änderungen beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).Eine wesentliche Neuerung im KWKG ist die Beschränkung der maximalen Förderdauer. Im Entwurf lag sie bei gerade 3.500 Vollbenutzungsstunden. „Eine derartig überraschende zentrale Verschlech
Freitag, 3.07.2020, 15:51 Uhr
Heidi Roider
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