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Das Gebäudemodernisierungsgesetz und ein EuGH-Urteil verändern die Rahmenbedingungen für die KWK. Sokratherm erwartet dadurch neue Investitionen in BHKW-Projekte.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Gesetzgeber die KWK als Option für die Gebäudeversorgung verankert. Parallel dazu entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe darstellt und deshalb keiner Genehmigung durch die EU-Kommission bedarf (wir berichteten). Nach Einschätzung des BHKW-Herstellers Sokratherm beseitigen beide Entscheidungen zentrale Unsicherheiten, die den Markt in den vergangenen Jahren belastet haben.
Im Gespräch mit der Redaktion erklärt Vertriebsleiter Joachim Voigt, dass die fehlende Erwähnung der KWK im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Praxis erhebliche Auswirkungen hatte. Zwar sei der Einsatz von BHKW rechtlich weder verboten noch ausgeschlossen gewesen, dennoch hätten viele Planer, Energieberater und Bauherren die Technologie gar nicht mehr berücksichtigt. Voigt: „Nur mit der Materie sehr vertraute und davon überzeugte Akteure haben weiterhin selbst die Initiative ergriffen.“
Nach Angaben von Voigt mussten Unternehmen häufig zunächst mit Verweis auf das KWKG aufzeigen, dass ein BHKW überhaupt als Option infrage kommt. Teilweise erfolgte der Nachweis über das Bilanzierungsverfahren des GEG. Dieses sei jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen, da jährlich die auf die Wärmeerzeugung anzurechnenden Gasmengen ermittelt werden mussten.
Die ausdrückliche Aufnahme der KWK in § 42 GModG ändere diese Situation nun. „Mehrere Kunden, die aufgrund der rechtlichen Unsicherheit geplante Projekte gestoppt hatten, haben unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes wieder Anfragen gestellt“, berichtet Voigt. Die gesetzliche Verankerung schaffe Planungssicherheit für Wohnungsunternehmen, Kommunen, Energieversorger und Gewerbebetriebe. „Mit der Benennung der KWK als Erfüllungsoption ist wieder klar erkennbar, dass der Einsatz gasbetriebener BHKW eine rechtssichere Option ist.“
Sokratherm verweist darauf, dass das GModG die bisherige 65-Prozent-Regelung des GEG durch die Bio-Treppe ersetzt. Diese schreibt einen schrittweise steigenden Anteil erneuerbarer Gase vor. Ab 2029 müssen zunächst zehn Prozent der eingesetzten Brennstoffe erneuerbar sein. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent.
Nach Einschätzung von Voigt verbessert das Gesetz auch die Perspektiven für hybride Versorgungskonzepte. Sokratherm setzt dabei auf die Kombination aus Blockheizkraftwerk und Wärmepumpe. Das Unternehmen erwartet, dass diese Systemlösungen mit der gesetzlichen Klarstellung an Bedeutung gewinnen.
Der Vertriebsleiter kritisiert zugleich die unterschiedliche Behandlung verschiedener Technologien. Wärmepumpen würden gesetzlich als Erzeuger vollständig erneuerbarer Wärme eingestuft. Aus seiner Sicht bilde dies jedoch die tatsächliche Stromversorgung in Zeiten hoher Last nicht vollständig ab. Gerade während kalter Witterung und geringer Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen müssten häufig fossile Kraftwerke zusätzlichen Strom bereitstellen. In solchen Situationen könne KWK, insbesondere bei wachsendem Einsatz erneuerbarer Gase, einen wichtigen Beitrag zur umweltschonenden Strom- und Wärmeversorgung leisten.
Grüngase als Voraussetzung für Dekarbonisierung
Nach Auffassung von Voigt setzt die Bio-Treppe ein Signal für Investitionen in die Erzeugung klimaneutraler Gase. Biomethan und Biogas seien bereits verfügbar und böten weiteres Ausbaupotenzial. Er sieht jedoch Anpassungsbedarf bei deren Einsatz. „Es muss eine stärkere Trennung zwischen Erzeugung und Verbrauch von Biogas und ein flexibler, auf die Deckung von Residuallast im Stromsektor ausgerichteter BHKW-Betrieb angereizt werden, entweder mit Wärme- und Gasspeicher vor Ort oder verstärkter Einspeisung ins Gasnetz. Wird dieser Fokus adressiert, kommt man mit den heute vorhandenen Grüngasmengen schon sehr weit“, sagt Voigt.
Elektrische Lösungen sollten dagegen bevorzugt in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie Vorteile bieten, insbesondere bei Überangebot von erneuerbarem Strom. Andernfalls könne die Nachfrage nach erneuerbaren Gasen unnötig steigen und die Preise erhöhen.
Beim Wasserstoff sieht Voigt weniger technische als wirtschaftliche Herausforderungen. Die Motorentechnik für wasserstoffbetriebene Blockheizkraftwerke sei bereits entwickelt. Der Markthochlauf hänge nun vor allem von sinkenden Erzeugungskosten und dem Ausbau internationaler Lieferketten ab.
Zusätzlichen Rückenwind erwartet Sokratherm vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht entschied, dass das umlagefinanzierte deutsche KWK-Gesetz keine staatliche Beihilfe darstellt. Damit entfällt künftig eine Genehmigung durch die Europäische Kommission. Nach Einschätzung des Unternehmens erleichtert diese Entscheidung die Überarbeitung des KWKG. Sokratherm rechnet mit einer Verabschiedung der Novelle im Herbst 2026. (hr)
Dienstag, 4.08.2026, 14:01 Uhr
Heidi Roider
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