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Energie & Management > Kernkraft - Kabinett beschließt Atomgesetz-Novelle
Quelle: Fotolia / Thorsten Schier
Kernkraft

Kabinett beschließt Atomgesetz-Novelle

Das Bundeskabinett hat den Weg für den Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim geebnet.
Das Bundeskabinett hat am 19. Oktober den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle beschlossen. Damit werden die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der drei noch laufenden deutschen Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis spätestens zum 15. April 2023 geschaffen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium.

Dabei dürften nur die in den drei AKW jeweils bereits vorhandenen Brennelemente genutzt werden. Deshalb werde die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs sei hierfür keine periodische Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Der Staat übernehme keine Kosten für diesen Streckbetrieb.

Der Kabinettsbeschluss schaffe Klarheit, so Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), und betonte erneut das endgültige Auslaufen der Laufzeitverlängerung am 15. April 2023. „Im Winter 23/24 werden wir andere und bessere Ausgangsbedingungen haben. Wir werden deutlich mehr Gas, auch über eigene LNG-Terminals importieren können. Die Stromnetze werden verstärkt, die Transportkapazitäten erhöht sein. Auch werden zusätzliche Erzeugungskapazitäten am Netz sein, vor allem zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Es liegt weiter harte Arbeit vor uns, aber die Richtung ist klar gesetzt: Wir müssen in dieser Krise die Stromerzeugungskapazitäten kurzfristig erhöhen, schaffen aber gleichzeitig die Voraussetzungen für eine langfristig sichere und klimafreundliche Stromversorgung.“

Mit der Atomgesetznovelle werde der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt, heißt es aus den Ministerien. Zu dieser Entscheidung gehöre auch die Vorlage eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung der politischen Verständigung zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. An der Umsetzung beider Maßnahmen werde mit Hochdruck gearbeitet.

Mittwoch, 19.10.2022, 15:55 Uhr
Katia Meyer-Tien
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Quelle: Fotolia / Thorsten Schier
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Kabinett beschließt Atomgesetz-Novelle
Das Bundeskabinett hat den Weg für den Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim geebnet.
Das Bundeskabinett hat am 19. Oktober den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle beschlossen. Damit werden die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der drei noch laufenden deutschen Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis spätestens zum 15. April 2023 geschaffen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium.

Dabei dürften nur die in den drei AKW jeweils bereits vorhandenen Brennelemente genutzt werden. Deshalb werde die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs sei hierfür keine periodische Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Der Staat übernehme keine Kosten für diesen Streckbetrieb.

Der Kabinettsbeschluss schaffe Klarheit, so Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), und betonte erneut das endgültige Auslaufen der Laufzeitverlängerung am 15. April 2023. „Im Winter 23/24 werden wir andere und bessere Ausgangsbedingungen haben. Wir werden deutlich mehr Gas, auch über eigene LNG-Terminals importieren können. Die Stromnetze werden verstärkt, die Transportkapazitäten erhöht sein. Auch werden zusätzliche Erzeugungskapazitäten am Netz sein, vor allem zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Es liegt weiter harte Arbeit vor uns, aber die Richtung ist klar gesetzt: Wir müssen in dieser Krise die Stromerzeugungskapazitäten kurzfristig erhöhen, schaffen aber gleichzeitig die Voraussetzungen für eine langfristig sichere und klimafreundliche Stromversorgung.“

Mit der Atomgesetznovelle werde der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt, heißt es aus den Ministerien. Zu dieser Entscheidung gehöre auch die Vorlage eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung der politischen Verständigung zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. An der Umsetzung beider Maßnahmen werde mit Hochdruck gearbeitet.

Mittwoch, 19.10.2022, 15:55 Uhr
Katia Meyer-Tien

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