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Energie & Management > Österreich - Heftige Kritik am Gesetz zum Erneuerbaren-Ausbau
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Heftige Kritik am Gesetz zum Erneuerbaren-Ausbau

Vor allem das Umweltministerium und die Bundesländer können dem Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes wenig abgewinnen. Sein Beschluss noch heuer ist fraglich. 
Österreichs für Energiepolitik zuständiger Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (Österreichische Volkspartei/ÖVP, konservativ) gab sich ambitioniert. „Unser Ziel ist klar: eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr“, verlautete er anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in Österreich dient. Bis 21. Oktober konnten alle Interessierten Stellungnahmen abgeben. Seit 22. Oktober sind sämtliche 151 Eingaben auf der Internetseite des österreichischen Bundesparlaments verfügbar. 

Und im Wesentlichen verheißen diese nichts Gutes für den Plan Hattmannsdorfers: Nicht zuletzt sein Parteikollege, Umweltminister Norbert Totschnig, kann dem EABG-Entwurf nur wenig abgewinnen. Auch aus mehreren der neun Bundesländer kommt klare Ablehnung. Damit aber steht schon der Beschluss im Ministerrat in den Sternen, für den Einstimmigkeit nötig ist – ganz zu schweigen von der Zustimmung des Bundesparlaments, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf. 

Fragwürdiges „überragendes öffentliches Interesse“ 

Umweltminister Totschnig kritisiert insbesondere die Einführung des „überragenden öffentlichen Interesses“ an Energie-Infrastrukturprojekten sowie die geplante Konzentration der Genehmigungsverfahren bei einer einzigen Behörde. Das „überragende öffentliche Interesse“ am Kraftwerks- und Leitungsbau kann laut dem Umweltminister andere EU-rechtliche Vorgaben keineswegs aushebeln. Dies gelte vor allem für die bis 2027 umzusetzende Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), betont Totschnig.

Es bleibe weiter unzulässig, „dass auch die letzten freien Fließstrecken oder andere besonders schützenswerte und seltene Gewässerstrecken (zum Beispiel Wasserfälle) durch Kraftwerke entgegen der Zielsetzung der WRRL verschlechtert werden dürften, auch wenn diese Kraftwerke keinen nennenswerten Energiebeitrag liefern – beispielsweise Kleinkraftwerke mit weniger als 1 MW Engpassleistung.“ 

Überdies arbeite das Umweltministerium selbst an einer Novelle des Wasserrechtsgesetzes (WRG), um die Genehmigungsverfahren für „Energiewende“-Projekte zu vereinfachen. Dabei werde es auch um Regelungen hinsichtlich der Beschleunigungsgebiete für den Bau von Wasserkraftwerken gehen. 

Die Verfahrenskonzentration bei den Landeshauptleuten (Ministerpräsidenten) der Bundesländer wiederum erachtet Totschnig als unnötig. Das habe die EU-Kommission selbst bestätigt: Ihr zufolge verlange die RED III lediglich einen „One Stop Shop in Form einer Verfahrenskoordination“. Aus diesem Grund sind dem Umweltminister zufolge auch die geplanten Verschiebungen von Kompetenzen zu den Landeshauptleuten überflüssig. 

Vollkonzentration nicht zweckmäßig 

Ähnlich argumentieren mehrere Bundesländer. Wie Totschnig halten sie die Verfahrenskonzentration für nicht geboten und überdies für nicht zweckmäßig. Nach Ansicht des Landes Steiermark zeigen etliche Verfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G) sowie dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), dass die Vollkonzentration „eben nicht zu der erhofften Verfahrensbeschleunigung führt“. 

Ferner betonen die Länder, bereits eigene Rechtsvorschriften zur Umsetzung der RED III erlassen zu haben oder im Zuge der Erlassung solcher Vorschriften zu sein. Laut dem Land Tirol verabsäumte der Bund hingegen, „selbst jene Umsetzungsregelungen zu erlassen, die nach aktueller Kompetenzrechtslage in seine Zuständigkeit fallen. In der Folge könnten sich nunmehr teilweise Abgrenzungsfragen oder sogar parallele Prüfungspflichten ergeben“. 

Ausdrücklich verweisen die Länder weiters auf die mit dem Vollzug des EABG verbundenen Kosten. Der Personalaufwand soll sich auf etwa 17 Millionen Euro pro Jahr belaufen, von denen 15 Millionen auf die Länder entfallen. „Es wird jedenfalls die volle Abgeltung der im Falle einer Realisierung des Entwurfes entstehenden Mehrkosten durch den Bund verlangt“, stellt denn auch das Land Niederösterreich klar. 

Knappe Zeit 

Nur ein schwacher Trost für Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer dürfte daher sein, dass die Elektritzitätswirtschaft den EABG-Entwurf weitgehend begrüßt. Laut dem Branchenverband Oesterreichs Energie enthält dieser „wichtige und intelligente Schritte zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie zur Umsetzung der RED III“. 

Auch die Zeit wird knapp: Der Beschluss des EABG im Bundesparlament noch in diesem Jahr könnte allenfalls in der Plenarsitzung vom 10. bis 12. Dezember erfolgen. Eine Zustimmung im November-Plenum am 19. und 20. November erscheint faktisch ausgeschlossen. 

Die Stellungnahmen zum EABG sind auf der Internetseite des österreichischen Parlaments verfügbar.

Donnerstag, 23.10.2025, 11:30 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Heftige Kritik am Gesetz zum Erneuerbaren-Ausbau
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Österreich
Heftige Kritik am Gesetz zum Erneuerbaren-Ausbau
Vor allem das Umweltministerium und die Bundesländer können dem Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes wenig abgewinnen. Sein Beschluss noch heuer ist fraglich. 
Österreichs für Energiepolitik zuständiger Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (Österreichische Volkspartei/ÖVP, konservativ) gab sich ambitioniert. „Unser Ziel ist klar: eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr“, verlautete er anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in Österreich dient. Bis 21. Oktober konnten alle Interessierten Stellungnahmen abgeben. Seit 22. Oktober sind sämtliche 151 Eingaben auf der Internetseite des österreichischen Bundesparlaments verfügbar. 

Und im Wesentlichen verheißen diese nichts Gutes für den Plan Hattmannsdorfers: Nicht zuletzt sein Parteikollege, Umweltminister Norbert Totschnig, kann dem EABG-Entwurf nur wenig abgewinnen. Auch aus mehreren der neun Bundesländer kommt klare Ablehnung. Damit aber steht schon der Beschluss im Ministerrat in den Sternen, für den Einstimmigkeit nötig ist – ganz zu schweigen von der Zustimmung des Bundesparlaments, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf. 

Fragwürdiges „überragendes öffentliches Interesse“ 

Umweltminister Totschnig kritisiert insbesondere die Einführung des „überragenden öffentlichen Interesses“ an Energie-Infrastrukturprojekten sowie die geplante Konzentration der Genehmigungsverfahren bei einer einzigen Behörde. Das „überragende öffentliche Interesse“ am Kraftwerks- und Leitungsbau kann laut dem Umweltminister andere EU-rechtliche Vorgaben keineswegs aushebeln. Dies gelte vor allem für die bis 2027 umzusetzende Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), betont Totschnig.

Es bleibe weiter unzulässig, „dass auch die letzten freien Fließstrecken oder andere besonders schützenswerte und seltene Gewässerstrecken (zum Beispiel Wasserfälle) durch Kraftwerke entgegen der Zielsetzung der WRRL verschlechtert werden dürften, auch wenn diese Kraftwerke keinen nennenswerten Energiebeitrag liefern – beispielsweise Kleinkraftwerke mit weniger als 1 MW Engpassleistung.“ 

Überdies arbeite das Umweltministerium selbst an einer Novelle des Wasserrechtsgesetzes (WRG), um die Genehmigungsverfahren für „Energiewende“-Projekte zu vereinfachen. Dabei werde es auch um Regelungen hinsichtlich der Beschleunigungsgebiete für den Bau von Wasserkraftwerken gehen. 

Die Verfahrenskonzentration bei den Landeshauptleuten (Ministerpräsidenten) der Bundesländer wiederum erachtet Totschnig als unnötig. Das habe die EU-Kommission selbst bestätigt: Ihr zufolge verlange die RED III lediglich einen „One Stop Shop in Form einer Verfahrenskoordination“. Aus diesem Grund sind dem Umweltminister zufolge auch die geplanten Verschiebungen von Kompetenzen zu den Landeshauptleuten überflüssig. 

Vollkonzentration nicht zweckmäßig 

Ähnlich argumentieren mehrere Bundesländer. Wie Totschnig halten sie die Verfahrenskonzentration für nicht geboten und überdies für nicht zweckmäßig. Nach Ansicht des Landes Steiermark zeigen etliche Verfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G) sowie dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), dass die Vollkonzentration „eben nicht zu der erhofften Verfahrensbeschleunigung führt“. 

Ferner betonen die Länder, bereits eigene Rechtsvorschriften zur Umsetzung der RED III erlassen zu haben oder im Zuge der Erlassung solcher Vorschriften zu sein. Laut dem Land Tirol verabsäumte der Bund hingegen, „selbst jene Umsetzungsregelungen zu erlassen, die nach aktueller Kompetenzrechtslage in seine Zuständigkeit fallen. In der Folge könnten sich nunmehr teilweise Abgrenzungsfragen oder sogar parallele Prüfungspflichten ergeben“. 

Ausdrücklich verweisen die Länder weiters auf die mit dem Vollzug des EABG verbundenen Kosten. Der Personalaufwand soll sich auf etwa 17 Millionen Euro pro Jahr belaufen, von denen 15 Millionen auf die Länder entfallen. „Es wird jedenfalls die volle Abgeltung der im Falle einer Realisierung des Entwurfes entstehenden Mehrkosten durch den Bund verlangt“, stellt denn auch das Land Niederösterreich klar. 

Knappe Zeit 

Nur ein schwacher Trost für Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer dürfte daher sein, dass die Elektritzitätswirtschaft den EABG-Entwurf weitgehend begrüßt. Laut dem Branchenverband Oesterreichs Energie enthält dieser „wichtige und intelligente Schritte zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie zur Umsetzung der RED III“. 

Auch die Zeit wird knapp: Der Beschluss des EABG im Bundesparlament noch in diesem Jahr könnte allenfalls in der Plenarsitzung vom 10. bis 12. Dezember erfolgen. Eine Zustimmung im November-Plenum am 19. und 20. November erscheint faktisch ausgeschlossen. 

Die Stellungnahmen zum EABG sind auf der Internetseite des österreichischen Parlaments verfügbar.

Donnerstag, 23.10.2025, 11:30 Uhr
Klaus Fischer

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