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Energie & Management > Windkraft Onshore - Gemeinden sollen mehr für Wind tun dürfen als ihr Land
Quelle: Fotolia / Felix brönnimann
Windkraft Onshore

Gemeinden sollen mehr für Wind tun dürfen als ihr Land

Die Bundesregierung will den Kommunen schon diese Woche mehr Spielraum bei der Ausweisung von Windkraft-Flächen geben. Sie hat eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch vorgezogen.
Die Bundesregierung hat eine Änderung im Baugesetzbuch, wonach Kommunen künftig mehr Windenergie-Flächen ausweisen können als die Planungsregionen ihnen zugewiesen haben, bereits beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Das teilt der Bundesverband Windenergie (BWE) mit. Noch Ende Juni war der Fachverband davon ausgegangen, dass der Kabinettsbeschluss erst im Herbst erfolgen würde (wir berichteten). Nach dem 7. Juli geht der Bundestag in die Sommerpause.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek nannte die vorgezogene Behandlung der positiven Gemeindeöffnungsklausel einen "wichtigen Schritt", um die örtliche Energiewende umzusetzen und "lokalen Unternehmen den Weg für die Dekarbonisierung zu öffnen". Sie könne ein "Gamechanger für Wind an Land werden". Onshore-Wind würde damit der Freiflächen-Photovoltaik gleichgestellt. Für konkrete PV-Standorte können Kommunen vorhabenbezogene Bebauungspläne beschließen, die Flächennutzungspläne werden dann daran angepasst. Der BWE erwartet, dass die vorgeschlagene Klausel mehr Flächen für Windräder frei macht.

Zäh: Vom Bund an die Länder, von den Ländern an die Planer

Der Bund hatte den Ländern im Windflächenbedarfsgesetz von 2022 Flächenvorgaben für Offshore-Windkraft gemacht, um ein durchschnittliches Ziel von 2,2 Prozent ausgewiesener Fläche bis 2032 zu erreichen. Bisher stehen 0,9 Prozent der Bundesfläche der Windenergie zur Verfügung. Die Ausweitung soll den Ausbau der Onshore-Windkraft maßgeblich unterstützen. Die installierte Leistung soll laut EEG 2023 zunächst bis 2032 auf 115.000 MW quasi verdoppelt werden.

Die Länder müssen ihre spezifischen Flächenvorgaben bis Ende 2032 erfüllen. Diese rangieren bei den Flächenländern zwischen 1,8 und 2,2 Prozent und liegen bei den Stadtstaaten bei 0,5 Prozent.

Dabei agieren die Länder je nach ihrer Einstellung zur Windkraft unterschiedlich: Das größte Windland Niedersachsen möchte seine 2,2 Prozent als erstes Land bereits Ende 2026 reserviert haben (wir berichteten). In Thüringen dagegen wird das Flächenziel von ebenfalls 2,2 Prozent regierungsseitig in einem Atemzug mit Versiegelung und Nutzungskonkurrenz zur Landwirtschaft genannt, und Bayern hat seine restriktive Regelung, wonach neue Windräder das Zehnfache ihrer Höhe von Siedlungen entfernt sein müssen (10H), lediglich aufgeweicht. Bayern und andere Länder nutzen dazu eine negative Länderöffnungsklausel aus der Zeit der Groko.

Zudem müssen die Länder ihre vorgegebenen Ziele in ihre Landesentwicklungsprogramme übernehmen und auf die verschiedenen Planungsverbände verteilen. Diese wiederum müssen ihre Flächenentwicklungspläne fortschreiben − alles politisch zähe, umstrittene und zeitaufwändige Verfahren.

Verfahrenstechnisch soll der Bundestag die neue Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch im Zuge des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Energiewirtschaftsgesetz-Novelle beschließen.

Dienstag, 4.07.2023, 12:21 Uhr
Georg Eble
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Gemeinden sollen mehr für Wind tun dürfen als ihr Land
Die Bundesregierung will den Kommunen schon diese Woche mehr Spielraum bei der Ausweisung von Windkraft-Flächen geben. Sie hat eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch vorgezogen.
Die Bundesregierung hat eine Änderung im Baugesetzbuch, wonach Kommunen künftig mehr Windenergie-Flächen ausweisen können als die Planungsregionen ihnen zugewiesen haben, bereits beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Das teilt der Bundesverband Windenergie (BWE) mit. Noch Ende Juni war der Fachverband davon ausgegangen, dass der Kabinettsbeschluss erst im Herbst erfolgen würde (wir berichteten). Nach dem 7. Juli geht der Bundestag in die Sommerpause.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek nannte die vorgezogene Behandlung der positiven Gemeindeöffnungsklausel einen "wichtigen Schritt", um die örtliche Energiewende umzusetzen und "lokalen Unternehmen den Weg für die Dekarbonisierung zu öffnen". Sie könne ein "Gamechanger für Wind an Land werden". Onshore-Wind würde damit der Freiflächen-Photovoltaik gleichgestellt. Für konkrete PV-Standorte können Kommunen vorhabenbezogene Bebauungspläne beschließen, die Flächennutzungspläne werden dann daran angepasst. Der BWE erwartet, dass die vorgeschlagene Klausel mehr Flächen für Windräder frei macht.

Zäh: Vom Bund an die Länder, von den Ländern an die Planer

Der Bund hatte den Ländern im Windflächenbedarfsgesetz von 2022 Flächenvorgaben für Offshore-Windkraft gemacht, um ein durchschnittliches Ziel von 2,2 Prozent ausgewiesener Fläche bis 2032 zu erreichen. Bisher stehen 0,9 Prozent der Bundesfläche der Windenergie zur Verfügung. Die Ausweitung soll den Ausbau der Onshore-Windkraft maßgeblich unterstützen. Die installierte Leistung soll laut EEG 2023 zunächst bis 2032 auf 115.000 MW quasi verdoppelt werden.

Die Länder müssen ihre spezifischen Flächenvorgaben bis Ende 2032 erfüllen. Diese rangieren bei den Flächenländern zwischen 1,8 und 2,2 Prozent und liegen bei den Stadtstaaten bei 0,5 Prozent.

Dabei agieren die Länder je nach ihrer Einstellung zur Windkraft unterschiedlich: Das größte Windland Niedersachsen möchte seine 2,2 Prozent als erstes Land bereits Ende 2026 reserviert haben (wir berichteten). In Thüringen dagegen wird das Flächenziel von ebenfalls 2,2 Prozent regierungsseitig in einem Atemzug mit Versiegelung und Nutzungskonkurrenz zur Landwirtschaft genannt, und Bayern hat seine restriktive Regelung, wonach neue Windräder das Zehnfache ihrer Höhe von Siedlungen entfernt sein müssen (10H), lediglich aufgeweicht. Bayern und andere Länder nutzen dazu eine negative Länderöffnungsklausel aus der Zeit der Groko.

Zudem müssen die Länder ihre vorgegebenen Ziele in ihre Landesentwicklungsprogramme übernehmen und auf die verschiedenen Planungsverbände verteilen. Diese wiederum müssen ihre Flächenentwicklungspläne fortschreiben − alles politisch zähe, umstrittene und zeitaufwändige Verfahren.

Verfahrenstechnisch soll der Bundestag die neue Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch im Zuge des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Energiewirtschaftsgesetz-Novelle beschließen.

Dienstag, 4.07.2023, 12:21 Uhr
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