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Die Bundesregierung hat das StromVKG beschlossen, das ab 2031 neue Kraftwerkskapazitäten absichern soll. Verbände kritisieren Kostenrisiken und Technologieeinschränkungen.
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) hat das Bundeskabinett am 13. Mai den Rahmen für einen neuen Kapazitätsmarkt beschlossen. Das Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) soll sicherstellen, dass ab 2031 ausreichend steuerbare Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Hintergrund sind wachsende Anforderungen an das Stromsystem durch den Ausbau er
Mittwoch, 13.05.2026, 15:05 Uhr
Susanne Harmsen
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