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Das Bundeskabinett hat eine Reform der Biomasseverordnung beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium setzt damit EU-Vorgaben zur Förderung der Stromerzeugung aus Holzbiomasse um.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung (BiomasseV) beschlossen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) sollen damit die Vorgaben der überarbeiteten europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen die Voraussetzungen für eine Förderung der Stromerzeugung aus Hol
Mittwoch, 1.07.2026, 14:43 Uhr
Susanne Harmsen
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