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Das Landgericht Berlin hat Preiserhöhungen der Primastrom GmbH für nichtig erklärt. Das Unternehmen hatte nicht auf das Sonderkündigungsrecht der Kunden hingewiesen.
Der Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine Klage gegen den Energieanbieter Primastrom GmbH gewonnen. Dieser hatte seine Vertragsbedingungen geändert und zum 1. Januar 2017 Preiserhöhungen eingeleitet. Dabei hatte das Unternehmen in dem Anschreiben an seine Kunden Ende 2016 nicht auf das gesetzlich vorgeschrieben
Freitag, 26.01.2018, 15:29 Uhr
Jonas Rosenberger
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